Wohnen

Online-Kommentierung

Die Neufassung der Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Kappungsgrenzenverordnung und der Kündigungssperrfristverordnung soll steigende Mieten bei Neu- und Bestandsmieten begrenzen und Mietern einen längeren Bestandsschutz gewähren.

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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat auf Grundlage des aktualisierten Gutachtens zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu gefasst. Diese soll am 1. Januar 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

Im Gleichlauf mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung werden die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung mit gleicher Geltungsdauer und mit gleicher Gebietskulisse neu gefasst.

Weitere Informationen aus den Begründungen zu den jeweiligen Verordnungsentwürfen

Kommentare : zur Regulierung des Mietmarkts

Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 11. November 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

7. Kommentar von :ohne Name 36540

Mietpreisbegrenzung keine wissenschaftliche Grundlage

Es gibt keinerlei wissenschaftliche Grundlage, dass Preisbegrenzungen jemals funktioniert haben. Das Gesetz ist ein ideologisches Wunschkonzert, dass nur zu Marktverwerfungen und gesamtwirtschaftlichen wirtschaftlichen Schäden führen wird. Wissenschaftlich führt nur eine Angebotserhöhung zu einer Begrenzung der Mietpreise. Dies kann durch

Es gibt keinerlei wissenschaftliche Grundlage, dass Preisbegrenzungen jemals funktioniert haben. Das Gesetz ist ein ideologisches Wunschkonzert, dass nur zu Marktverwerfungen und gesamtwirtschaftlichen wirtschaftlichen Schäden führen wird.

Wissenschaftlich führt nur eine Angebotserhöhung zu einer Begrenzung der Mietpreise. Dies kann durch Ausweitung des Angebots des Baulandes oder niedrigeren Baustandards gelingen. Architekten in anderen europäischen Ländern sprechen hier teilweise sogar schon von einer Dämmmafia, was zeigt, dass an teuren und unwirtschaftlichen Standards festgehalten wird.

6. Kommentar von :ohne Name 137969

Neufassung der Mietpreisbegrenzungsverordnung

Der Wohnungsmarkt in LE ist sehr wohl angespannt! Wir alle, die in Leinfelden-Echterdingen leben und arbeiten, kennen viele Berichte von Menschen, die verzweifelt versuchen, hier eine Wohnung zu finden. Viele Wohnungen werden gar nicht auf dem Wohnungsmarkt angeboten, sondern gehen quasi „unter der Hand“ weg. Etliche Wohnungen stehen leer, manche

Der Wohnungsmarkt in LE ist sehr wohl angespannt!
Wir alle, die in Leinfelden-Echterdingen leben und arbeiten, kennen viele Berichte von Menschen, die verzweifelt versuchen, hier eine Wohnung zu finden. Viele Wohnungen werden gar nicht auf dem Wohnungsmarkt angeboten, sondern gehen quasi „unter der Hand“ weg. Etliche Wohnungen stehen leer, manche werden nicht fürs Wohnen auf Dauer genutzt, sondern für die Kurzzeitvermietung. Das ist die bittere Realität. Umso überraschter waren wir, als wir erfahren haben, dass im Verordnungsentwurf der Landesregierung zur neuen Mietpreisbremse, der sich derzeit in der Anhörung befindet und noch nicht verabschiedet ist, aufgrund eines Gutachtens festgestellt wurde, dass der Wohnungsmarkt in LE nicht mehr angespannt sei. Dafür wurden 5 Kriterien mit zahlreichen Indikatoren berechnet. Das Ergebnis für LE ist für uns nicht nachvollziehbar. Mit Verwunderung haben wir uns die Augen gerieben, dass nahezu alle Kommunen rund um Stuttgart weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt haben! Leider nur LE nicht, das aus der Förderkulisse herauszufallen droht. Die genutzten Daten führen zumindest für LE und auch andere Städte zu Ergebnissen, die nicht nachvollziehbar sind. Größere Städte wie Konstanz oder Mannheim sind nicht mehr enthalten, manch kleinere Kommunen auf dem flachen Land sind auf einmal in der Förderkulisse berücksichtigt. Warum, fragt man sich? Die genutzten Kriterien sind zu überprüfen, vielleicht bedarf auch die Gewichtung der Kriterien einer Anpassung. Derzeit sind alle Indikatoren gleichgewichtet. Die Mietbelastung der Haushalte vor Ort sowie die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten sind für uns die aussagekräftigsten und wichtigsten Indikatoren und müssen stärker gewichtet werden. Die verwendeten Daten sind zu ergänzen bzw. teilweise zu ersetzen. In einzelnen Fällen bedarf die Qualität der genutzten Daten aus unserer Sicht dringend auch einer Verbesserung. Seit Jahren werden in LE dringend Wohnungen gesucht, nur ganz wenige Wohnungen sind in den letzten Jahren neu gebaut worden. LE gehört mit seinem Mietniveau seit Jahren in zahlreichen Untersuchungen und Befragungen bundesweit zur Spitzengruppe. Und LE ist eine der ganz wenigen Gemeinden in der näheren Umgebung, deren Einwohnerzahl nach dem letzten Zensus 2022 gestiegen ist. All das spricht für einen weiterhin angespannten Wohnungsmarkt. Wir hoffen, dass es im Interesse der Mieterinnen und Mieter unserer Stadt noch einen Weg geben wird, der Stadt einen angespannten Wohnungsmarkt zu attestieren.

5. Kommentar von :Michael Schimpf

Sozialismus hat noch nie funktioniert

Erst wird kein Bauland geschaffen, die Grunderwerbsteuer erhöht, irre Bau- und Energievorschriften erlassen, die Sanierung von Bestandsbauten unbezahlbar gemacht wurde und wenn das dann logischerweise zu steigender Nachfrage und Mieten führt, dann sollen die Vermieter nicht die Miete erhöhen dürfen? Klar, dass dann niemand mehr baut oder

Erst wird kein Bauland geschaffen, die Grunderwerbsteuer erhöht, irre Bau- und Energievorschriften erlassen, die Sanierung von Bestandsbauten unbezahlbar gemacht wurde und wenn das dann logischerweise zu steigender Nachfrage und Mieten führt, dann sollen die Vermieter nicht die Miete erhöhen dürfen?

Klar, dass dann niemand mehr baut oder vermietet. Mieteinnahmen sind doch nur Schmerzensgeld.

Dieses Sozialismus-Gedöns gehört ersatzlos abgeschafft, inklusive der Co2-Abzocke.

4. Kommentar von :Wittlinger

Kritik am Gutachten am Beispiel des Wohnungsversorgungsgrades in Konstanz

1. Es ist naheliegend, wie von der Fa. FUB IGES im Gutachten zu Grunde gelegt, die Kriterien für die Gebietskulisse mit zentralen Daten für alle 1.101 baden-württembergische Gemeinden erstellen zu wollen. Es hat den Vorteil der einheitlichen Bemessungskriterien. Wenn jedoch keine Daten vorhanden sind, führt dies zu den landesweit monierten

1. Es ist naheliegend, wie von der Fa. FUB IGES im Gutachten zu Grunde gelegt, die Kriterien für die Gebietskulisse mit zentralen Daten für alle 1.101 baden-württembergische Gemeinden erstellen zu wollen. Es hat den Vorteil der einheitlichen Bemessungskriterien.

Wenn jedoch keine Daten vorhanden sind, führt dies zu den landesweit monierten Fehlurteilen, beispielsweise für den Wohnversorgungsgrad in Konstanz.

2. Das Gutachten kommt, selbst nach Abzug der 3 prozentigen Fluktuationsreserve, zum Ergebnis, dass 2023 noch 1.543 Wohnungen mehr in Konstanz zur Verfügung gestanden hätten, als nachgefragt wären.


3. Ich berate seit ca. 40 Jahren beim Deutschen Mieterbund Bodensee und bin seit dieser Zeit auch als Anwalt in Mietstreitigkeiten tätig. Ich meine, aufgrund dieser Erfahrung einschätzen zu können, dass dieses Ergebnis falsch sein muss. Es deckt sich nicht mit der Erfahrung, dass Gekündigte, die ernsthaft auf der Suche nach einer Ersatzwohnung in einen Räumungsprozess gedrängt wurden, nur, weil sie keine Wohnung finden konnten. Es wären einige Prozesse vermeidbar gewesen.

Es deckt sich auch nicht mit der Erfahrung, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft (Wobak), eine Warteliste mit ca. 3.000 Wohnungssuchenden hat. Und dies seit Jahren. Selbst deren Notfallliste, d.h. Wohnungssuchende, die in völlig überbelegten Wohnungen mit dadurch entstehenden psychischen Problemen leben oder schon in Räumungsprozessen Stehende oder schon von der Räumung durch den Gerichtsvollzieher Bedrohte, umfasst ca. 300 Anfragen, bei einer jährlichen Vergabe von ca. 400 Wohnungen. Es ist daher berechenbar, dass die Warteliste über Jahrzehnte nicht abbaubar ist.

Auch andere in Konstanz tätige Wohnungsbauunternehmen, wie der Spar-und Bauverein e.G, haben seit Jahren Wartelisten.


4. Was sind die Ursachen für die fehlerhafte Feststellung der Überversorgung der Konstanzer mit Wohnungen im Jahr 2023?

4.1 Ein Grund ist der oben Genannte: es wird eine generelle Datenlage zu Grunde gelegt, obwohl Daten fehlen. Am Beispiel Wohnungsversorgung: Obwohl das Gutachten erkennt, dass die Nachfrage ein entscheidendes Kriterium ist (S. 2 des Gutachtens unter 2. dort 3. Absatz) wird die tatsächliche Nachfrage nicht erfasst. Die Nachfrage wurde mit unbrauchbaren Annahmen berechnet. Angenommen wurde, dass die Wirtschaftshaushalte die Nachfrage abbilden. Dazu wurden Daten eines Privatunternehmens GfK zu Grunde gelegt. Selbst wenn dies die vergleichbare Ausgangsmenge an Haushalten wie die statistischen Landesdaten hätte, kann mit den Daten der schon in Haushalten Lebenden nicht auf Wohnungsbedarf geschlossen werden. Wenn eine Wohnungsgemeinschaft dort zu viert eine 5-Zimmerwohnung mit getrennter Kasse bewohnt hätte, wären diese als 4 Wirtschaftshaushalte mit 4 Wohnungsnachfragen erfasst worden. So ist die Darstellung der Fa. FUB IGES zu verstehen.

Dabei wären die 4 nicht suchend, also keine Nachfrager, weil sie ja eine Wohnung hätten. Noch in der Familie lebende Studenten wären ebenfalls nicht als Nachfrager erfasst, da sie ja noch gemeinsam wirtschaften. D.h. Wirtschaftshaushalte sind ein ungeeignetes Nachfragekriterium, wurden aber als einzige dafür verwendet.

4.2 Eine weitere abstrakte Fehlerquelle ist der Umstand, dass die von der GfK verwendeten Daten den Stichtag 31.12.22 hatten und damit nicht vergleichbar waren. Sie wurden als vergleichbar auf 2023 hochgerechnet.

4.2.1 Dabei wurden mit einer einfachen Hochrechnung weder die Folgen der Pandemie berücksichtigt. Zum Wintersemester 21/22 wurden erstmals wieder Hochschulvorlesungen im Hybridbetrieb, d.h. auch noch mit Onlineunterricht unter strengen Hygienebedingen wieder möglich. D.h. auch im Jahr 2022 waren zahlreiche Studenten noch nicht auf Wohnungssuche.

4.2.2 Zum Zweiten hat sich durch die Pandemie der Raumbedarf durch Homeoffice vermehrt, was ebenfalls nicht berücksichtigt wurde.

4.2.3 Zum Dritten hat sich der Wohnbedarf durch Ukraineflüchtlinge im Jahr 2023 nochmals verschärft. So dass auch hier nicht 1:1 der angebliche „Wohnbedarf“ der GfK-Daten nicht auf das Jahr 2023 übertragen werden durfte.


D.h. die abstrakte Berechnung mit ggf. nicht vergleichbaren öffentlichen und privaten Daten, die die tatsächlichen Nachfragedaten vor allem nicht einbezieht, führt zur Fehleinschätzung der Konstanzer Wohnungsversorgung und ggf. auch anderer Gemeinden.


4.3 Obwohl Fa. FUB IGES korrekt darstellt, dass die vom Gesetzgeber in § 556d Abs. 2 BGB genannten Kriterien nicht abschließend sind (S. 3 des Gutachtens unter 2.2), hat sie weitere Kriterien zur Wohnungsnachfrage zur Erfassung der Wohnungsversorgung nicht erhoben.

4.3.1 Es wurden keine Wartelisten abgefragt.
4.3.2 Es wurde nicht das Verhältnis von Wohnungsangeboten, die nicht schon bereits nach der bestehenden Mietpreisbremse unzulässig waren, zu Wohnungsnachfragen abgefragt, was überhaupt erst eine ernsthafte Aussagekraft zur Nachfrage darstellt.
4.3.3 Es wurde nicht nachgefragt, wer den Mietpreis bestimmt – ein erkannt gewichtiges Indiz für die Unausgewogenheit eines Marktes (S. 3 des Gutachtens unter 2.2.1).
4.3.4 Es wurden auch keine weiteren Kriterien für einen einseitigen, nicht funktionierenden Markt abgefragt, wie beispielsweise die Durchsetzungskraft von unwirksamen AGBs in Mietverträgen oder von unzumutbaren Selbstauskünften mit Gehaltsnachweisen vor Vertragsschluss,

4.5 Trotz der Erkenntnis der Fa. FUB IGES, dass ein Wohnungsmarkt bei einer notwendigen Fluktuationsrate von mindestens 3% des Wohnungsmarktes erst funktioniert und bei einer darunterliegenden eine große Nachfrage vorliegt (S. 3 des Gutachtens unter 2.2.1), hat es trotz einer Leerstandsquote von knapp unter 1% (460 von 46.640 Wohnungen) auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt eine ausreichende Wohnungsversorgung bejaht. Sie hat diesen Widerspruch nicht einmal zum Anlass genommen, ihn z.B. durch Hinzuziehen weiterer Kriterien aufzulösen.

4.6 Das Gutachten sah sich auch nicht veranlasst, diesen feststellbaren Widerspruchs der Wohnungsversorgung zum Anlass für Plausibilitätskontrollen zu nehmen, wie die Abfrage von Wartelisten und die weiteren zuvor (4.3.1 – 4.3.4) genannten aussagekräftigeren Daten zur Wohnungsnachfrage.

4.7 Obwohl das Gutachten erkennt, dass die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde (S. 2 des Gutachtens unter 2. dort 3. Absatz) zu berücksichtigen sind, erfasst sie diese für Konstanz nicht. Selbst bei dem unter 5.5 erkennbaren Widersprüchen und sich dann aufdrängenden Plausibilitätskontrollen, hält es die Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten nicht.


Eine Nachbesserung der Gebietskulisse aufgrund nachträglich eingebrachten individuellen gemeindlichen Gegebenheiten widerspricht daher grundsätzlich nicht der Grundannahmen des Gutachtens. Es ergänzt lediglich dessen unterlassene Untersuchungen aufgrund erkennbarer theoretischer Widersprüche.

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3. Kommentar von :ohne Name 48110

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es sollte einen Unterschied geben zwischen privaten Eigentümern, die häufig eine oder maximal 2 - 3 Einheizen vermieten, sowie den großen, gewinnorientierten Unternehmen und dem kommunalen Wohnungsbau. Der private Vermieter hat häufig viel Eigenkapital und Herzblut investiert und sucht meistens keine Profitoptimierung, sondern häufig Mieter, die

es sollte einen Unterschied geben zwischen privaten Eigentümern, die häufig eine oder maximal 2 - 3 Einheizen vermieten, sowie den großen, gewinnorientierten Unternehmen und dem kommunalen Wohnungsbau. Der private Vermieter hat häufig viel Eigenkapital und Herzblut investiert und sucht meistens keine Profitoptimierung, sondern häufig Mieter, die helfen, den Wert zu erhalten und haben oft Angst mit schlechten Mietern konfrontiert zu werden. Hier sollten viele gesetzliche Hindernisse wegfallen oder reduziert werden. Im kommunalen Wohnungsbau sollte der soziale Aspekt mehr berücksichtigt werden sowohl in Größe und Umfang als auch bei den Kosten. Auch hier braucht man andere Regeln als bei den großen Investoren, die häufig mit Geld aus Geldwäsche und ausländischen Geldern das Wohnen teuer und knapp werden lassen. Eine Mietpreisbremse ist häufig nur eine hilflose Aktion.

2. Kommentar von :Clara

Kündigungssperrfristenverordnung

So werden Vermieter oder Verkäufer von unserem Staat enteignet, nur weil er das Geld der Steuerzahler mit vollen Händen ausgibt und nicht in Wohnungsbau investiert.

1. Kommentar von :JPC

Mietpreisbegrenzungsgesetz

Das Gesetz sollte komplett abgeschafft werden. Bisher habe ich als privater Vermieter oft 10 Jahre lang keine Miete erhöht. Durch das Gesetz werde ich gezwungen permanent die Miete zu erhöhen um Schritt halten zu können. Denn auch neuen Mietern muss ich ja die alte Miete nennen. Außerdem schmälert es den Verkaufspreis einer Wohnung wenn ich nicht

Das Gesetz sollte komplett abgeschafft werden. Bisher habe ich als privater Vermieter oft 10 Jahre lang keine Miete erhöht. Durch das Gesetz werde ich gezwungen permanent die Miete zu erhöhen um Schritt halten zu können. Denn auch neuen Mietern muss ich ja die alte Miete nennen. Außerdem schmälert es den Verkaufspreis einer Wohnung wenn ich nicht permanent erhöhe. Also - weg damit. Als Privatmann werde ich somit keinen neuen Wohnraum schaffen und investiere lieber woanders.