Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg
Die Kabinettsvorlage wurde am 21. September 2022 von der Landesregierung beschlossen und trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.