Der Landeswahlausschuss tritt am 3. August erneut zusammen, um über eine eingereichte Beschwerde zu entscheiden.
Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass die Mitglieder des Landeswahlausschusses am 3. August 2017 zu einer weiteren Sitzung eingeladen worden sind. An diesem Tag entscheidet der Landeswahlausschuss über eine bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 31. Juli 2017, 00:00 Uhr, eingereichte Beschwerde einer zugelassenen Bewerberin gegen die Entscheidungen eines Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen. Am selben Tag entscheidet der Bundeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten für andere Bundesländer. Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten für das Land Baden-Württemberg wurden nicht eingelegt.