Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts

Studierende verfolgen eine Vorlesung im Hörsaal. (Bild: © dpa)

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Beschluss der geltenden Verordnung

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Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Landesrecht BW: Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg

Die Kabinettsvorlage wurde am 21. September 2022 von der Landesregierung beschlossen und trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.