Der Opferbeauftragte des Landes beteiligt sich an der Hotline des Bundesopferbeauftragten für den Fall eines terroristischen Anschlags. Das gemeinsame Beratungstelefon des Bundes unter Beteiligung vier weiterer Länder nimmt am 1. Mai den Betrieb auf.
Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, bietet ab dem 1. Mai 2021 mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung, Edgar Franke, und vier weiteren Ländern ein Beratungstelefon an, das nach einem Anschlag rund um die Uhr erreichbar ist. Unter der Nummer 0800 / 000 9546 gibt es ab morgen ein gemeinsames Beratungstelefon, das nach einem Terroranschlag erreichbar ist. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung und die Opferbeauftragten und zentralen Anlaufstellen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein arbeiten hierbei eng zusammen. Weitere Bundesländer wollen sich in Zukunft beteiligen.
Schnelle Hilfe für Angehörige und Betroffene
Justizminister Guido Wolf sagte: „Wir hoffen in Baden-Württemberg alle, dass der Bedarf für eine Hotline nach einem terroristischen Anschlag sich nicht ergibt. Aber für einen solchen Fall hat der Opferbeauftragte des Landes, Dr. Schlosser, nun vorgesorgt. Baden-Württemberg ist ab morgen eines von fünf Ländern, das sich an einem Beratungstelefon nach terroristischen Anschlägen beteiligt.“
Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, sagte: „Dass wir uns für Fälle, die hoffentlich nie eintreten, wappnen, ist eine wichtige Aufgabe, die mir und der zentralen Anlaufstelle für Opferschutz im Justizministerium obliegt. Mit dem Beratungstelefon, das im Falle eines Anschlags 24 Stunden erreichbar ist, schaffen wir für etwaige Angehörige und Betroffene eine schnelle Hilfemöglichkeit.“
Opferbeauftragter der Landesregierung
Der Opferbeauftragte der Landesregierung, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, hat am 1. Juli 2020 im Ministerium der Justiz und für Europa seine Tätigkeit aufgenommen. Dort ist nun eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen entstanden. Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und fungieren als Ansprechpartner sowie als Koordinierungsstelle für die Opferschutzeinrichtungen. Zu diesem Zweck haben der Opferbeauftragte und der WEISSE RING Baden-Württemberg beispielsweise Mitte April eine umfassende Kooperationsvereinbarung für eine rasche und bestmögliche Versorgung der Opfer und Betroffenen für den Fall von terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen, denen eine Straftat zugrunde liegt, abgeschlossen.
Auf der bundesweiten Opferschutzplattform gibt es weitere Informationen zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für Betroffene von Anschlägen sowie finanziellen Unterstützungsleistungen. Mit einem Hilfe-Lotsen können Nutzerinnen und Nutzer schnell und direkt die richtigen Unterstützungsangebote finden. In Video- und Audiointerviews sowie illustrierten Erklärvideos werden verschiedene Hilfsangebote erläutert.
Ministerium der Justiz und für Europa: Der Opferbeauftragte der Landesregierung