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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Gastronomiebetrieben und Spielstätten

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

79. Kommentar von :Peter W. V.

Ein Unding

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Die derzeitige Regelung ist doch von allen akzeptiert worden. Klar gibt es manche, denen die aktuell gültige Regelung zu wenig ist. Aber muss man das dann gleich ändern... sicher nicht. Mich stört auch so manches, aber ich denke, wenn man will, dann kann man mit der derzeitigen "Raucherregelung" sehr gut

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Die derzeitige Regelung ist doch von allen akzeptiert worden. Klar gibt es manche, denen die aktuell gültige Regelung zu wenig ist. Aber muss man das dann gleich ändern... sicher nicht. Mich stört auch so manches, aber ich denke, wenn man will, dann kann man mit der derzeitigen "Raucherregelung" sehr gut umgehen. Weiterhin glaube ich, dass wir in Deutschland gerade andere Probleme haben, die es viel dringender haben, geändert zu werden....
Lasst den Rauchern platz! Lasst den Gastronomen Ihre Entscheidungsfreiheit. Gerade die Gastro hat doch eh schon genug zu kämpfen. Sei es Personal, Kosten, sonstige Vorschriften usw.
In diesem Sinne.. lasst alle Leben! Auch Veganer ;-)

78. Kommentar von :Sebastian

Änderungen JA, aber bitte nur punktuell - sonst wäre es eine übertriebene Verbotspolitik

Bei der Außengastronomie und den kleinen Raucherkneipen sollte es auf gar keinen Fall Änderungen geben. Dieses Stück Freiheit & Lebensfreude sollten und müssen wir uns bewahren. Besonders im ländlichen Raum wären die Auswirkungen verheerend! Diese kleinen sozialen Treffpunkte, die auch kein Mensch aufsuchen muss, müssen unbedingt erhalten bleiben.

Bei der Außengastronomie und den kleinen Raucherkneipen sollte es auf gar keinen Fall Änderungen geben. Dieses Stück Freiheit & Lebensfreude sollten und müssen wir uns bewahren. Besonders im ländlichen Raum wären die Auswirkungen verheerend! Diese kleinen sozialen Treffpunkte, die auch kein Mensch aufsuchen muss, müssen unbedingt erhalten bleiben. Ansonsten werden viele davon verschwinden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen in diesen Zeiten auf die Betreiber dieser getränkegeprägten Gastronomie wären wohl katastrophal.

Die restlichen Ausnahmen (Nebenräume, Spielstätten, Diskotheken) sollte man im Zuge der Evaluierung aufheben. Hier macht ein Rauchverbot Sinn.
Nebenräume sind meistens nicht wirklich von dem Hauptbereich abgetrennt.
In Spielstätten wird immer geraucht. Spieler und Spielerinnen haben hier gar keine Chance eine (passiv-) rauchfreie Lokalität zu finden.

E-Zigaretten sollten unter kein Verbot fallen. Es ist für Betroffene deutlich weniger schädlich und ein Passivdampfen gibt es nicht wirklich. Es gibt Stand jetzt keine Studien, die belegen, dass davon eine Gefahr ausgeht.

77. Kommentar von :Klaus K

Ich bin froh in BaWü zu leben

Unsere Regelung mit abgegrenzten Räumen ist eine faire und für alle Beteiligten akzeptable Regelung. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Staat nicht in die Geschäftsrechte des Gastronomen eingreifen darf! Jeder Wirt muss für sich entscheiden können, ob und in welcher Form er das Rauchen erlaubt. Es ist seine unternehmerische Hoheit! Wenn

Unsere Regelung mit abgegrenzten Räumen ist eine faire und für alle Beteiligten akzeptable Regelung. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Staat nicht in die Geschäftsrechte des Gastronomen eingreifen darf! Jeder Wirt muss für sich entscheiden können, ob und in welcher Form er das Rauchen erlaubt. Es ist seine unternehmerische Hoheit! Wenn eine Eckkneipe sich für das Rauchen entscheidet, dann kommt aussen ein Hinweis hin "Raucherkneipe! Zutritt erst ab 18 Jahren) und gut ist's. Wenn dann die Gäste wegbleiben, ist es sein unternehmerisches Risiko.

76. Kommentar von :Schuhcrut

Änderungen JA!

Ein Rauchverbot in den Außenbereichen von Restaurants und Biergärten ist ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste zu schützen. Die frische Luft und die angenehme Atmosphäre, die diese Orte bieten, sollten nicht durch Tabakrauch beeinträchtigt werden. Erstens, die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens sind

Ein Rauchverbot in den Außenbereichen von Restaurants und Biergärten ist ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste zu schützen. Die frische Luft und die angenehme Atmosphäre, die diese Orte bieten, sollten nicht durch Tabakrauch beeinträchtigt werden.

Erstens, die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens sind gut dokumentiert und betreffen nicht nur Raucher selbst, sondern auch alle Personen in ihrer Umgebung. Insbesondere Familien mit Kindern und ältere Menschen, die oft empfindlicher auf Schadstoffe reagieren, sind hier gefährdet. Ein Rauchverbot würde diese vulnerablen Gruppen besser schützen.

Zweitens, der Genuss von Speisen und Getränken wird erheblich beeinträchtigt, wenn man ständig Tabakrauch ausgesetzt ist. Der Geruch und Geschmack des Essens werden negativ beeinflusst, was das Gesamterlebnis trübt. Es geht darum, allen Gästen die Möglichkeit zu geben, ihr Essen und Trinken in einer angenehmen und ungestörten Umgebung zu genießen.

Drittens, immer mehr Menschen legen Wert auf eine gesunde Lebensweise und entscheiden sich bewusst gegen das Rauchen. Ein Rauchverbot in Außenbereichen würde dieser wachsenden Gruppe entgegenkommen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum öffentlichen Gesundheitsbewusstsein leisten.

Schließlich trägt ein solches Verbot zur Sauberkeit und Pflege der Außenbereiche bei. Zigarettenstummel und Asche sind nicht nur unschön anzusehen, sondern auch eine Belastung für die Umwelt. Ein rauchfreier Außenbereich wäre somit ein Schritt in Richtung eines nachhaltigeren und ansprechenderen Gastronomieerlebnisses.

Ein Rauchverbot in den Außenbereichen von Restaurants und Biergärten ist daher nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch des Respekts gegenüber allen Gästen und der Umwelt. Es ist an der Zeit, diesen Wandel anzunehmen und gemeinsam eine angenehmere und gesündere Atmosphäre zu schaffen.

75. Kommentar von :no_name

Außengastro

Ein gänzliches Rauchverbot in der Außengastro oder in Raucherlokalen halte ich nicht für sinnvoll. Raucherlokale und Shisha Bars sind wichtige Treffpunkte und zum Teil auch kleinere informelle Nachbarschaftstreffs und soziale Treffpunkte, in denen Menschen ihre Freund_innen treffen. Wenn ich an einen solchen Ort gehe, weiß ich, dass dort Tabak

Ein gänzliches Rauchverbot in der Außengastro oder in Raucherlokalen halte ich nicht für sinnvoll. Raucherlokale und Shisha Bars sind wichtige Treffpunkte und zum Teil auch kleinere informelle Nachbarschaftstreffs und soziale Treffpunkte, in denen Menschen ihre Freund_innen treffen.

Wenn ich an einen solchen Ort gehe, weiß ich, dass dort Tabak konsumiert wird. Ein Verbot würde eine mit dem Tabak gewachsenen sozialen Zusammenhalt angreifen, der vielleicht für den Ausstieg wichtig ist. Wieso nicht Nicht-Raucher-Infos und Promos, an solchen wichtigen Punkten veranstalten (Plakate, Flyer, Sticker, Taschenascher), die Rauchende, da ansprechen, wo sie sind und vielleicht gemeinsam mit Freund_innen aufhören wollen.

So lange noch so viele Menschen tabakabhängig sind, sollten Treffpunkte, an denen geraucht wird, nicht mit Maßnahmen überzogen werden. Hier gilt es zuerst, die Mediziner_innen entsprechend aufzuklären und ggf. mobile Kampagnen zu entwerfen.

Es macht keinen Sinn, hier die Schiene der sozialen Ächtung weiter fortzuschreiben. Raucher_innen sind suchtkrank und brauchen Hilfe von Fachpersonen, die entsprechend fortgebildet sind und einen Anreiz zum Ausstieg, der nicht nach 'quit or die' verfährt, das bringt nichts.

Arbeitsrechtlich und gesundheitlich ist das sehr schwierig, bzgl. des Rauchens von Kund_innen in der Gastro. Das ist höchst bedenklich. Möglich wäre es, Bereiche auszuweisen, in denen zwar geraucht werden kann, aber ein halber self-service stattfindet, sodass Arbeitende in der Gastro sich nicht dem Tabakrauch aussetzen müssen. Eigentlich und hier wiederhole ich mich, geht es um gegenseitige Rücksichtnahme in diesem Punkt und entsprechende Aufklärung. Durch Nudging kann schon viel bewirkt werden, dass Raucher_innen ihr verhalten ändern und mehr Rücksicht nehmen und vielleicht auch irgendwann aufhören.

74. Kommentar von :NoName

Es funktioniert doch, oder nicht?

Ein Raucher beschwert sich nicht, wenn er in einem Nichtraucherlokal nicht rauchen kann. Ein Nichtraucher weiß, worauf er sich in einem Raucherlokal einlässt. Warum ein funktionierendes System umschmeißen? Wenn die Landesregierung der charmanten Eckkneipe den Garaus machen möchte, nur zu. Dass die Lebensgrundlage von Wirten damit ausradiert wird,

Ein Raucher beschwert sich nicht, wenn er in einem Nichtraucherlokal nicht rauchen kann. Ein Nichtraucher weiß, worauf er sich in einem Raucherlokal einlässt. Warum ein funktionierendes System umschmeißen? Wenn die Landesregierung der charmanten Eckkneipe den Garaus machen möchte, nur zu. Dass die Lebensgrundlage von Wirten damit ausradiert wird, scheint wohl nicht zu interessieren.

PS: sehr bezeichnend, dass die Bestätigungsmail dieses sehr sinnvollen Verfahrens direkt im Spamordner landet.

73. Kommentar von :ohne Name 102363

Den Nichtraucherschutz an die wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen

Aus einer Studienauswertung von Arbeiten mit besonders guter wissenschaftlicher Qualität: „Nach Angaben der Vereinten Nationen ist die Luftverschmutzung weltweit der größte umweltbedingte Risikofaktor für die menschliche Gesundheit. Viele Luftschadstoffe, die beim Rauchen entstehen, können sich auf die menschliche Gesundheit auswirken; die

Aus einer Studienauswertung von Arbeiten mit besonders guter wissenschaftlicher Qualität:
„Nach Angaben der Vereinten Nationen ist die Luftverschmutzung weltweit der größte umweltbedingte Risikofaktor für die menschliche Gesundheit. Viele Luftschadstoffe, die beim Rauchen entstehen, können sich auf die menschliche Gesundheit auswirken; die stärksten Belege für gesundheitsschädliche Auswirkungen sind jedoch PM2,5, CO, Nikotin und flüchtige organische Verbindungen. PM2,5 ist aufgrund des erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsrisikos bei persönlicher Exposition selbst bei niedrigen Werten besonders besorgniserregend. Die WHO hat ihre Leitlinien für eine Reihe von Luftschadstoffen, einschließlich PM2,5 in der Umgebungsluft (d. h. im Freien), überarbeitet. Dazu gehören ein langfristiger (jährlicher) Expositionsrichtwert von 5 µg/m3 und ein kurzfristiger (24-stündiger) Expositionsrichtwert von 15 µg/m3 für PM2,5. Unterhalb dieser Werte ist das Risiko gesundheitsschädlicher Auswirkungen der Luftverschmutzung deutlich geringer, wenngleich es auch bei niedrigeren Werten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann, insbesondere bei empfindlichen Personen."
PM bezeichnet Feinstaub. In den verschiedenen Studien wurden in Gastro-Raucherbereichen im Freien Feinstaubwerte zwischen 10,9 und 91,0 µg/m3 (Mikorogramm pro Kubikmeter) gemessen, in Außenbereichen in der Nachbarschaft von Außen-Raucherbereichen bis zu 71 µg/m3. Das sind definitiv gesundheitsschädliche Werte, die noch höher ausfallen, wenn der Außenbereich mit Markisen oder Glasdächern überdacht, mit Sonnenschirmen oder mit Trennwänden ausgestattet ist. Und da geht es erst einmal nur um Feinstaub! Für krebserregenede Stoffe wie z.B. Schwermetalle, gibt es keine unbedenklichen unteren Werte. Das ist die Wirklichkeit, wie sie nicht nur in der Gastronomie, sondern überall vorzufinden ist, wo sich viele Menschen treffen. Quelle: https://bmcpublichealth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12889-024-19394-w; veröffentlicht am 14.07.2024

72. Kommentar von :Eu

In Mannheim stinkt die ganze Fugängerzone nach Tabakrauch

Geht man durch die Mannheimer Fußgängerzone, kreuzt man nach spätestens 10 Metern eine. Raucherin oder einen Raucher. Viele Nichtraucher bemerken es nur nicht, da durch die Dauerpräsenz des Gestanks ihre Sensibilität eingeschränkt ist. Der Geruchssinn ist tstsächlich so programmiert. Die verqualmte Außengastronomie ist noch ein separates Thema.

Geht man durch die Mannheimer Fußgängerzone, kreuzt man nach spätestens 10 Metern eine. Raucherin oder einen Raucher. Viele Nichtraucher bemerken es nur nicht, da durch die Dauerpräsenz des Gestanks ihre Sensibilität eingeschränkt ist. Der Geruchssinn ist tstsächlich so programmiert. Die verqualmte Außengastronomie ist noch ein separates Thema.

71. Kommentar von :Eu

Familien mit Kindern sind ausgegrenzt

Will ich mit meinen Enkelkindern ein Außen-Eiskaffee besuchen, so ist es nicht möglich, die Kinder vor Tabakrauch zu schützen, ohne auf den Besuch zu verzichten. Es sind immer irgendwelche Raucherinnen oder Raucher da, oder es kommen bald welche. Die Forderung von Raucherinnen und Rauchern, woanders zu speisen, ist eine Verhöhnung, denn kein

Will ich mit meinen Enkelkindern ein Außen-Eiskaffee besuchen, so ist es nicht möglich, die Kinder vor Tabakrauch zu schützen, ohne auf den Besuch zu verzichten. Es sind immer irgendwelche Raucherinnen oder Raucher da, oder es kommen bald welche. Die Forderung von Raucherinnen und Rauchern, woanders zu speisen, ist eine Verhöhnung, denn kein Gastronom traut sich, eine rauchfreie Außengastronomie zu führen.

70. Kommentar von :Ilsfeld@hasenrupfer.de

Änderung Nichtraucherschutzgesetz

Warum ändern? So wie es ist, ist es in einer sehr breiten Schicht der Bevölkerung akzeptiert. Alle können damit umgehen. Jeder Gast hat die Wahl und jeder Gastronom hat die Wahl. Der Gast kann entscheiden, ob er hingeht, der Gastronom, ob er einen separaten Raucherraum nur für Raucher ohne Bedienung anbietet. Das Rauchen auf den

Warum ändern?

So wie es ist, ist es in einer sehr breiten Schicht der Bevölkerung akzeptiert. Alle können damit umgehen.

Jeder Gast hat die Wahl und jeder Gastronom hat die Wahl. Der Gast kann entscheiden, ob er hingeht, der Gastronom, ob er einen separaten Raucherraum nur für Raucher ohne Bedienung anbietet.

Das Rauchen auf den Terrassen und in Biergärten (oder gar auf Festen) zu verbieten wäre ein neuer Dolchstoß in den Rücken der (vor allem) ländlichen Gastronomie.

Erst die Corona Schließungen mit teilweise übertriebenen und unfair gehandhabten Regelungen...

Dann die Mehrwertsteuer mit 19%, die nur die Gastronomen abführen müssen, die nachhaltig auf ordentlichen Tellern oder in Gläsern servieren.

Jetzt wieder eine neue Kuh, die durchs Dorf getrieben wird.

Völlig unnütz und völlig sinnbefreit