Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

(Semi-)Öffentlicher Raum

  • Parks, Grünanlagen
  • Bahnsteige, Haltestellen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Müll, Umweltschutz
  • Raucherbereiche
  • Öffentliche Gebäude
  • Sportstätten und -stadien
  • Raucherlounges an Flughäfen
  • Schulhöfe
  • Einrichten von Pufferzonen (zum Beispiel Eingangsbereiche)
  • Durchgangspassagen
  • Fußgängerzonen
  • Stadtstrände
  • Private Ausflugsschifffahrt
  • Familienausflugsziele (Freizeitparks et cetera)

Sie können den Themenbereich bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zum (Semi-)Öffentlichen Raum

2. Kommentar von :Jörg

Einrichten von Pufferzonen

An Eingangsbereichen um Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Arzt- und Zahnarztpraxen sollten entsprechend großzügig angelegte Pufferzonen eingerichtet werden, um den Zugang, vor allem auch für vulnerable Gruppen (Kinder, Senioren, Kranke) ungefährdet zu ermöglichen.

1. Kommentar von :Bürger0815

(Semi-)Öffentlicher Raum

Alleine die Länge der Liste von Örtlichkeiten lässt eine schwer durchschaubare Regelung mit Schlupflöchern befürchten.
Außer z.B. in Sportstätten und Bahnhöfen sollte doch hier das Hausrecht ausreichen.