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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

(Semi-)Öffentlicher Raum

  • Parks, Grünanlagen
  • Bahnsteige, Haltestellen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Müll, Umweltschutz
  • Raucherbereiche
  • Öffentliche Gebäude
  • Sportstätten und -stadien
  • Raucherlounges an Flughäfen
  • Schulhöfe
  • Einrichten von Pufferzonen (zum Beispiel Eingangsbereiche)
  • Durchgangspassagen
  • Fußgängerzonen
  • Stadtstrände
  • Private Ausflugsschifffahrt
  • Familienausflugsziele (Freizeitparks et cetera)

Sie können den Themenbereich bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zum (Semi-)Öffentlichen Raum

19. Kommentar von :AndreaH

Komplexe Einschränkung nicht möglich

Es dürfen gern Verbote in den o.g. Zonen ausgesprochen werden, wenn genügend Ausweichmöglichkeiten für Raucher geschaffen werden!

21. Kommentar von :Ralf W.

Nichtraucherschutz höher gewichten

Nichtraucher können im Gegensatz zu Rauchern keine gegenseitige Toleranz üben. Auch ein freiwilliges Passivrauchen ist gesundheitsschädlich und das Kindeswohl sollte dies in solchen Bereichen sowieso verbieten. Deshalb sind auch hier ausgewiesene Raucherbereiche außerhalb der Sichtweite von Kindern einzurichten.

22. Kommentar von :ohne Name 102384

Raucher direkt am Eingang

Es sollte ein Verbot geben direkt vor der Tür zu rauchen. Will man ein Geschäft, Restaurant, Unigebäude, die Arbeit etc. betreten muss man immer durch die Rauchwolke gehen. So ist man zum Passivrauch gezwungen. Hier ist mehr Schutz notwendig!

17. Kommentar von :ohne Name 102264

Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude - Vorbild Australien

Es wäre zu begrüßen, wenn man, wie in Australien, eine Schutzzone von 4 Metern vor den Eingängen öffentlicher Gebäude sowie Krankenhäuser, und medizinischer Einrichtungen einrichtet, in der das Rauchen verboten wird. Wichtig wäre auch, dass auf Spielplätzen ein Rauchverbot erlassen wird. Dies kann ebenfalls ähnlich wie in Australien gehandhabt

Es wäre zu begrüßen, wenn man, wie in Australien, eine Schutzzone von 4 Metern vor den Eingängen öffentlicher Gebäude sowie Krankenhäuser, und medizinischer Einrichtungen einrichtet, in der das Rauchen verboten wird.

Wichtig wäre auch, dass auf Spielplätzen ein Rauchverbot erlassen wird. Dies kann ebenfalls ähnlich wie in Australien gehandhabt werden, so dass im Umkreis von 10 Metern von Spielgeräten nicht geraucht werden darf.

18. Kommentar von :Christophourus

Respektloses Rauchen am Bahnsteig, trotz Rauchverbot

Viele rauchende Fahrgäste, aber auch Bahnpersonal, wie Lokführer und Zugbegleiter ignorieren die Hausordnung und rauchen nicht nur in den gekennzeichneten Bereichen. Die Kippen werden dann häufig in den großen Aschenbecher wie Bahnsteig und Gleisbett geworfen. Besonders auffallen tuen immer wieder Mitarbeiter von SWEG. Gelten für diesen

Viele rauchende Fahrgäste, aber auch Bahnpersonal, wie Lokführer und Zugbegleiter ignorieren die Hausordnung und rauchen nicht nur in den gekennzeichneten Bereichen. Die Kippen werden dann häufig in den großen Aschenbecher wie Bahnsteig und Gleisbett geworfen. Besonders auffallen tuen immer wieder Mitarbeiter von SWEG. Gelten für diesen Personenkreis andere Regeln? Hier fehlen offentsichtlich klare Ansagen vom Arbeitgeber.

23. Kommentar von :Jo

Eingangsbereiche

Es ist wichtig, die Eingangsbereiche von Gebäuden mit Rauchverbot rauchfrei zu bekommen. Dazu sollte das Rauchverbot auch im Umkreis von 10 Metern um die Eingangsbereiche gelten. Sonst zieht der Rauch doch wieder in die geschützten Bereiche. Zudem müssen alle durch den Eingangsbereich und werden dort dem Rauch ausgesetzt. Außerdem muss es

Es ist wichtig, die Eingangsbereiche von Gebäuden mit Rauchverbot rauchfrei zu bekommen. Dazu sollte das Rauchverbot auch im Umkreis von 10 Metern um die Eingangsbereiche gelten. Sonst zieht der Rauch doch wieder in die geschützten Bereiche. Zudem müssen alle durch den Eingangsbereich und werden dort dem Rauch ausgesetzt.

Außerdem muss es verboten werden, in diesem Bereich Aschenbecher bereits zu stellen. Aschenbecher werden als Einladung zum Rauchen verstanden.

20. Kommentar von :ohne Name 102345

Gesundheitsschutz überall

Wann immer neue Forschungsergebnisse zum Thema Passivrauchen veröffentlicht werden, ist das Ergebnis: Es ist sogar noch schädlicher, als bisher gedacht. Zuletzt wurden sogar in Wohnungen, in denen nicht geraucht wird, gesundheitsschädliche Stoffe in Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen nachgewiesen, wenn in der Nachbarschaft geraucht

Wann immer neue Forschungsergebnisse zum Thema Passivrauchen veröffentlicht werden, ist das Ergebnis: Es ist sogar noch schädlicher, als bisher gedacht. Zuletzt wurden sogar in Wohnungen, in denen nicht geraucht wird, gesundheitsschädliche Stoffe in Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen nachgewiesen, wenn in der Nachbarschaft geraucht wurde. Anders als Lärm oder bestimmte unangenehme Gerüche ist das Rauchen nicht nur Belästigung, sondern Gesundheitsschädigung von Mitmenschen. Dies sollte niemand unfreiwillig erleiden müssen, erst recht nicht Kranke, Schwangere und Kinder. Ich bin für ein Rauchverbot überall im öffentlichen und halböffentlichen Raum, außer in gekennzeichneten Bereichen – weit entfernt von Nichtrauchern. Das gilt auch für Außenbereiche der Gastronomie. Auch zu Hause auf dem Balkon oder im Garten sollte es verboten sein, wenn sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus befindet. Nur bei freistehenden Einfamilienhäusern sollte das Rauchen auf dem eigenen Grundstück erlaubt sein, sofern es niemanden beeinträchtigt.
Der Gesundheitsschutz von Nichtrauchern sollte vor allem (!) in ihrem eigenen Zuhause über dem Genusserlebnis von Rauchern stehen. Es ist mir unverständlich, warum Nachbarn wegen Klaviermusik nach 22 Uhr die Polizei rufen können, aber den Zigarettenrauch im eigenen Schlafzimmer oder Kinderzimmer erdulden müssen.

1. Kommentar von :Bürger0815

(Semi-)Öffentlicher Raum

Alleine die Länge der Liste von Örtlichkeiten lässt eine schwer durchschaubare Regelung mit Schlupflöchern befürchten.
Außer z.B. in Sportstätten und Bahnhöfen sollte doch hier das Hausrecht ausreichen.