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Prüfung der Eignung dreier Liegenschaften für Flüchtlingserstaufnahme

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Symbolbild

Das Land hat Geeignetheitsprüfungen für drei Liegenschaften in Stuttgart für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme eingeleitet. Die Prüfungen werden ergebnisoffen und unter Einbeziehung aller örtlichen Beteiligten vorgenommen.

Für drei Liegenschaften in Stuttgart werden Prüfungen eingeleitet, um zu untersuchen, ob sie für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung geeignet sind. Es handelt sich um ein Areal in Stuttgart-Obertürkheim in der Augsburger Straße 712, die Landesliegenschaft am Erwin-Schöttle-Platz in der Böblinger Straße 68 bis 70 in Stuttgart-Süd, in der bis Mitte 2024 noch das Statistische Landesamt untergebracht ist, sowie um ein Grundstück in Stuttgart-Weilimdorf im Mittleren Pfad 13 bis 15. Die Prüfungen werden ergebnisoffen und selbstverständlich unter Einbeziehung aller örtlichen Beteiligten vorgenommen.

Standortsuche im Land

Der Ausbau eines effizienten Erstaufnahmesystems ist sowohl für die Abwicklung einer sicheren und geordneten Flüchtlingsaufnahme als auch für einen zügigen Gang des Asylverfahrens erforderlich. Baden-Württemberg benötigt mittelfristig 9.000 zusätzliche Plätze für die Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Land betreibt. Es erkundet deshalb in Betracht kommende Optionen zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten in der Erstaufnahme. Die Suche ist ein dynamischer Prozess. Aufkommende Optionen werden zunächst auf Fachebene und insbesondere von dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium näher betrachtet. Falls eine Eignung grundsätzlich in Betracht kommt, werden die Objekte einer konkreteren Prüfung unterzogen, und die Kommunen in das Verfahren einbezogen. In diesem Rahmen folgen sodann Prüfungen unter Einbindung von Vermögen und Bau Baden-Württemberg und in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium, sowie dem Migrations- und Finanzministerium. Dabei geht es um Klärung der konkreten Einzelfragen zur praktischen und rechtlichen Realisierbarkeit, sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.

Derzeit laufen vertiefte Prüfungen für Liegenschaften in Bruchsal, Waldkirch, Böblingen, Ludwigsburg und Fellbach. Mit Blick auf den Standort Stuttgart wird zudem eine Liegenschaft in Stuttgart-Vaihingen (ehemaliges IBM-Areal) auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft.

Ministerium der Justiz und für Migration: FAQ zur Erstaufnahme