Sicherheit

Mehr Videoüberwachung = Mehr Sicherheit?

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Überwachungskameras hängen in Stuttgart von der Decke eines Einkaufszentrums (Quelle: dpa).

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg bezweifelt, dass eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Sicherheit ist.

Der schreckliche Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat uns allen erneut die angespannte Sicherheitslage in Deutschland vor Augen geführt. Da ist es nur folgerichtig, dass sich die Sicherheitsbehörden intensiv mit Möglichkeiten befassen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Ob die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière jetzt mit Nachdruck geforderte Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum hierfür allerdings ein geeignetes Mittel sei, muss bezweifelt werden.

Um einerseits terroristische Anschläge zu verhindern, andererseits aber auch einer angeblich zu restriktiven Aufsichtspraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden beim Einsatz von Videoüberwachung entgegenzuwirken, hat der Bundesinnenminister jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Privaten erlauben soll, Videoüberwachung in Anlagen mit großem Publikumsverkehr wie Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs nicht nur im eigenen, sondern auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit durchzuführen.

„Die Gleichung ‚mehr Videoüberwachung führt zu mehr Sicherheit‘ wird aus verschiedenen Gründen nicht aufgehen“, kritisiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink. „Ein merklicher Sicherheitsgewinn lässt sich allenfalls durch sogenanntes Monitoring, also durch eingriffsbereite Videoüberwachung erzielen, bei der eine ständige Auswertung der Videobilder erfolgt und unmittelbar in erkannte Gefahrenlagen eingegriffen werden kann. Mit dem Aufstellen von Videokameras alleine lassen sich zwar Erfolge bei der Aufklärung und gewisse Abschreckungseffekte erzielen. Zu einer Verhinderung von Gefahrenlagen und Straftaten führt dies allerdings nicht, gerade auch nicht bei terroristisch motivierter Kriminalität“, so Brink weiter. Wegen des ganz erheblichen Personalaufwands für das Monitoring nähmen selbst die Sicherheitsbehörden in der Praxis regelmäßig Abstand von dieser Überwachungsmethode. Auch Private würden diesen Aufwand wohl kaum betreiben. Damit reduziere sich jedoch der behauptete Sicherheitsgewinn des Kameraeinsatzes ganz erheblich. Durch das bloße Aufstellen von Kameras, die lediglich „unbesehen“ aufzeichneten, würden zwar enorme Mengen an Überwachungsdaten produziert, diese jedoch seltenst ausgewertet. „Schon jetzt stehen unsere Sicherheitsbehörden vor dem Grundsatzproblem des Informationszeitalters: Wie werte ich die riesigen Datenmengen sinnvoll aus? Wie filtere ich aus dem übergroßen Bestand überwiegend belangloser Daten die für die Sicherheitslage relevanten Daten heraus?“, fragt Brink. In dieser Situation den Ruf nach noch mehr Daten zu erheben, sei eher kontraproduktiv. Dies sei auch der Grund dafür, dass die Sicherheitsbehörden der Länder, die das Rückgrat unserer Sicherheits-Infrastruktur bildeten, beim Thema zusätzlicher Datenerhebungen eher differenziert und zurückhaltend vorgingen. „Pauschale Forderungen nach mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum sind daher mit größter Vorsicht zu betrachten“, so Brink weiter.

Zum anderen sei der Ansatz des Bundesinnenministers, nicht-öffentliche Stellen - also private Veranstalter von Events, Leiter von Einkaufszentren oder Verkehrsbetriebe – mit der Videoüberwachung zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen zu betrauen, hoch problematisch. „Unsere Sicherheit ist ein zu wichtiges öffentliches Gut, um sie dem Gutdünken von Privaten zu überlassen“, kritisiert Brink. Ob die privaten Stellen tatsächlich Videoüberwachung einrichten, wie sie das tun und ob sie überhaupt in der Lage sind, sicherheitsrelevante Konstellationen zu erkennen und richtig darauf zu reagieren, stehe in den Sternen. Deshalb habe sich auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bereits sehr kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. „Gefahrenlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen ist ureigene Aufgabe unserer Sicherheitsbehörden, niemand ist dafür qualifizierter als die staatlichen Stellen. Sollte dort die Notwendigkeit einer gezielten Ausweitung der Videoüberwachung gesehen werden, wird der LfD dies unvoreingenommen prüfen. Polizei und Verfassungsschutz zum ‚Zweitverwerter‘ privater Videoüberwacher zu machen, kann im Bereich der Gefahrenabwehr nicht der richtige Weg sein!“, folgert Brink. „Die Datenschützer verschließen sich nicht notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Stärkung unserer Sicherheit, sie sind konstruktive und kritische Begleiter unserer Sicherheitsbehörden. Aber nicht jede eingängige und zunächst wohlklingende Forderung nach mehr Überwachung ist auch vernünftig.“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg