Nichtraucherschutzgesetz

(Semi-)Öffentlicher Raum

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Parks, Grünanlagen
  • Bahnsteige, Haltestellen
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  • Müll, Umweltschutz
  • Raucherbereiche
  • Öffentliche Gebäude
  • Sportstätten und -stadien
  • Raucherlounges an Flughäfen
  • Schulhöfe
  • Einrichten von Pufferzonen (zum Beispiel Eingangsbereiche)
  • Durchgangspassagen
  • Fußgängerzonen
  • Stadtstrände
  • Private Ausflugsschifffahrt
  • Familienausflugsziele (Freizeitparks et cetera)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Parks, Grünanlagen, Badeseen, Freibäder/Schwimmbäder
  • Bahnsteige, Haltestellen, Bahnhöfe
  • Müll, Umwelt- und Naturschutz, Nachhaltigkeit
  • Raucherbereiche, Pufferzonen
  • Fußgängerzonen, Gehwege
  • Familienausflugsziele (Freizeitparks et cetera), Spielplätze
  • Allgemeines Verbot im öffentlichen Raum
  • Arbeitsplatz/Arbeitsstätten und Personal
  • Kultur und Freizeitstätten

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zum (Semi-)Öffentlichen Raum

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21. Kommentar von :Ralf W.

Nichtraucherschutz höher gewichten

Nichtraucher können im Gegensatz zu Rauchern keine gegenseitige Toleranz üben. Auch ein freiwilliges Passivrauchen ist gesundheitsschädlich und das Kindeswohl sollte dies in solchen Bereichen sowieso verbieten. Deshalb sind auch hier ausgewiesene Raucherbereiche außerhalb der Sichtweite von Kindern einzurichten.

20. Kommentar von :ohne Name 102345

Gesundheitsschutz überall

Wann immer neue Forschungsergebnisse zum Thema Passivrauchen veröffentlicht werden, ist das Ergebnis: Es ist sogar noch schädlicher, als bisher gedacht. Zuletzt wurden sogar in Wohnungen, in denen nicht geraucht wird, gesundheitsschädliche Stoffe in Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen nachgewiesen, wenn in der Nachbarschaft geraucht

Wann immer neue Forschungsergebnisse zum Thema Passivrauchen veröffentlicht werden, ist das Ergebnis: Es ist sogar noch schädlicher, als bisher gedacht. Zuletzt wurden sogar in Wohnungen, in denen nicht geraucht wird, gesundheitsschädliche Stoffe in Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen nachgewiesen, wenn in der Nachbarschaft geraucht wurde. Anders als Lärm oder bestimmte unangenehme Gerüche ist das Rauchen nicht nur Belästigung, sondern Gesundheitsschädigung von Mitmenschen. Dies sollte niemand unfreiwillig erleiden müssen, erst recht nicht Kranke, Schwangere und Kinder. Ich bin für ein Rauchverbot überall im öffentlichen und halböffentlichen Raum, außer in gekennzeichneten Bereichen – weit entfernt von Nichtrauchern. Das gilt auch für Außenbereiche der Gastronomie. Auch zu Hause auf dem Balkon oder im Garten sollte es verboten sein, wenn sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus befindet. Nur bei freistehenden Einfamilienhäusern sollte das Rauchen auf dem eigenen Grundstück erlaubt sein, sofern es niemanden beeinträchtigt.
Der Gesundheitsschutz von Nichtrauchern sollte vor allem (!) in ihrem eigenen Zuhause über dem Genusserlebnis von Rauchern stehen. Es ist mir unverständlich, warum Nachbarn wegen Klaviermusik nach 22 Uhr die Polizei rufen können, aber den Zigarettenrauch im eigenen Schlafzimmer oder Kinderzimmer erdulden müssen.

19. Kommentar von :AndreaH

Komplexe Einschränkung nicht möglich

Es dürfen gern Verbote in den o.g. Zonen ausgesprochen werden, wenn genügend Ausweichmöglichkeiten für Raucher geschaffen werden!

18. Kommentar von :Christophourus

Respektloses Rauchen am Bahnsteig, trotz Rauchverbot

Viele rauchende Fahrgäste, aber auch Bahnpersonal, wie Lokführer und Zugbegleiter ignorieren die Hausordnung und rauchen nicht nur in den gekennzeichneten Bereichen. Die Kippen werden dann häufig in den großen Aschenbecher wie Bahnsteig und Gleisbett geworfen. Besonders auffallen tuen immer wieder Mitarbeiter von SWEG. Gelten für diesen

Viele rauchende Fahrgäste, aber auch Bahnpersonal, wie Lokführer und Zugbegleiter ignorieren die Hausordnung und rauchen nicht nur in den gekennzeichneten Bereichen. Die Kippen werden dann häufig in den großen Aschenbecher wie Bahnsteig und Gleisbett geworfen. Besonders auffallen tuen immer wieder Mitarbeiter von SWEG. Gelten für diesen Personenkreis andere Regeln? Hier fehlen offentsichtlich klare Ansagen vom Arbeitgeber.

17. Kommentar von :ohne Name 102264

Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude - Vorbild Australien

Es wäre zu begrüßen, wenn man, wie in Australien, eine Schutzzone von 4 Metern vor den Eingängen öffentlicher Gebäude sowie Krankenhäuser, und medizinischer Einrichtungen einrichtet, in der das Rauchen verboten wird. Wichtig wäre auch, dass auf Spielplätzen ein Rauchverbot erlassen wird. Dies kann ebenfalls ähnlich wie in Australien gehandhabt

Es wäre zu begrüßen, wenn man, wie in Australien, eine Schutzzone von 4 Metern vor den Eingängen öffentlicher Gebäude sowie Krankenhäuser, und medizinischer Einrichtungen einrichtet, in der das Rauchen verboten wird.

Wichtig wäre auch, dass auf Spielplätzen ein Rauchverbot erlassen wird. Dies kann ebenfalls ähnlich wie in Australien gehandhabt werden, so dass im Umkreis von 10 Metern von Spielgeräten nicht geraucht werden darf.

16. Kommentar von :ohne Name 1246

Komplettverbot

Bei diesen Orten muss es ein komplettes Rauchverbot geben, PUNKT

15. Kommentar von :ohne Name 102192

Zu befürworten

Das Raucherverbot an den oben genannten Stellen ist definitiv zu befürworten an Orten wie Haltestellen, Parks, Fußgängerzonen, Familienausflugsziele. Raucher schaden IMMER Unbeteiligte, entweder aktiv durch den Qualm oder passiv durch die Umweltbelastung. Wer draußen ist um die Luft/Freizeit zu genießen oder zwangsweise auf den ÖPNV warten muss,

Das Raucherverbot an den oben genannten Stellen ist definitiv zu befürworten an Orten wie Haltestellen, Parks, Fußgängerzonen, Familienausflugsziele. Raucher schaden IMMER Unbeteiligte, entweder aktiv durch den Qualm oder passiv durch die Umweltbelastung. Wer draußen ist um die Luft/Freizeit zu genießen oder zwangsweise auf den ÖPNV warten muss, darf nicht den gesundheitsschädlichen Gewohnheiten anderer ausgesetzt sein.

14. Kommentar von :Andy

Rauchen im Freibad o. Ä…

… nur noch in definierten Raucherbereichen.

13. Kommentar von :ohne Name 102168

Rauchen nur noch in den eigenen vier Wänden

Rauchen sollte generell verboten werden. Wer rauchen will soll das zu Hause machen. Nicht auf dem Balkon, nicht im Park wo die Kippen in der Natur landen und schon gar nicht dort wo andere Personen sich gestört fühlen.
Die Steuern sind noch viel zu gering um die Schäden und die Störungen durch Tabak, Vapes, etc. auszugleichen.

12. Kommentar von :Nutzer0815

Rauchen im halböffentlichen Raum

Bitte immer dort das Rauchen verbieten, wo sich Nichtraucher dem Raum nicht entziehen können. Also beispielsweise im Außenbereich eines Restaurants, im Stadion etc. Es ist großartig, dass die Innenbereiche den Gesundheitsschutz zulassen aber es darf nicht sein, dass sich Nichtraucher bei schönem Wetter in Innenräume zurückziehen müssen um dem

Bitte immer dort das Rauchen verbieten, wo sich Nichtraucher dem Raum nicht entziehen können.

Also beispielsweise im Außenbereich eines Restaurants, im Stadion etc.

Es ist großartig, dass die Innenbereiche den Gesundheitsschutz zulassen aber es darf nicht sein, dass sich Nichtraucher bei schönem Wetter in Innenräume zurückziehen müssen um dem schädlichen Rauch zu entgehen.

Gerne kann man, wenn die Fläche und der nötige Abstand vorhanden ist, Raucherzonen einrichten.