Sicherheit

Kommunen können Waffenverbotszonen einrichten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Vor nächtlichem Himmel ist ein gelbes Schild mit der Aufschrift „Waffen verboten“ zu sehen. Zudem befinden sich auf dem Schild durchgestrichene Piktogramme von einer Schusswaffe, einem Messer, einem Schlagstock und einer Reizgasdose.

Das Kabinett hat Verordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen beschlossen. Damit bekommen die Kommunen einen zusätzlichen, maßgeschneiderten Baustein für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum.

„Baden-Württemberg ist in Sachen Sicherheit seit Jahren spitze. Auch wenn die Menschen in unserem Land sehr sicher leben, so haben wir doch eines vor Augen: Wir wollen es jeden Tag noch ein bisschen sicherer machen. Heute bekommen die Kommunen grünes Licht, um bei Bedarf eine Waffenverbotszone einzurichten. Das ist ein zusätzlicher, maßgeschneiderter Baustein für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, mit einem klaren Ziel: Wir dämmen die Waffendelikte weiter ein und stärken damit das Sicherheitsgefühl der Menschen im Land nachhaltig“, sagte Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates. Der Ministerrat hatte zuvor die Verordnungen, mit denen die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Baden-Württemberg jetzt ermöglicht werden, beschlossen.

Stellungnahmen wurden einbezogen

Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 die Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben. Bis zum 10. August 2022 konnten die berührten Verbände hierzu Stellung nehmen – was die Kommunalen Landesverbände sowie die Deutsche Polizeigewerkschaft, der BBW Beamtenbund Baden-Württemberg, der Grosskaliber Sportschützenverband Baden-Württemberg e.V. sowie der Normenprüfungsausschuss und der Normenkontrollrat auch wahrgenommen haben.

Die Anregungen und Änderungswünsche, die dabei eingingen, wurden geprüft und teilweise berücksichtigt. So sollen jetzt zum Beispiel die zuständigen Ortspolizeibehörden einbezogen werden, wenn eine Waffenverbotszone auf ihrer Gemarkung errichtet werden soll.

Hohe Anforderungen an Waffenverbotszonen

„Es ist ganz klar: An die Einrichtung von Waffenverbotszonen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie wird nur eingerichtet, wenn die Sicherheitslage dies erfordert. Unsere Polizeipräsidien stehen den Kommunen deshalb auch beratend zur Seite und erstellen für die Entscheidungsgrundlage erforderliche Gefahrenprognosen. Damit ist auch sichergestellt, dass nicht ins Blaue hinein geregelt wird und Waffenverbotszonen insbesondere an bestimmten Orten, die besonders kriminalitätsbelastet sind oder an denen Menschenansammlungen auftreten können, errichtet werden“, verdeutlichte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die künftige Verordnung. 

Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird auch dadurch Rechnung getragen, dass Ausnahmeregelungen in der Rechtsverordnung enthalten sein sollen, beispielsweise für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende. Auch für Jägerinnen und Jäger wird es eine Konkretisierung geben.

„Mit den heute beschlossenen Verordnungen schaffen wir eine breite Grundlage für noch mehr Sicherheit in den Städten und Kommunen. Die Regelungen gelten zunächst für zwei Jahre, in denen wir ganz genau hinschauen und noch vor Ende der Gültigkeitsdauer die gemachten Erfahrungen und getroffenen Maßnahmen intensiv evaluieren“, so Minister Thomas Strobl abschließend.