Artenschutz

Ein besonderer Tag für Artenschutz und Demokratie

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Artenschutz hat in Baden-Württemberg jetzt Gesetzesrang. Nicht nur mit den Gesetzesänderungen selbst setzt Baden-Württemberg Maßstäbe, sondern auch darin, wie sie in einem breiten Beteiligungsprozess entstanden sind.

Der Landtag hat am 22. Juli dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Damit geht ein beispielloser Gesetzgebungsprozess in Baden-Württemberg zu Ende. Nicht nur im Ergebnis ist das Gesetz richtungsweisend, auch in ihrer Entstehung sind dies ganz besondere Gesetze. Daher ergriff auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Wort im Landtag.

„Heute ist ein besonderer Tag für unser Land – und zwar im doppelten Sinne. Nämlich für den Schutz unserer Natur und für unsere Demokratische Kultur“, hob der Ministerpräsident die besondere Bedeutung des Gesetzes hervor. 2011 hat Kretschmann in seiner ersten Rede als Ministerpräsident gesagt: „Gute Politik wächst von unten, echte Führungsstärke entspringt der Fähigkeit zuzuhören. Und deshalb werden wir die Politik des Zuhörens praktizieren.“

Aus bürgerschaftlichem Engagement wird Gesetz

Die Gesetze zum Artenschutz sind nicht in einer stillen Amtsstube entstanden, sondern einem wohl so noch nie dagewesenen Prozess aus gesellschaftlicher Initiative und Beteiligung. Den Antoß gaben der Volksantrag und das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Landwirtinnen und Landwirte haben mit einer Unterschriftensammlung eine Landtagsdebatte initiiert. Letztlich hat die Landesregierung alle Interessen an einen Tisch geholt. Denn der Handlungsbedarf beim Artenschutz ist offensichtlich.

„Die Probleme stehen uns heute deutlich vor Augen“, begründete Ministerpräsident Kretschmann die Notwendigkeit des Gesetzespakets zum Artenschutz. „39 Wildbienenarten sind in Deutschland inzwischen ausgestorben. Die Biomasse von Fluginsekten ist im Offenland um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Untersuchungen in drei Großschutzgebieten haben von 2008 bis 2017 einen Rückgang der Insektenarten um 30 Prozent festgestellt. Fast die Hälfte aller Tagfalter-Arten in Europa ist in den letzten 20 Jahren verschwunden. Insekten stehen in der Nahrungskette weit vorne. Geht die Anzahl an Insekten zurück, hat das Auswirkungen auf alle folgenden Arten: Etwa die Hälfte aller Vogelarten in Deutschland ist vom Aussterben bedroht, im Offenland sind sogar drei von vier heimischen Vogelarten gefährdet. Experten sprechen inzwischen vom größten globalen Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier.“

Den Anstoß für die Gesetzesänderung hat das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gegeben. Es folgte ein intensiver Dialog mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens. Zusätzlich haben wir die Landwirtschaft an den Tisch geholt. Auch die breite Öffentlichkeit konnte sich über unser Beteiligungsportal in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Am Ende stand eine Einigung, die die vielen unterschiedlichen Interessen unter einen Hut gebracht hat.

Blaupause für die Verbindung von Naturschutz und Landwirtschaft

Ministerpräsident sagte im Landtag, dass dieser Prozess auch Maßstäbe für andere Parlamente und Regierungen setzen könne. „Vieles von dem was im Bienen-Volksbegehren und im Volksantrag steht haben wir übernommen. Der Gesetzentwurf ist eine echte Gemeinschaftsleistung. Nicht nur von Regierung und Parlament. Sondern auch von Naturschützern, Bäuerinnen und Bauern und vielen Interessenvertretern. Wir liefern in vielen Punkten die Blaupause für die Verbindung von Naturschutz und Landwirtschaft!“

Die wesentlichen Punkte der Gesetzesänderungen für mehr Artenschutz sind:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030.
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten.
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030.
  • Erhalt von Streuobstbeständen.
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken.
  • Minimierung der Lichtverschmutzung.
  • Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen.

Pressemitteilungen des Landwirtschafts- und Umweltministerium zum Biodiversitätsgesetz