Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf verfolgt vor allem das Ziel, einen weitgehenden Gleichklang zu den Bundesregelungen wiederherzustellen und berücksichtigt dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur manuellen Bestandsdatenauskunft.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 20. Mai 2022 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.