Hier können Sie den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragrafen des Gesetzentwurfes können Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.
Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).
Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)
Kommentare : zum Gesetzentwurf allgemein
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Verkehrssitiuation und ÖPNV
Der Nationalpark Schwarzwald wird als Marke wahrgenommen und erfährt entsprechenden Zulauf. Die anfänglichen ÖPNV- Verbindungen aus den Anrainergemeinden in den Nationalpark wurden drastisch gekürzt. In der Folge hat sich der Individualverkehr ständig erhöht. Daraus resultieren eine wachsende Verkehrsbelastung an den Zubringerstraßen,
Der Nationalpark Schwarzwald wird als Marke wahrgenommen und erfährt entsprechenden Zulauf. Die anfänglichen ÖPNV- Verbindungen aus den Anrainergemeinden in den Nationalpark wurden drastisch gekürzt. In der Folge hat sich der Individualverkehr ständig erhöht. Daraus resultieren eine wachsende Verkehrsbelastung an den Zubringerstraßen, Parkplatzprobleme, Gefahrensituationen und die Häufung von Unfällen.
Diese Situationen müssen von den zuständigen Ministerien unbedingt mit bedacht und angegangen werden. Die jüngst an der B500 installierten Lärmdisplays an der B500 dürfen in diesem Bezug nur den Anfang sein, um die natürliche Ruhe der Region zu bewahren und die Belastung für Mensch und Natur zu verringern.
Der sinnvolle und verlässliche Ausbau des ÖPNV in den Nationalpark sollte hierbei eine wesentliche Rolle spielen.
ökologische Sinnhaftigkeit?
Der Beitrag von „Ohne Name 136289“ hat am 10.07.2025 nahezu alle Punkte genannt. Eine Verbindung der beiden bestehenden Gebiete kann nur durch einen Flächentausch möglich gemacht werden. Die Gemeinde Enzklösterle, die ihre Waldflächen dafür an die Murgschifferschaft abgeben muss, ist die Leidtragende! Die ökologische Sinnhaftigkeit
Der Beitrag von „Ohne Name 136289“ hat am 10.07.2025 nahezu alle Punkte genannt.
Eine Verbindung der beiden bestehenden Gebiete kann nur durch einen Flächentausch möglich gemacht werden. Die Gemeinde Enzklösterle, die ihre Waldflächen dafür an die Murgschifferschaft abgeben muss, ist die Leidtragende!
Die ökologische Sinnhaftigkeit erscheint ebenso irrational:
Was ist sinnvoll am Unterfangen, einerseits eine Nationalparklücke zu schließen, wenn andernorts das Naherholungsgebiet einer Gemeinde geopfert wird, welches sie mit viel ehrenamtlichem Engagement in Bezug auf Wanderwege etc. erschaffen hat und sie überdies bis heute nicht weiß, wie sie noch an ihre Liegenschaften (Wasseraufbereitung) etc. kommen soll.
Hier scheint man in Stuttgart für ein ideologisches Ziel ziemliche Kollateralschäden in Kauf zu nehmen. Das kann man natürlich ganz toll finden, wenn man woanders wohnt (soviel zu den ‚likes‘).
Der Bund der Steuerzahler hat sich (https://steuerzahler.de/presse/detail/bdst-fordert-transparenz-bei-geplanter-nationalparkerweiterung/) zur monetären Sinnhaftigkeit dieses „Deals“ geäußert.
Schönmünz
Man muss Minister Peter Hauk dankbar sein, dass „nur“ gut 1200 ha intakter Wald zum Absterben verurteilt werden und das in der heutigen Zeit bezüglich der Diskussion um CO2! Die Anwohner des Nationalparks haben durch das Verhalten der Verantwortlichen in der Vergangenheit überhaupt kein Vertrauen an die Zusagen des Nationalparks. Was wurde bei der
Man muss Minister Peter Hauk dankbar sein, dass „nur“ gut 1200 ha intakter Wald zum Absterben verurteilt werden und das in der heutigen Zeit bezüglich der Diskussion um CO2! Die Anwohner des Nationalparks haben durch das Verhalten der Verantwortlichen in der Vergangenheit überhaupt kein Vertrauen an die Zusagen des Nationalparks. Was wurde bei der Gründung des Nationalparks alles versprochen und zugesagt!
Aktiver Waldumbau, Jagd, Holznutzung,…?
Vielmehr wurde die Kernzone nach kurzer Zeit vergrößert.
Für die Zukunft wird die Bekämpfung des Borkenkäfers das zentrale Thema sein, um die angrenzenden Wälder, trotz der erweiterten Pufferzonen, zu schützen. Das Borkenkäfermanagement muss von ForstBW federführend durchgeführt werden. Ansonsten passiert dasselbe wie beim „situativen Borkenkäfermanagement“ im Bereich Leimiss durch Uneinigkeiten bei der Nationalparkverwaltung, nämlich nichts.
Durch die riesigen Totholzflächen besteht für die Anwohner an der Schönmünz in Zwickgabel und Schönmünzach bei einem Starkregenereignis nach wie vor extreme Lebensgefahr. Die vom Ortschaftsrat Schwarzenberg seinerzeit geforderte Gewässerschau wurde erst durch massivsten Einsatz des Vorsitzenden des Nationalparkrates dann endlich durchgeführt.
Die Gewässer müssen künftig frei von Totholz gehalten werden. Fahrwege im Nationalpark müssen für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen der Blaulichtorganisationen dauerhaft für Lkw befahrbar sein.
„Sie werden gehört, aber nicht erhört“. Solange diese Devise von MP Kretschmann noch Gültigkeit hat, wird es keine Akzeptanz der Anwohner für den Nationalpark geben.
Berücksichtigung der Erkenntnisse vor Ort
Der Entwurf zum Nationalparkgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Naturschutz in Baden-Württemberg. Damit dieser Schritt aber auch rechtlich tragfähig und gesellschaftlich legitimiert ist, müssen die Punkte nachgebessert werden.
Es ist wünschenswert, die Einwände der Bevölkerung vor Ort einzuarbeiten.
Zum Nationalparkgesetz allgemein
Der Lückenschluss und die Erweiterung des Nationalparks sind überfällig. Ein zusammenhängendes Gebiet ist nicht nur für den Nationalpark selbst, sondern auch für alle Angrenzenden sinnvoll und praktikabel. Allerdings ist der jetzt vorliegende Entwurf sehr schmerzhaft, denn naturschutzfachlich bedeutende Flächen fallen wieder weg. Ich hätte mir
Der Lückenschluss und die Erweiterung des Nationalparks sind überfällig. Ein zusammenhängendes Gebiet ist nicht nur für den Nationalpark selbst, sondern auch für alle Angrenzenden sinnvoll und praktikabel. Allerdings ist der jetzt vorliegende Entwurf sehr schmerzhaft, denn naturschutzfachlich bedeutende Flächen fallen wieder weg. Ich hätte mir einen größeren Nationalpark gewünscht. Den Anwohnern und Betroffenen wurden weitreichende Zugeständnisse gemacht, was ich richtig finde. Was aber auch anerkannt werden sollte. Es geht nicht an, weiterhin Misstrauen zu schüren oder gar Naturschutz als solchen in Frage zu stellen. Die Natur und viele Arten sind in unserer Gesellschaft, sind auf der Welt gefährdet. Sie brauchen Platz, Rückzug, (Über-)Leben. Der Nationalpark verfolgt das Ziel der Biodiversität. Er soll Schutzraum sein vor allzu viel menschlichen Eingriffen. Auf gerade mal etwas mehr als hundert Quadratkilometern! Schaffen wir das? Dank Wissenschaft und Forschung zu einer sich selbst überlassenen Natur liefert der Nationalpark wichtige Erkenntnisse und sichert unser Fortleben. Gleichzeitig zieht ein Nationalpark Menschen von überallher an. Es ist eine der weltweit stärksten Marken, ausgestattet mit enormer Strahlkraft. Davon profitiert die Region im weiten Umkreis. Höchste Zeit, dass wir Stolz entwickeln auf unseren Nationalpark!
"An den Zusagen werden die Verantwortlichen gemessen werden!"
Ob die Nationalparkerweiterung an sich sein hätte müssen oder nicht, bleibt dahingestellt. Eines ist aber klar: dieser Prozess bietet nun auch Möglichkeiten, den Nationalpark insofern zu entwickeln, dass die unmittelbare Region besser mit den Auswirkungen des Nationalparks klar kommt. Die Argumente dieser konstruktiven Diskussion, egal ob mit
Ob die Nationalparkerweiterung an sich sein hätte müssen oder nicht, bleibt dahingestellt. Eines ist aber klar: dieser Prozess bietet nun auch Möglichkeiten, den Nationalpark insofern zu entwickeln, dass die unmittelbare Region besser mit den Auswirkungen des Nationalparks klar kommt. Die Argumente dieser konstruktiven Diskussion, egal ob mit Forstkammer, Gemeinde- und Ortschaftsräten, IG leben mit dem Nationalpark, BI Hundsbach-Schwarzenberg-Schönmünzach, BHLV oder dem Nationalparkrat, müssen nun zwingend in das Gesetz einfließen!
Darüber hinaus ist sehr wichtig, dass die Zusagen von Politik und Nationalpark umgesetzt und in Richtung der Anrainer gelebt wird, um die Zukunft in diesem Kontext positiver zu gestalten.
Ziel des NLP-Gesetzes
Der Nationalpark ist das wichtigste Instrument des Naturschutzes zur Sicherung der natürlichen, vom Menschen weitestgehend unbeeinflussten Prozesse in den jeweils betroffenen Ökosystemen (Prozessschutz). In Baden-Württemberg ist der Wald das einzig passende Ökosystem zur Ausweisung einer dafür hinreichend großen Fläche (> 10.000 ha nach
Der Nationalpark ist das wichtigste Instrument des Naturschutzes zur Sicherung der natürlichen, vom Menschen weitestgehend unbeeinflussten Prozesse in den jeweils betroffenen Ökosystemen (Prozessschutz). In Baden-Württemberg ist der Wald das einzig passende Ökosystem zur Ausweisung einer dafür hinreichend großen Fläche (> 10.000 ha nach IUCN-Vorgaben).
Die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg gibt als Zielvorgabe für die Sicherung des Prozessschutzes 5 % der Landeswaldfläche bzw. 10% der Staatswaldfläche vor. Aktuell sind lediglich rund 3,7 % des Staatswaldes für den Prozessschutz gesichert. Dazu zählen:
- die Kernzone des Nationalparks,
- die Kernzonen der Biosphärengebiete,
- die Bannwälder.
Die statistische Erfassung auch der Waldrefugien, Habitatbäume oder Habitatbaumgruppen für die Bilanz der Prozessschutzflächen ist fachlich nicht korrekt, da diese zur Entfaltung ungestörter natürlicher Prozesse zu klein sind.
Nationalparkerweiterung
Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung ihr Versprechen erfüllt und die bisher getrennten Teile des Nationalparks Schwarzwald verbindet. Allerdings möchten wir einige Kritikpunkte zum Gesetzentwurf äußern: Warum so wenig Flächenzuwachs? Die Gesamtfläche des Nationalparks soll nur um 1263 Hektar erweitert werden - was den Mehrwert
Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung ihr Versprechen erfüllt und die bisher getrennten Teile des Nationalparks Schwarzwald verbindet.
Allerdings möchten wir einige Kritikpunkte zum Gesetzentwurf äußern:
Warum so wenig Flächenzuwachs?
Die Gesamtfläche des Nationalparks soll nur um 1263 Hektar erweitert werden - was den Mehrwert für die Natur erheblich schmälert. Dabei hat das Land für die Zusammenlegung der Nationalparkteile ca. 2900 Hektar mit der Murgschifferschaft getauscht! Es ist weder verständlich noch hinnehmbar, dass somit deutlich weniger als die Hälfte dieser Flächen dem eigentlich Zweck des Flächentausches, also der Nationalparkerweiterung, zu Gute kommen. Wir fordern, einen weit größeren Antei der Fläche in den Nationalpark aufzunehmen, versprochen waren mindestens 1500ha.
Ausscheidende Flächen müssen Schutzstatus erhalten!
Wir bedauern sehr, dass der Gesetzentwurf vorsieht, einige Flächen, die bisher zum Nationalpark gehört haben, zum Zwecke des Borkenkäfermanagements an ForstBW zu übergeben und damit aus der Nationalpark herauszunehmen. Viele dieser Flächen hatten bereits vor der ursprünglichen Einrichtung des Nationalparks einen Schutzstatus (z.B. Natura 2000, Naturschutzgebiete) und erfuhren über die letzten 10 Jahre eine erhebliche ökologische Aufwertung. Es kann nicht sein, dass diese hochwertigen Flächen künftig gar keinen Schutzstatus haben sollen. Wir fordern, alle aus dem Nationalpark ausscheidenden Flächen als Naturschutzgebiete auszuweisen und entsprechend schonend zu bewirtschaften, mindestens jedoch den ursprünglichen Schutzstatus wiederherzustellen.
Keine forstliche Dominanz im Nationalparkrat!
Der Nationalparkrat ist ein wichtiges Steuerungsgremium, denn er entscheidet in allen Angelegenheiten des Nationalparks von grundlegender Bedeutung und setzt sich sowohl aus kommunalen Vertreter*innen (z.B. Bürgermeister*innen) sowie Vertreter*innen des Landes (z.B. oberste Naturschutzbehörde, oberste Forstbehörde) zusammen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig zwei neue Sitze im Nationalparkrat für ForstBW eingerichtet werden und andere für Naturschutzvertreter wegfallen. Aus unserer Sicht ist es weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass das Stimmengewicht im wichtigsten Gremium eines Naturschutzprojekts in diesem Maße zu Gunsten der Forstwirtschaft verschoben werden soll.
Forstliche Förderung nicht mit Naturschutzgeldern!
Der Gesetzesentwurf sieht vor, angrenzende private und kommunale Waldeigentümer*innen zu fördern, um diese bei Schäden, zum Beispiel durch den Borkenkäfer, zu unterstützen. Die Förderung ist prinzipiell zu begrüßen, weil sie zur Akzeptanzsteigerung des Nationalparks beiträgt. Doch diese Förderung dient forstlichen Zielen (Ertragssicherung) und muss also aus forstlichen Haushaltsmitteln stammen und nicht aus dem Naturschutzetat. ForstBW erhält bereits Gelder aus dem Naturschutz für das Borkenkäfermanagement um den Nationalpark. Deshalb fordern wir, dass Erlöse aus dem Holzverkauf der Pufferflächen konsequent in Naturschutzmaßnahmen zurückgeführt werden müssen.
Wir hoffen darauf, dass unsere Kommentare zu einer Verbesserung des Gesetzentwurfes im Sinne von Natur- und Artenschutz führen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Rumpel
Geschäftsführerin BUND-Umweltzentrum Ortenau
Sabbat in der Fläche
Als Evangelischer Kirchenbezirk Ortenau sind wir vielfältig mit dem Nationalpark Schwarzwald verbunden: o Einige Kirchengemeinden grenzen an ihn. o Über den ökumenischen Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ der beiden evangelischen und der beiden katholischen Kirchen sind wir offizielle Partnerorganisation des Nationalparks Schwarzwald.
Als Evangelischer Kirchenbezirk Ortenau sind wir vielfältig mit dem Nationalpark Schwarzwald verbunden:
o Einige Kirchengemeinden grenzen an ihn.
o Über den ökumenischen Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ der beiden evangelischen und der beiden katholischen Kirchen sind wir offizielle Partnerorganisation des Nationalparks Schwarzwald.
o Der ev. Kirchenbezirk Ortenau unterstützt “Kirche im Nationalpark“ mit der Bereitstellung einer halben Pfarrstelle.
o Im Religions- und Konfirmandenunterricht kooperieren wir u.a. bei Fragen der Schöpfungsverantwortung und Naturspiritualität mit dem Nationalpark und bieten dazu gemeinsame Fortbildungen an.
Wir befürworten eine Verbindung beider Teile des Nationalparks und erachten die unterschiedlichen Beteiligungsformate im Laufe dieses Prozesses als sehr hilfreich, so auch die derzeitige Möglichkeit, den Gesetzesentwurf zu kommentieren.
Die Ziele des Nationalparks (insbesondere Prozessschutz, wissenschaftliche Forschung, vielfältige Bildungsaufträge sowie touristischer Anziehungspunkt zu sein) können unseres Erachtens durch
einen Lückenschluss und die damit verkürzten Grenzen und durch eine Vergrößerung seiner Flächen besser erreicht werden. Allerdings erachten wir die im jetzigen Entwurf geplante Vergrößerung – insbesondere angesichts der Möglichkeiten – als zu geringfügig.
Der ökumenische Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ hat sich in seinem Leitbild verpflichtet, „Begegnungen mit der Landschaft, der Natur und ihren Lebewesen (zu) ermöglichen.“ Als Tourismusausschuss des Ev. Kirchenbezirks Ortenau gehen wir davon aus, dass das leichter ist, wenn man „eintauchen“ kann in eine zusammenhängende Fläche, die sich selbst überlassen bleibt.
Menschen haben eine Sehnsucht danach, ihren Alltag und die vom Menschen gestaltete Lebenswelt zu verlassen. Sie besuchen u.a. deswegen zahlreich den Nationalpark. Allein schon das Wissen um einen Bereich, der so anders ist als der Alltag, und das Verweilen in ihm ermöglichen einen Abstand zum „normalen“ Leben. Dieser Abstand tut der Seele gut und stimuliert die Reflexion darüber, wie wir unser Leben eingerichtet haben. Besuchende wollen in ihrem „Nationalparkfeeling“ nicht unterbrochen werden, wenn sie sich von einem Teil des Nationalpark zum anderen bewegen. Das gilt natürlich noch viel elementarer für Fauna und Flora.
Wir beschreiben die Prozessschutzflächen des Nationalpark gerne als „Sabbat in der Fläche“. Für den Sabbat bzw. Sonntag ist es unerlässlich, dass er klare Grenzen hat, auf die man sich verlassen kann, so dass man weiß, wann man den Alltag verlässt und wann man wieder zu ihm zurückkehrt.
Diese Grenzen müssen bekannt und beständig sein. Deswegen verstehen wir überhaupt nicht und wir haben auch keine für uns plausible Erklärung gefunden, warum wertvolle Naturschutzflächen, die schon zehn Jahre entwickelt wurden, jetzt aus dem Nationalpark herausgenommen werden
sollen.
Falls es weiter tatsächlich zu der für uns völlig unverständlichen Abtrennung dieser wertvollen Naturschutzflächen kommen sollte: Wie wird dann sichergestellt, dass diese Flächen auch in Zukunft fachlich auf höchstmöglichem Standard bewirtschaftet werden?
Auch verstehen wir nicht, warum die Borkenkäfermanagement-Flächen an Forst-BW abgegeben werden sollen. Denn nach unserer Kenntnis hat die Nationalparkverwaltung ein professionelles und sehr gut funktionierendes Borkenkäfermanagement auf diesen Flächen betrieben.
Ferner ist uns unerklärlich, warum der Lückenschluss über eine schmale „Engstelle“ erfolgen soll, obwohl ein breiterer Korridor möglich und für Flora, Fauna und Menschen von erheblichem Gewinn wäre.
Wenn für Bürgerinnen und Bürger für Entscheidungen keine fachlichen Begründungen erkennbar sind, unterhöhlt das die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
Wir bitten Sie, den zeitnahen Lückenschluss zu ermöglichen und beim Gesetzgebungsverfahren für die oben genannten Punkte bessere Lösungen zu entwickeln, ohne den Lückenschluss zu verzögern.
Mit freundlichen Grüßen!
Dieser Text wurde vorab den Mitgliedern in den Ausschüssen Umwelt-Klima-Energiewirschaft sowie Ernährung-ländl. Raum-Verbraucherschutz des Landtags BW zugesandt. Darüberhinaus an Ministerin Walker, Minister Hauk, Landtagspräsidentin Aras, Ministerpräsident Kretschmann und den Abgeordneten aus der Ortenau, allen per Mail.
Erweiterung "ultralight"
Die geplante Erweiterung ist ein Feigenblatt und geht meilenweit an dem vorbei, was dringend nötig wäre: eine ausreichend große Fläche für ungestörte Natur auszuweisen. Baden-Württemberg ist bundesweites Schlusslicht bei der Ausweisung von geschützten Flächen. Ein echtes Armutszeugnis! Statt dessen betonieren und asphaltieren wir uns lieber zu
Die geplante Erweiterung ist ein Feigenblatt und geht meilenweit an dem vorbei, was dringend nötig wäre: eine ausreichend große Fläche für ungestörte Natur auszuweisen. Baden-Württemberg ist bundesweites Schlusslicht bei der Ausweisung von geschützten Flächen. Ein echtes Armutszeugnis! Statt dessen betonieren und asphaltieren wir uns lieber zu Tode.
Dr. Matthias Stoll