Ländlicher Raum

Neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anerkannt

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Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Das Land hat sechs neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anerkannt. Die Gemeinden erhalten ab 2018 Fördervorrang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten.

„Auf der Grundlage von umfassenden Entwicklungskonzepten haben die ausgewählten Schwerpunktgemeinden neue Ideen entwickelt und starke Bewerbungen vorgelegt. Über alle Handlungsfelder hinweg konnten sie mit einer aktiven Bürgerbeteiligung überzeugen“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Insgesamt sechs Gemeinden wurden als neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt.

Die Gemeinden Ahorn und Igersheim (Main-Tauber-Kreis), Leibertingen (Landkreis Sigmaringen), Pfalzgrafenweiler (Landkreis Freudenstadt), Schwarzach (Neckar-Odenwald-Kreis) und Winden (Landkreis Emmendingen) werden ab dem Jahr 2018 für einen Förderzeitraum von fünf Jahren als Schwerpunktgemeinden im ELR anerkannt. Schwerpunktgemeinden erhalten Fördervorrang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten innerhalb des ELR.

Wohnen in ländlichen Kommunen attraktiv gestalten

„Wesentliche Kriterien für attraktive, ländliche Gemeinden und Orte sind ein vielfältiges Angebot an zeitgemäßem Wohnraum sowie lebendige und funktionsfähige Ortskerne. Unser Ziel ist es, vor allem die Innenentwicklung weiter voranzutreiben", betonte Hauk.

Seit vergangenem Jahr würden daher rund 50 Prozent der Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen bereit gestellt. Dies gelte auch für die Schwerpunktgemeinden. „Mindestens die Hälfte der Fördermittel sind für solche Projekte einzusetzen. Damit machen wir die Gemeinden für Jung und Alt, vor allem aber für Familien zukunftsfähig. Wohnen in den ländlichen Kommunen muss wieder attraktiver werden“, so Minister Hauk.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Aktuell läuft die Frist zur Antragstellung für das ELR-Jahresprogramm 2018. Aufnahmeanträge können von den Städten und Gemeinden noch bis zum 20. Oktober 2017 eingereicht werden.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, das heißt die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur gelegt.

Schwerpunktgemeinden leisten besonderen Beitrag

Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für nachhaltige strukturelle Verbesserungen entwickeln.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele

  • zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung,
  • zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie
  • zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden.

Inzwischen sind 39 Schwerpunktgemeinden anerkannt:

  • 2015:
    Lenzkirch, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
    Haiterbach, Landkreis Calw
    Oberreichenbach, Landkreis Calw
    Rosenberg: TO Hirschlanden, Neckar-Odenwald-Kreis
    Bartholomä, Ostalbkreis
    Untermünkheim, Landkreis Schwäbisch Hall
    Vellberg: TO Groß- und Kleinaltdorf, Landkreis Schwäbisch Hall
    Bad Wurzach: TO Unterschwarzach, Landkreis Ravensburg
    Owingen, Bodenseekreis
  • 2016:
    Balgheim, Landkreis Tuttlingen
    Friedenweiler, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
    Kappelrodeck: TO Waldulm, Ortenaukreis
    Steinach: TO Welschensteinach, Ortenaukreis
    Bühl: TO Altschweier und Eisental, Landkreis Rastatt
    Elchesheim-Illingen, Landkreis Rastatt
    Horb am Neckar: TO Rexingen, Landkreis Freudenstadt
    Neuhausen, Enzkreis
    Frankenhardt, Landkreis Schwäbisch Hall
    Geislingen an der Steige: TO Aufhausen, Landkreis Göppingen
    Neuler: TO Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen, Ostalbkreis
    Widdern: TO Unterkessach, Landkreis Heilbronn
    Wolpertshausen, Landkreis Schwäbisch Hall
    Burladingen: TO Melchingen, Zollernalbkreis
    Fronreute: TO Fronhofen, Landkreis Ravensburg
    Herdwangen-Schönach, Landkreis Sigmaringen
    Ostrach, Königseggwald, Riedhausen (IK), Landkreis Sigmaringen
  • 2017:
    Bad Dürrheim, Schwarzwald-Baar-Kreis
    Kleines Wiesental, Landkreis Lörrach
    Sasbach am Kaiserstuhl, Landkreis Emmendingen
    Waldachtal, Landkreis Freudenstadt
    Dörzbach, Hohenlohekreis
    Ingelfingen, Hohenlohekreis
    Grabenstetten, Landkreis Reutlingen
  • 2018 (neu):
    Winden, Landkreis Emmendingen
    Leibertingen, Landkreis Sigmaringen
    Schwarzach, Neckar-Odenwald-Kreis
    Pfalzgrafenweiler, Landkreis Freudenstadt
    Ahorn, Main-Tauber-Kreis
    Igersheim, Main-Tauber-Kreis

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum