Das Umweltministerium hat eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, um den im Nordschwarzwald ansässigen Rüden GW2672m durch ein spezialisiertes Team entnehmen zu lassen. Der Wolf hatte in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter näherte. Er war dabei nicht aggressiv, zeigte aber nur wenig Scheu vor Menschen.
Generell liegt im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle.
Das Umweltministerium hatte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Konkret wurde versucht, den Wolf mithilfe von Fußfallen zu fangen beziehungsweise mit einem Narkosegewehr zu immobilisieren und zu besendern.
Bisherige Fang- und Betäubungsversuche
Seit Juli 2024 wurde versucht, den Wolf mit Fußfallen an insgesamt 28 verschiedenen Standorten zu fangen; zeitweise wurden dafür auch Wege im Nationalpark gesperrt. Der Wolf trat auch in eine Fußfalle, konnte sich aber befreien.
Wölfe, die einmal in eine Falle getreten sind, sind als äußerst lernfähige und vorsichtige Tiere in aller Regel kein zweites Mal mit derselben Methode zu fangen. Dieses Hintergrundwissen in Kombination mit Monitoring-Erkenntnissen von GW2672m (Fotofallenaufnahmen, Fährten) legt nahe, dass dieser Wolf Fußfallen nach dem Fehlfang meidet beziehungsweise Verdachtssituationen gegenüber vorsichtig ist. Bei darauffolgenden Fangversuchen mit Fußfallen wurde darauf geachtet, andere Orte und andere Lockstoffe zu verwenden. Auch bei diesem veränderten Vorgehen konnte beobachtet werden, dass der Wolf vorsichtig ist und die Wahrscheinlichkeit ihn mit einer Fußfalle zu fangen, sehr gering ist.
Um mit einem Betäubungsgewehr einem Wolf einen sicheren Schuss auf die Hinterhand/Oberschenkel anzutragen, muss der Wolf stehen/sitzen/liegen, sich nicht in der Fortbewegung befinden und sollte nicht weiter als 20 bis 25 Meter entfernt sein. Um Verletzungsrisiken durch den Pfeil an falscher Körperstelle und Fehltreffer zu vermeiden, sind Entfernungen von weniger als 20 Meter anzuraten.
Auch dies führte nicht zum Erfolg (aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades der Methode).
Diese Versuche führten nicht zum Erfolg. Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet wird. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Das Umweltministerium geht daher nach dem mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, unter anderem erarbeiteten Managementplan Wolf (PDF) vor. Dieser sieht – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch den Abschuss vor. Konkret empfiehlt der Managementplan, wenn ein Wolf sich wiederholt Menschen auf unter 30 Metern nähert: „Dokumentation und Analyse der Situation. Je nach Situation möglichst frühzeitig besendern und vergrämen. Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme.“
Einen Wolf einzufangen und dauerhaft in einem Gehege unterzubringen, ist keine tierschutzkonforme Alternative zum Töten des Tieres. Die dauerhafte Haltung in einem Gehege bedeutet für einen in freier Wildbahn aufgewachsenen Wolf einen enormen Stress und kann zu länger anhaltenden erheblichen Leiden führen.

