Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 18. Dezember 2024 den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 verabschiedet. Der Haushalt hat ein Volumen von gut 135 Milliarden Euro.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Die deutsche Bundesregierung und die französische Regierung sind an der Haushaltsaufstellung gescheitert. Das zeigt die Bedeutung eines Haushalts für ein Land. Auch unsere Haushaltsverhandlungen waren schwierig, aber wir haben sie zu einem guten Ergebnis gebracht. Der Haushalt steht. Neben den Schwerpunkten Bildung und innere Sicherheit liegt unser Fokus auf dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Wir können die Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen verbessern und dabei helfen, neue Unternehmen entstehen zu lassen.
Innovationen und neue Geschäftsmodelle fallen nicht vom Himmel. Sie werden von ideen- und erfindungsreichen Frauen und Männern geschaffen. Die Ausbildung dieser Menschen ist deswegen die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes. Gut ein Drittel des Haushalts fließt deswegen in Bildung und Forschung. Natürlich machen Bildungs- und Forschungsaushaben nicht alleine einen guten Wirtschaftsstandort aus. Sie sind die Basis. Dazu kommen Investitionen in die Infrastruktur, die Förderung junger Unternehmen oder die Verschlankung der bürokratischen Regeln. Dieser Haushalt ist also ein Grund für Zuversicht für unser Land.“
Ministerium für Finanzen: Details zum Doppelhaushalt 2025/2026
Ministerium für Finanzen: Rede von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz am 18. Dezember 2024 im Landtag
Rede von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 11. Dezember 2024 im Landtag
Zahlen und Fakten
in Milliarden Euro | Regierungsentwurf | Parlamentarisches Verfahren |
---|---|---|
Gesamter Deckungsbedarf | (rund 12 Milliarden Euro) | |
Deckungslücke aus der mittelfristigen Finanzplanung | 7,30 | 7,30 |
Zwangsläufige Mehrausgaben | 1,40 | 1,40 |
Mehrausgaben für politische Schwerpunkte und kommunale Bedarfe | 1,90 | 2,08 |
zusätzliche Zuführung zur Rücklage für Haushaltsrisiken | 0,85 | 0,85 |
zusätzliche Vorsorge für Steuermindereinnahmen | 0,52 | 0,00 |
Gesamt Deckungsmittel | (rund 12 Milliarden Euro) | |
Deckungsmittel aus der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse inkl. Kreditaufnahme | 1,26 | 1,68 |
Steuermehreinnahmen (Stand Steuerschätzung Mai 2024) | 0,93 | 0,93 |
abzüglich Netto Steuermindereinnahmen gegenüber dem Regierungsentwurf (Stand Steuerschätzung Oktober 2024) | -2,10 | |
Zwischensumme Steuermindereinnahmen insgesamt nach Oktobersteuerschätzung | -1,17 | |
Überschuss 2022 | 4,70 | 4,70 |
Überschuss 2023 | 1,80 | 1,80 |
Auflösung der Inflationsrücklage | 0,61 | 0,64 |
Reduzierung der Zuführung zum Versorgungsfonds | 1,04 | 1,65 |
Dynamisierung der Tilgungsraten der Corona-Notkredite | 0,23 | 0,23 |
Konsolidierungen und Einsparungen der Ministerien sowie der allg. Finanzverwaltung | 1,10 | 1,26 |
Weitere Deckungsmittel (unter anderem aus dem S21-Sondervmerögen oder dem IuK Strukturpool) | 0,20 | 0,20 |
Reduzierung Vorsorge im Personalglobaltitel | 0,38 | |
Reduzierung Zinstitel durch die EZB Zinssenkung | 0,13 | |
Reduzierung Zuführung Sondervermögen BW 21 | 0,09 |
- Sprachförderung (216 Millionen Euro)
- Fortführung Jugendticket ab dem Jahr 2025 (110 Millionen Euro)
- Hochschulen (150 Millionen Euro)
- Förderung von Start-ups (18 Millionen Euro)
- Sicherheit (367,5 Millionen Euro)
- Aufstockung der Wohnraumförderung (jährliches Gesamtvolumen 760 Millionen Euro)
- Ausbau Ganztag an Grundschulen 2024 bis 2029 insgesamt bis zu 861,3 Millionen Euro an Landesmitteln
- Unterstützung der Krankenhäuser mit 150 Millionen Euro im Jahr 2025
- Co-Finanzierung Krankenhaustransformationsfonds (310 Millionen Euro ab 2026 für 10 Jahre)
- Breitbandausbau (zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe 1,1 Mrd. Euro zur Sicherung des weiteren Ausbaus)
- Invest BW (149 Millionen Euro)
- Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung und Mittel für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne (rund 148 Millionen Euro, davon 39,9 Millionen Euro in 2025 und 26,9 Millionen Euro in 2026 und 81 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2030)
- Förderung Elektrolyseure (122 Millionen Euro), davon 1,8 Millionen Euro in 2025, 4,8 Millionen Euro in 2026, der Rest als Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre bis 2030.
- Förderung von Innovationsleuchttürmen wie dem Cyber Valley, der Health and Life Science Alliance, dem Höchstleitungsrechner an der Uni Stuttgart oder der Max-Planck-Gesellschaft im Rahmen zusätzlicher Bauinvestitionen (rund 498 Millionen Euro)
- Erhöhung des Volumens des Kommunalen Investitionsfonds um rund 393 Millionen Euro 2025 und um weitere rd. 127 Millionen Euro 2026 (insb. für Schulhausbau beziehungsweise -sanierung, Krankenhausinvestitionen, Investitionen im Bereich Wasser und Abwasser und für kommunale Umweltprojekte)
- Investitionsförderung Rettungsdienst und Abbau des Förderstaus (7 Millionen Euro)
- Investitionsförderung bei den Zentren für Psychiatrie und Betriebskostenzuschüsse im Bereich Maßregelvollzug (314,2 Millionen Euro)
- Straßenbau (19 Millionen Euro)
Wichtige Einzelvolumen (für beide Jahre):
- Kultusbereich: 29,6 Milliarden Euro (Anteil am Haushaltsvolumen: 21,9 Prozent)
- Gesundheit und Pflege: 1,6 Milliarden Euro
- Sicherheit: 4,5 Milliarden Euro für den Bereich Polizei und Verfassungsschutz
- Wissenschaft und Forschung: 13,2 Milliarden Euro
- Wirtschaft: 1,27 Milliarden Euro
- Summe der Neustellen: 3.706,4 (davon 4,71 Prozent in den Ministerien)
- Neustellen, die dauerhaft gegenfinanziert sind: 1.117,4
- Neustellen in den Haushalten 2025/2026: 2.589,0 – aber ohne dauerhafte Gegenfinanzierung (davon rund zwei Prozent in den Ministerien)
Beispiele für Stellenzuwächse
- Einstellungsoffensive Polizei (656)
- Sicherheitspaket Bereich Innenministerium (71)
- zusätzliche Lehrerstellen aufgrund der Schülerzahlentwicklung (300), aufgrund Sprachförderung (658), aufgrund Inbetriebnahme MINT-Exzellenzgymnasium mit Internat Bad Saulgau (36)
- Justiz 336,5, darunter insbesondere Justizvollzug (154), Strafbereich der Justiz (rund 115)
- Stellen an den Hochschulen (400)
- Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften sowie Beschleunigung der Verfahren (70)
- Neuzuführung im Doppelhaushalt: 2,9 Milliarden Euro
- Zum Vergleich 2024:
- Stand der Rücklage zum Jahresbeginn rund 4,6 Milliarden Euro
- Einwilligung Entnahmen in Höhe von circa 4,5 Milliarden Euro (Stand 15. Dezember 2024) Damit ist die Rücklage bis auf unter 0,1 Milliarden Euro belegt.
- Vorgesehen unter anderem zur Abdeckung nicht haushaltsreifer, aber relevanter Kostenpositionen/ Risiken.
Zum Beispiel: Mehrausgaben für Geflüchtete und Verlängerung der Flüchtlingslehrestellen, Mehrausgaben für Ko-Finanzierungen von Förderprogrammen des Bundes, Privatschulförderung, Bundesteilhabegesetz, Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit, Mehrausgaben für den Ganztag, Vorsorge für (Steuer-)Mindereinnahmen und durch Entlastungsmaßnahmen des Bundes, Mehrausgaben zur Ko-Finanzierung der Krankenhausreform, Mehrausgaben zur Beseitigung von Unwetter- und Hochwasserschäden, Mehrausgaben für die Mitfinanzierung des Digitalpakts Schule.
- Landtag: 296 Millionen Euro
- Staatsministerium: 151,5 Millionen Euro
- Innenministerium: 9,9 Milliarden Euro
- Kultusministerium: 29,6 Milliarden Euro
- Justizministerium: 7,8 Milliarden Euro
- Finanzministerium: 4,4 Milliarden Euro
- Wirtschaftsministerium: 1,3 Milliarden Euro
- Landwirtschaftsministerium: 2,4 Milliarden Euro
- Sozialministerium: 5,5 Milliarden Euro
- Umweltministerium: 1,7 Milliarden Euro
- Verkehrsministerium: 5,7 Milliarden Euro
- Wissenschaftsministerium: 14 Milliarden Euro
- Ministerium für Wohnen und Landesplanung: 2,7 Milliarden Euro
- Rechnungshof: 67 Millionen Euro
- Allgemeine Finanzverwaltung: 49,8 Milliarden Euro (inklusive des Bauprogramms mit 2,7 Milliarden Euro und des kommunalen Finanzausgleichs mit 34,4 Milliarden Euro)
- Verfassungsgerichtshof: 1,4 Millionen Euro
- Landesbeauftragter für Datenschutz: 11,7 Millionen Euro