Steuern

Stellungnahme zum geplanten Grundsteuermodell

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Ein Neubaugebiet von Weissach

Das Finanzministerium und der Städtetag Baden-Württemberg haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung über das geplante Grundsteuermodell im Land geäußert.

Zur Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung vom 19. August 2020 über das geplante Grundsteuermodell für Baden-Württemberg stellen Finanzministerium und Städtetag Baden-Württemberg fest:

  • Pauschale Aussagen über Verschiebungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös. Denn die Höhe der Grundsteuer hängt ganz wesentlich vom Hebesatz ab. Für die Landesgrundsteuer müssen die Kommunen zwingend neu und in eigener Zuständigkeit über den Hebesatz entscheiden – und das erst zu einem späteren Zeitpunkt der Umsetzung der Reform. Berechnungen auf Basis derzeit geltender Hebesätze haben damit keine Aussagekraft für die Höhe der künftigen Grundsteuer. Das gilt für das baden-württembergische Modell ebenso wie für das Bundesmodell oder andere Modelle.
  • Da die Kommunen über die jeweiligen Hebesätze entscheiden, sind auch pauschale Aussagen zur Entwicklung in Städten und auf dem Land nicht möglich.
  • Für die Grundsteuerreform müssen in Baden-Württemberg insgesamt 5,6 Millionen sogenannte wirtschaftliche Einheiten neu berechnet werden. Um wirklich repräsentative Aussagen zur künftigen Entwicklung treffen zu können, müssten mehr als 50.000 wirtschaftliche Einheiten landesweit berechnet werden (unter Berücksichtigung der künftigen Hebesätze). Einzelfälle genügen nicht.
  • 2019 haben die Kommunen in Baden-Württemberg knapp 1,8 Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. Für die Reform gilt das Ziel, dass sie insgesamt aufkommensneutral ist. Hinter diesem Ziel stehen grundsätzlich auch der Städte- und Gemeindetag.
  • Um Wohnen im Durchschnitt nicht teurer zu machen, sieht das baden-württembergische Grundsteuermodell für Grundstücke mit überwiegender Wohnnutzung einen Abschlag vor. Dieser wird auf die Steuermesszahl angewandt, die mit dem Wert aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert verrechnet wird.
  • Die Bodenwertsteuer bezweckt gerade, dass mehr unbebaute Grundstücke der Bebauung zugeführt werden. Damit könnte auch mehr Wohnraum geschaffen werden, der dringend benötigt wird. Zudem profitieren Mehrfamilienhäuser von einer Bodenwertsteuer – und damit auch viele Mieterinnen und Mieter.

Beteiligungsportal: Online-Kommentierung zum Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes

Pressemitteilung vom 28. Juli 2020: Land bringt Grundsteuergesetz auf den Weg

Quelle:

Städtetag Baden-Württemberg, Finanzministerium Baden-Württemberg