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Das Gesetz sieht eine Neufassung des Versorgungsverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg, eine Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes und des Universitätsklinikagesetzes und verschiedene Rechtsbereinigungen vor.
Das Gesetz sieht eine Neufassung des Versorgungsverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg, eine Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes und des Universitätsklinikagesetzes und verschiedene Rechtsbereinigungen vor.
Kommentare : zum Versorgungsverwaltungsgesetz
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Gesetz über die Versorgungsverwaltung
Aus dem Gesetz kann ich nicht entnehmen, dass auch die "Zuständigkeit der Opfer nach dem 1. und 2. SED-Opferbereinigungsgesetz" und auch BEG, geregelt wurde.
Vielleicht habe ich es auch überlesen?
Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
Die „Zuständigkeit der Opfer nach dem 1. und 2. SED-Opferbereinigungsgesetz und auch BEG“ wurde nicht in diesem Gesetz geregelt. Das Versorgungsverwaltungsgesetz dient der landesrechtlichen Umsetzung des Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) und regelt die im SGB XIV normierten Zuständigkeiten. Da die Zuständigkeiten zu den
Die „Zuständigkeit der Opfer nach dem 1. und 2. SED-Opferbereinigungsgesetz und auch BEG“ wurde nicht in diesem Gesetz geregelt. Das Versorgungsverwaltungsgesetz dient der landesrechtlichen Umsetzung des Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) und regelt die im SGB XIV normierten Zuständigkeiten. Da die Zuständigkeiten zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und dem BEG in diesen jeweiligen Gesetzen geregelt sind, nicht jedoch im SGB XIV, ist auch keine Regelung im Versorgungsverwaltungsgesetz zu treffen.