Hochschule Beschluss der geltenden Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg Die Kabinettsvorlage wurde am 21. September 2022 von der Landesregierung beschlossen und trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Kontakt Kontakt Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Zur Pressestelle Kontaktformular