Beratung und Beschluss
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 16.04.2024 Drucksache 17/6611 (145 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/96 16.05.2024 S. 5679-5685
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/101 17.07.2024
Gesetzesbeschluss des Landtags 17.07.2024 Drucksache 17/7171 (28 S.)
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.