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Landesregierung setzt auf schnelle Lösung für reformierte Grundsteuer

Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer (Foto: © dpa)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung will die baden-württembergische Landesregierung alles daran setzen, eine schnelle Lösung für eine reformierte Grundsteuer zu erreichen.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überrascht nicht. Ich bedaure es sehr, dass auf politischer Ebene keine Lösung gefunden wurde, weil der Bundestag den Ländervorschlag nicht aufgegriffen hat“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann nach der Verkündung des Urteils.

Das Gesetz gelte nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vorläufig weiter bis spätestens Ende 2019. Für die Umsetzung bleiben nach Verkündung einer Neuregelung weitere fünf Jahre Zeit, maximal bis Ende 2024. Wer Grundsteuer bezahle, müsse also nichts unternehmen. Bis eine neue Regelung steht und umgesetzt ist, brauche die Verwaltung allerdings Zeit. „Vor allem die Neubewertung von rund 5,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten im Land wird ein richtiger Kraftakt für die Finanzverwaltung. Wir werden aber alles tun, um das hinzubekommen“, so Sitzmann.

Weitergeltungsanordnung sichert wichtige Finanzierungsgrundlage der Kommunen

„Die Frist des Gerichtes für eine gesetzliche Neuregelung ist knapp, aber sie ist nachvollziehbar. Es hilft bei der Umsetzung, dass das Gericht ausnahmsweise eine weitere Umsetzungsfrist bis Ende 2024 gewährt. Dafür müssen jetzt aber endlich alle an einem Strang ziehen“, so Sitzmann. Besonders wichtig sei der Landesregierung das Aufkommen für die 1101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg auch zu sichern. Deshalb bringe das Urteil einen wichtigen zeitlichen Aufschub: „Mit der Weitergeltungsanordnung sichert das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Finanzierungsgrundlage der Kommunen in Deutschland bis Ende 2019, bei rechtzeitiger gesetzlicher Neuregelung sogar bis Ende 2024“, sagte Sitzmann.

Die Ziele der Landesregierung gelten laut Ministerin auch nach dem Urteil unverändert: „Wir wollen eine neue Grundsteuer, die verfassungsfest ist. Dabei soll sich das Aufkommen der Steuer nicht ändern. Wir wollen insbesondere das Wohnen nicht teurer machen. Es geht also nicht um mehr Geld für die Städte und Gemeinden“, sagte Sitzmann. Verschiebungen werde es aber geben: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die alten Einheitswerte überholt sind. Deshalb hatten wir uns ja auch um eine Änderung bemüht“, so Sitzmann. 

Das Ländermodell

Immerhin 14 Bundesländer einigten sich 2016 auf ein Ländermodell, um die Grundsteuer zu reformieren. Auch die kommunale Ebene in Baden-Württemberg war mit dem Reformvorschlag einverstanden. Das Ländermodell sieht vor, dass sich die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer aus den aktuellen Bodenrichtwerten und typisierten Herstellungskosten für Gebäude berechnet. Spätere Wertsteigerungen können sich auswirken. Würden sie das nicht, gäbe es irgendwann das gleiche Problem wie heute: Es würde mit veralteten Werten gearbeitet werden. Deshalb ist beim Ländermodell grundsätzlich alle 6 Jahre eine Aktualisierung vorgesehen.

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