Bundesrat

Gegen erneute Verbote für Automobilbranche

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates unterstützt einen Antrag von Bayern und Baden-Württemberg, der die geplanten EU-Quoten für saubere Unternehmensfahrzeuge ablehnt.

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Straßenverkehr in Stuttgart
Symbolbild

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 12. März 2026 einem Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg zugestimmt, der den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge ablehnt.

Ziel des Antrags ist es, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandorts Deutschland zu sichern. Der EU-Vorschlag sieht ab 2030 beziehungsweise 2035 verbindliche Quoten für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge in Unternehmensflotten vor – mit national unterschiedlichen Zielvorgaben, deren Einhaltung die Mitgliedstaaten garantieren müssen.

Hoffmeister-Kraut lehnt erneute Verbote für Automobilbranche rundweg ab

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte: „Die geplanten Quoten sind kein technologischer Klimaschutz, sondern ein faktisches Verbrenner-Aus durch die Hintertür. Statt Innovationen zu ermöglichen, setzt die EU auf zusätzliche Vorgaben, Nachweispflichten und Mikromanagement. Die EU schwächt durch ihre Regulierungswut unsere Unternehmen. Schlimmer noch: Die Quoten-Regelung stellt deutsche Unternehmen überproportional schlechter als Unternehmen in anderen Ländern. Gerade in einer Phase schwacher Konjunktur sind Entlastungen notwendig. Klimaschutz im Verkehrsbereich ist notwendig, er kann jedoch nur mit wirtschaftlicher Stärke gelingen und nicht mit dirigistischen Vorgaben und weiterem Gold-Plating.“

Der Antrag wird nach Abschluss aller Ausschussberatungen abschließend im Plenum des Bundesrates behandelt.

Vorschlag der EU

Ab 2030 beziehungsweise 2035 sollen laut Vorschlag der EU neue Zielvorgaben für den Anteil emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge an den Neuzulassungen von Dienstwagen sowie Leasing- und Mietwagen, deren Erreichung die einzelnen Mitgliedstaaten in ihrem jeweiligen Staatsgebiet gewährleisten müssen, gelten. Die EU schlägt hierfür für die einzelnen Mitgliedstaaten in der Höhe differenzierte Zielvorgaben vor.