Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 56 Kulturdenkmalen im Land rund 6,6 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 freigegeben. „Nur dank des großen Engagements zahlreicher Privatpersonen, Vereine und Initiativen, Kirchen und Kommunen ist es möglich, unser kulturelles Erbe zu erhalten. Ich freue mich, dass wir diese Menschen mit der Denkmalförderung des Landes dabei unterstützen können“, sagte Ministerin Nicole Razavi.
Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben
Im Rahmen der ersten Tranche werden 56 Maßnahmen (siehe Übersicht anbei) freigegeben. Davon entfallen 23 auf private Vorhaben, 17 auf kommunale und 16 auf kirchliche Projekte. Ministerin Razavi betonte: „Der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmalen sind von großer Bedeutung für unsere Identität. Denn durch den Erhalt unseres kulturellen Erbes können wir aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen.“
Die Liste der geförderten Projekte umfasst beispielsweise die Steinsanierung am Freiburger Münster mit 500.000 Euro, die Sanierung der Katholischen Pfarrkirche St. Georg in Burgrieden mit 144.020 Euro, die Instandsetzung der Pfarrkirche Maria Königin der Engel in Muggensturm mit 114.220 Euro, die Sanierung der Kirchenmauer an der Katholische Pfarrkirche Allerheiligen in Vöhrenbach-Urach mit 77.480 Euro, die Sanierung der Evangelischen Kirche in Bad Wildbad-Calmbach mit 53.340 Euro sowie u.a. die Sanierung des Lettners mit Sakramentshaus und Heiligem Grab am Münster St. Stephan in Breisach mit 41.740 Euro.
Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sanierung der Multihalle Mannheim, 500.000 Euro für den 2. Bauabschnitt des Hohenstaufen-Gymnasiums in Göppingen, 500.000 Euro für die Generalsanierung der Wandelhalle im Kurpark in Bad Mergentheim, 463.770 Euro für die Konservierung und Restaurierung der Stourdzakapelle in Baden-Baden, 154.530 Euro für die Gesamtinstandsetzung des Hermann Hesse Museums in Calw, 133.150 Euro für u.a. die Sanierung der Musik- und Singschule in Heidelberg, 125.000 Euro für die Sanierung des Schloss Brenz in Sontheim-Brenz, 118.550 Euro für die Sanierung der Gutenbergschule in Karlsruhe, 104.160 Euro für die Instandsetzung des Alten Spitals in Bad Wimpfen, 89.160 Euro für die Sanierung der Amthofmauer in Oberderdingen, 47.580 Euro für die Sanierung der Westfassade am Rathaus in Ulm und 39.890 Euro für die Instandsetzung von Turm Schneck in Talheim.
Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise die Instandsetzung eines Bauernhauses in Tannheim, die Instandsetzung eines Dachstuhls eines Wohnhauses in Baden-Baden, die Sanierung und Umbau einer Scheune in Sulzburg und die Sanierung einer Scheune und eines Gewölbekellers in Pforzheim.
Das sind die geförderten Maßnahmen:
Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro:
Obermarchtal
- Klosteranlage 2, Kloster Obermarchtal, Münster St. Peter und Paul, Instandsetzung der Glockentürme
- Förderbetrag 105.650 Euro
Baden-Baden
- Stourdzastraße 2, Stourdzakapelle, Konservierung und Restaurierung Raumschale
- Förderbetrag 463.770 Euro
Burgrieden
- Kirchberg 5, Katholische Pfarrkirche St. Georg, Gerüstbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Restaurierungsarbeiten, Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten und Beratung, Aufmaß
- Förderbetrag 144.020 Euro
Sindelfingen
- Rathausplatz 1, Rathaus, Fenstersanierung, 2. BA Südfassade
- Förderbetrag 106.360 Euro
Breisach
- Münsterplatz 1, Münster St. Stephan, Sanierung des Lettners mit Sakramentshaus und Heiliges Grab Wartung des Schongauer Gemäldes in der Westhalle
- Förderbetrag 41.740 Euro
Bad Wildbad-Calmbach
- Höfener Straße 26, Fünf-Täler-Schule, Sanierung der Natursteinaußenfassade
- Förderbetrag 60.400 Euro
Bad Wildbach-Calmbach
- Calwer Straße 8, Evangelische Kirche Calmbach, Sanierung des Dachtragwerks sowie der Fassaden
- Förderbetrag 53.340 Euro
Calw
- Marktplatz 30, Hermann Hesse Museum, Gesamtinstandsetzung
- Förderbetrag 154.530 Euro
Calw
- Kirchplatz 2, Evangelische Stadtkirche Peter und Paul, Restauratorische Sanierung der Steinfassade sowie Instandsetzung der Außenanlage
- Förderbetrag 56.800 Euro
Malterdingen
- Mönchhofstraße 3, Evangelische Jakobskirche, Sanierung Innenraum sowie Restaurierung und Konservierung Wandmalereien
- Förderbetrag 139.090 Euro
Esslingen a. N.
- Pulverwiesen 5, Wasser- und Wehrhaus, Instandsetzung Fassade und Dach
- Förderbetrag 45.760 Euro
Neuffen
- Burgstraße 2, Evangelische Martinskirche, Sanierung des Tragwerks und der angrenzenden Bauteile
- Förderbetrag 94.270 Euro
Freiburg
- Münsterplatz 1, Münster ULF, Steinsanierung 2025
- Förderbetrag 500.000 Euro
Göppingen
- Hohenstaufenstraße 39, Hohenstaufen-Gymnasium, 2. BA Generalsanierung: Fachklassentrakt Süd
- Förderbetrag 500.000 Euro
Heidelberg
- Kirchstraße 2, Musik- und Singschule, Sanierung der bleiverglasten und historischen Holzfenster, der Haustüren, des Glasdachs Veranda im südlichen Hof, der Fenstergitter und dem Gittertor zur Hofeinfahrt, 1. BA
- Förderbetrag 133.150 Euro
Sontheim-Brenz
- Schlossstraße 3, Schloss Brenz, Sanierung EG / UG und Voruntersuchung
- Förderbetrag 125.000 Euro
Bad Wimpfen
- Hauptstraße 45, Altes Spital, Instandsetzung Fassade, Fenster, Dach
- Förderbetrag 104.160 Euro
Talheim (Heilbronn)
- Auf der Burg 1, Turm Schneck (Obere Burg Talheim), Instandsetzung
- Förderbetrag 39.890 Euro
Oberderdingen
- Seeweg, Amthofmauer (Abschnitt 4), Sanierung Amthofmauer Abschnitt 4
- Förderbetrag 89.160 Euro
Karlsruhe
- Goethestraße 34, Gutenbergschule, Fenstersanierung
- Förderbetrag 118.550 Euro
Singen-Bohlingen
- Am Runden Turm 16, Katholische Kirche St. Pankratius, Innen- und Außensanierung
- Förderbetrag 94.500 Euro
Bietigheim-Bissingen
- Pforzheimer Straße / St.-Peter-Weg, Friedhofskirche St. Peter, Fassadensanierung Chor und Sakristei
- Förderbetrag 39.150 Euro
Ditzingen
- Am Laien 6, Konstanzer Kirche, Instandsetzung Dach und Außenfassade
- Förderbetrag 85.650 Euro
Remseck-Neckargröningen
- Hindenburgstraße 2, Evangelische Martinskirche, Außensanierung Schiff
- Förderbetrag 59.000 Euro
Bad Mergentheim
- Karlsbad 25, Wandelhalle im Kurpark, Generalsanierung 2025
- Förderbetrag 500.000 Euro
Mannheim
- Max-Joseph-Straße 64, Multihalle Mannheim (Veranstaltungshalle), Sanierung Holzgittertragwerk und Stahlbauteile sowie Erneuerung Holzrandträger und Dachmembran, 3. BA
- Förderbetrag 500.000 Euro
Aalen-Hofherrnweiler
- Weilerstr. 107, Katholische Pfarrkirche St. Bonifatius, Voruntersuchung, Teilsanierung (innen, außen, Mauer Ost)
- Förderbetrag 46.240 Euro
Schwäbisch Gmünd
- Honiggasse 3 (am Faulturm), äußere Stadtmauer, Instandsetzung und statische Ertüchtigung
- Förderbetrag 39.320 Euro
Muggensturm
- Kirchstraße 12, Pfarrkirche Maria Königin der Engel, Instandsetzung Außenfassade und Dachhaut (Bauabschnitt 2c)
- Förderbetrag 114.220 Euro
Isny im Allgäu
- Kirchplatz 1, Evangelische Nikolaikirche, Los 1 Restaurierung Buchbestand Prädikantenbibliothek
- Förderbetrag 109.250 Euro
Pfullendorf
- St. Martinsplatz 7, Pfarrkirche St. Martin, restauratorische konservierende Maßnahmen der Raumschale und der gesamten Ausstattung
- Förderbetrag 56.290 Euro
Ulm
- Marktplatz 1, Rathaus, Sanierung Westfassade
- Förderbetrag 47.580 Euro
Denkmalförderung in Baden-Württemberg
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.