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Verfassungsschutz- und Sicherheitsüberprüfungs­gesetz

Die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes verfolgt vor allem das Ziel, einen weitgehenden Gleichklang zu den Bundesregelungen wiederherzustellen und berücksichtigt dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur manuellen Bestandsdatenauskunft.

Hintergrund sind diverse Rechtsänderungen auf Bundesebene: Das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Telekommunikations- sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes wurden im Jahr 2021 in verschiedenen Punkten geändert. Die letzte Änderung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.

In der Vorschrift des Landesverfassungsschutzgesetzes zur manuellen Bestandsdatenabfrage waren bislang die Vorgaben nicht umgesetzt, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 für eine Informationsübermittlung von privaten Telekommunikationsanbietern an Nachrichtendienste ergeben. Die neue Regelung lehnt sich an die Neufassung der entsprechenden Vorschrift des Bundesverfassungsschutzgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2021 an. Damit soll auch ein Gleichklang zu der Regelung auf Bundesebene erreicht werden.

Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Marktortprinzip, das bisher schon Anwendung fand und nunmehr im Telekommunikationsgesetz, im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und im Bundesverfassungsschutzgesetz explizit verankert wurde. Mit den Änderungen im Landesverfassungsschutzgesetz wird im Einklang mit den geänderten Bundesregelungen der Anwendungsbereich der einzelnen Auskünfte in Bezug auf ausländische Unternehmen klargestellt.

Die Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes machen redaktionelle Anpassungen im Landessicherheitsüberprüfungsgesetz erforderlich. Damit werden in erster Linie sprachliche Anpassungen unter anderem aus Anlass der Neuregelung im Personenstandsgesetz umgesetzt sowie der Änderung der organisatorischen Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv Rechnung getragen.

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