Online-Kommentierung
Ziel der Verordnung ist die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes und die Bewilligung des einmaligen Heizkostenzuschusses.
Ziel der Verordnung ist die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes und die Bewilligung des einmaligen Heizkostenzuschusses.
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