Online-Kommentierung
Ziel der Verordnung ist die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes und die Bewilligung des einmaligen Heizkostenzuschusses.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 1. Juni 2022 kommentieren.
Verordnungsentwurf über die zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz (PDF)
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