Opferschutz

Opferbeauftragter und WEISSER RING schließen Kooperationsvereinbarung

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Von links nach rechts:  Landesvorsitzender des WEISSEN RING in Baden-Württemberg, Polizeipräsident a. D. Hartmut Grasmück, Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Opferbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Schlosser.
Von links nach rechts: Landesvorsitzender des WEISSEN RING in Baden-Württemberg, Polizeipräsident a. D. Hartmut Grasmück, Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Opferbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Schlosser.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung und der Opferhilfeverein WEISSER RING haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Der Opferbeauftragte und die Opferhilfeorganisation mit dem dichtesten Netz an Außenstellen arbeiten damit künftig eng zusammen.

Im Beisein von Justizminister Guido Wolf haben der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, und für den WEISSEN RING in Baden-Württemberg dessen Landesvorsitzender, Polizeipräsident a. D. Hartmut Grasmück, eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Im Interesse einer bestmöglichen Hilfe für Opfer von Straftaten und um die Strukturen der Opferhilfe in Baden-Württemberg fortlaufend zu verbessern, arbeiten beide Kooperationspartner künftig eng zusammen. Zudem verpflichten sich die Partner zu einer besonders engen Zusammenarbeit, um im Falle von terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen, denen eine Straftat zugrunde liegt, eine rasche und bestmögliche Versorgung der Opfer und Betroffenen zu gewährleisten.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Der Opferbeauftragte und seine im Justizministerium eingerichtete zentrale Anlaufstelle betreuen und beraten im Fall eines terroristischen Anschlages, bei Amoklagen oder bei Großschadensereignissen die Opfer, Betroffenen und Angehörigen vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase. Für einen solchen Fall müssen Strukturen geschaffen werden. Die enge Zusammenarbeit des Opferbeauftragten mit dem WEISSEN RING als Opferhilfeorganisation mit dem dichtesten Netz an Außenstellen und der größten Erfahrung im Land ist ein wichtiger und gewinnbringender Schritt.“

Gewinn für den Opferschutz im Land

„Meine Aufgabe als Opferbeauftragter ist es auch, darüber zu wachen, dass im Opferschutz keine Doppelstrukturen entstehen und die Angebote des Opferschutzes, die im Land bereits bestehen, zusammenzuführen. Mit dem WEISSEN RING waren die Gespräche vom Beginn meiner Amtszeit angenehm und zielführend. Die gute Zusammenarbeit mündet nun in einer Vereinbarung, die einen Gewinn für den Opferschutz im Land bedeutet“, so der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Schlosser. Schlosser sagte weiter: „Im Falle des Falles würde uns der WEISSE RING bei der individuellen Begleitung von Opfern und Angehörigen durch fachkundige und in der Betroffenenbegleitung erfahrene Personen behilflich sein. Wir wollen durch eine Partnerschaft mit dem Ehrenamt unter anderem verhindern, dass Lücken in der psychosozialen Betreuung im Anschluss an die von Dritten geleistete Notfallversorgung entstehen. Auch um die Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten, die mir als Opferbeauftragter von der Landesregierung übertragen ist, auszuüben, ist die enge Zusammenarbeit mit dem WEISSEN RING zwingend.“

Kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit

Der Landesvorsitzende des WEISSEN RING in Baden-Württemberg, Polizeipräsident a. D. Hartmut Grasmück, sagte: „Die Einrichtung des Opferbeauftragten der Landesregierung bedeutet eine weitere Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg. Straftaten können leider nicht immer verhindert werden. Ziel muss dann aber eine bestmögliche Betreuung der Kriminalitätsopfer sein. Der WEISSE RING hat ein flächendeckendes Netz mit 39 Außenstellen in Baden-Württemberg. Mehr als 250 ehrenamtliche Mitarbeiter leisten vor Ort tagtäglich menschlichen Beistand und wertvolle Opferhilfe. Für Großereignisse hat der WEISSE RING Fachkoordinatoren eingerichtet, die im Bedarfsfall auch ehrenamtliche Helfer aus dem ganzen Land oder von benachbarten Bundesländern anfordern können. Wir sagen dem Opferbeauftragten der Landesregierung eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu und werden im Interesse der Kriminalitätsopfer mit ihm gemeinsam an einem Strang ziehen.“

Der Opferbeauftragte der Landesregierung, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, hat am 1. Juli 2020 im Ministerium der Justiz und für Europa seine Tätigkeit aufgenommen. Dort ist nun eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen entstanden. Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und fungieren als Ansprechpartner sowie als Koordinierungsstelle für die Opferschutzeinrichtungen.

Der WEISSE RING wurde am 24. September 1976 in Mainz als „Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ gegründet und zählt aktuell rund 46.000 Mitglieder. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und politischer Überzeugung erhalten Opfer von Kriminalität dort schnelle und direkte Hilfe. Zu diesem Zweck betreibt der WEISSE RING ein deutschlandweites Netz von rund 2.900 ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfern in mehr als 400 Außenstellen.

Ministerium der Justiz und für Europa: Der Opferbeauftragte der Landesregierung

WEISSER RING Baden-Württemberg