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Luftreinhaltung

Bürgermeinung zu temporärer Beschränkung von Komfort-Kaminen gefragt

Holz wird in einer Kleinfeuerungsanlage verbrannt (Quelle: dpa).

Neben dem Straßenverkehr tragen vor allem auch sogenannte Komfort-Kamine zur Belastung mit dem Luftschadstoff Feinstaub PM10 bei. Mit dem Verordnungsentwurf über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen beabsichtigt die Landesregierung, in der Landeshauptstadt Stuttgart nun den Betrieb von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm zu untersagen. Auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf zu kommentieren.

Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren, liegt die an der Spotmessestelle Stuttgart gemessene Feinstaubbelastung, mit 72 Überschreitungstagen im Jahr 2015, immer noch deutlich über den erlaubten max. 35 Überschreitungstagen. Dabei verursachen holzbefeuerte Kamine und Öfen in Privathaushalten 22 Prozent der gemessenen Feinstaubbelastung. Vor allem an Tagen mit Feinstaubalarm liefern diese einen erhöhten Beitrag zur Belastung mit dem Luftschadstoff Feinstaub PM10. Um eine Verringerung der Überschreitungstage für Feinstaub PM10 zu erreichen und die Belastung durch Feinstaub zu verringern, soll auf den Betrieb von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm verzichtet werden. 

Von der Verordnung wären lediglich Komfort-Kamine betroffen. Das heißt solche Holzfeuerungen, die als zusätzliche Wärmequelle dienen und nicht den Grundbedarf an Wärme decken. Ausgenommen von der Regelung sind saubere Öfen mit Filter.

Bis zum 5. Dezember 2016 können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg zu dem Verordnungsentwurf Stellung nehmen und Anregungen oder Änderungsvorschläge einbringen. Also: Bringen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihren Sachverstand ein!

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Kommentierung „Betriebsbeschränkung für kleine Feuerungsanlagen”