Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden

Das Umweltministerium hat eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt wurde. Der im Nordschwarzwald ansässige Rüde GW2672m soll durch ein spezialisiertes Team entnommen werden.

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Symbolbild

Das Umweltministerium hat eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, um den im Nordschwarzwald ansässigen Rüden GW2672m durch ein spezialisiertes Team entnehmen zu lassen. Der Wolf hatte in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter näherte. Er war dabei nicht aggressiv, zeigte aber nur wenig Scheu vor Menschen.

Generell liegt im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen steht an oberster Stelle.

Das Umweltministerium hatte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Konkret wurde versucht, den Wolf mithilfe von Fußfallen zu fangen beziehungsweise mit einem Narkosegewehr zu immobilisieren und zu besendern.

Bisherige Fang- und Betäubungsversuche

Detaillierte Auflistung der Fangversuche, um Entnahme zu vermeiden (PDF)

Übersicht über die bisherigen Sichtungen des Wolfs (PDF)

Diese Versuche führten nicht zum Erfolg, bereits die Besenderung scheiterte. Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet wird. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.

Das Umweltministerium geht daher nach dem mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, unter anderem erarbeiteten Managementplan Wolf (PDF) vor. Dieser sieht – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch den Abschuss vor. Konkret empfiehlt der Managementplan, wenn ein Wolf sich wiederholt Menschen auf unter 30 Metern nähert: „Dokumentation und Analyse der Situation. Je nach Situation möglichst frühzeitig besendern und vergrämen. Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme.“

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Fragen und Antworten zum sogenannten „Hornisgrinde-Wolf“ (GW2672m) und der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss