Opferschutz

Land richtet zentrale Anlaufstelle mit Opferbeauftragtem ein

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Dr. Uwe Schlosser (Bild: © picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Dr. Uwe Schlosser

Das Land richtet im Justizministerium eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen und deren Angehörige ein. Der vormalige Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser ist neuer Opferbeauftragter der Landesregierung.

Die Landesregierung stärkt den Opferschutz in Baden-Württemberg nachhaltig: Am Mittwoch, 1. Juli 2020, hat der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, im Justizministerium seine Tätigkeit aufgenommen. Dort entsteht eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf und Dr. Uwe Schlosser stellten diese Stelle heute in einer Pressekonferenz vor.

Meilenstein für den Opferschutz im Land

Justizminister Guido Wolf sagte: „Heute ist ein guter Tag für den Opferschutz im Land. Nach intensiver Vorarbeit hat die Landesregierung beschlossen, Herrn Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser zum Opferbeauftragten der Landesregierung zu ernennen. Zugleich wird im Ministerium der Justiz und für Europa eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen eingerichtet. Das ist ein Meilenstein für den Opferschutz im Land. Damit stärken wir die Belange derjenigen, die zum Teil Schreckliches erlebt haben, weiter entscheidend. Mit der Einrichtung dieser zentralen Anlaufstelle setzen wir auch unseren Kurs der konsequenten Stärkung des Opferschutzes fort: Beispielsweise haben wir den jährlich zur Verfügung stehenden Betrag für die Landesstiftung Opferschutz ab dem Haushaltsjahr 2019 bereits auf 800.000 Euro verdoppelt.“

Betreuung und Beratung von Opfern, Betroffenen und Angehörigen

Vorrangige Aufgabe der zentralen Anlaufstelle und des Opferbeauftragten wird die Betreuung und die Beratung von Opfern, Betroffenen und Angehörigen sowie deren Vermittlung in Hilfsangebote vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase im Fall eines terroristischen Anschlages, bei Amoklagen und bei Großschadensereignissen sein. Wesentliches Ziel der zentralen Anlaufstelle ist damit Einrichtung eines „One-stop-services“ für die Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen.

Der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Dr. Uwe Schlosser, sagte dazu: „Es besteht die Gefahr, dass ein Opfer oder Hinterbliebener gerade nach einem hochgradig traumatischen Ereignis den Überblick verliert und sich alleine gelassen fühlt. Dass wir uns für solche Fälle wappnen, ist eine zentrale Aufgabe, die mir und der zentralen Anlaufstelle obliegt. Es gilt daher nun, die Geschäftsstelle einzurichten und eine Notfallkonzeption für den Ernstfall - der hoffentlich nie eintritt - zu erarbeiten.“

Opferbeauftragter übernimmt „Lotsen“-Funktion

Darüber hinaus, so Justizminister Guido Wolf „soll der Opferbeauftragte als allgemeiner Ansprechpartner für Opferschutzeinrichtungen fungieren und – unabhängig vom Ereignisfall – für eine Koordinierung des Opferschutzes im Land Sorge tragen. Er wird in Zusammenarbeit mit den weiteren betroffenen Ressorts ein Konzept für einen effektiven Opferschutz im Land erarbeiten. Sollten Betroffene allgemeiner Straftaten im Einzelfall nicht wissen, wo sie Unterstützung erhalten können, wird der Opferbeauftragte gemeinsam mit der Geschäftsstelle der zentralen Anlaufstelle diese in die bereits bestehenden Hilfsangebote der Opferschutzeinrichtungen im Land weitervermitteln. Der Opferbeauftragte wird hierbei die Funktion eines „Lotsen“ übernehmen. Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass damit die bereits bestehenden Angebote der Opferschutzeinrichtungen im Land keinesfalls ersetzt werden sollen.“

Wolf weiter: „Für diese Aufgabe ist Dr. Uwe Schlosser die Idealbesetzung. Dr. Schlosser hat sich bereits durch seine bisherigen Tätigkeiten, insbesondere als Vorsitzender der zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission und bis zum 30. Juni 2020 als Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, in besonderer Weise um den Opferschutz im Land verdient gemacht.“ Die zentrale Anlaufstelle wird mit dem ehrenamtlichen Opferbeauftragten und vier ständigen Mitarbeitern besetzt. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Anlaufstelle und die Bestellung eines Opferbeauftragten sowie die Bereitstellung von Mitteln und Stellen wurden mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossen.