Arbeitsmarkt

Ministerin fordert verlängertes Kurzarbeitergeld

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Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)

Der Arbeitsmarkt wird in der Corona-Krise an seine Belastungsgrenze kommen, erklärte Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen vom März.

„Gegenwärtig sind wir noch nicht in der Lage, Ausmaß und Dauer der auf uns zukommenden Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit präzise abzuschätzen. Der Arbeitsmarkt wird in der Corona-Krise an seine Belastungsgrenze kommen“, erklärte Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (31. März) anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten in Stuttgart. Die für März 2020 veröffentlichten Daten mit knapp 214.000 Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 3,4 Prozent können die vor uns liegenden Einbrüche am Arbeitsmarkt noch nicht beschreiben, da sie auf einer Datenerhebung am 12. März, also vor der Zuspitzung der Corona-Krise, beruhen.

Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern

„Es ist aber schon jetzt notwendig, den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern“, forderte die Ministerin. Dies könne Bundesminister Heil durch eine Rechtsverordnung sofort veranlassen. „In Baden-Württemberg gibt es einige Betriebe, die auch schon vor der Corona-Krise in Kurzarbeit waren. Für diese Betriebe brauchen wir jetzt einen verlängerten Schutz.“ Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Krise keine Lücken in der Lieferkette entstehen dürften. „Es ist enorm wichtig, dass wir die Produktion nach der Krise schnell wieder hochfahren können. Dabei sind wir auf alle Betriebe angewiesen, die ihren Teil dazu beitragen“, so Hoffmeister-Kraut.

„Uns allen ist bewusst, dass wir uns in herausfordernden Zeiten befinden. Unser aller Ziel muss es sein, dass auch in dieser weltweiten Krise unsere sozialen Sicherungssysteme standhalten“, so die Ministerin. Sowohl auf Landes- wie auch Bundesebene wurden in den letzten Tagen Hilfspakete aufgesetzt um die negativen Auswirkungen abzumildern. Zudem wurde beispielsweise der Zugang zur Grundsicherung und zum Kinderzuschlag erleichtert sowie ein Entschädigungszuschlag für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen.

Schnell und unbürokratisch helfen

„Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Menschen, die durch die Auswirkungen der Krise kurzarbeiten oder ihre Arbeit verlieren, schnell und unbürokratisch helfen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit gilt mein besonderer Dank! Sie arbeiten auf Hochtouren und sorgen dafür, dass auch in dieser Krisenzeit Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld sowie Leistungen der Grundsicherung bei den Menschen ankommen.“

Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg: Der Arbeitsmarkt im März 2020

Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg: Starke Zunahme an Kurzarbeit-Anzeigen in der zweiten Märzhälfte

Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“

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