Mammographie-Altersgruppenverordnung

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer richtet sich in einer Videobotschaft an die Studierenden des Landes und bittet um ihre Mithilfe bei der Eindämmung des Coronavirus. (Bild: dpa)

Gesundheit

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Der vorliegende Verordnungsentwurf ermöglicht nun auch Frauen von 70 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening teilzunehmen.

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Mit dieser Änderungsverordnung zur Mammographie-Altersgruppenverordnung (MammoAltGrVO) reagiert der Verordnungsgeber auf die Altersklassenerweiterung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Ausweitung der Altersklasse durch den G-BA ermöglicht nun auch Frauen von 70 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening teilzunehmen. Ziel der entsprechenden Anpassung dieser Verordnung ist, dass die sogenannte Zentrale Stelle den erweiterten Kreis der Frauen im Einladungswesen berücksichtigt. Nach Angabe der Zentralen Stelle liegt der Zuwachs bei 20 Prozent und betrifft circa 320.000 Frauen.

Mit dieser Rechtsvorschrift wird die Altersgrenze entsprechend den Vorgaben des G-BA bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres angepasst, sodass am 76. Geburtstag der Anspruch auf Erhalt einer Einladung durch die Zentrale Stelle endet.

Weitere Informationen aus der Begründung des Verordnungsentwurfs

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