Verbraucherschutz

Verbraucherschutz­ministerkonferenz fasst wichtige Beschlüsse

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Verbraucherschutz Verbraucherschutz­ministerkonferenz fasst wichtige Beschlüsse

Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts haben über eine Stärkung der Verbraucherrechte beispielsweise im Bereich der Energie und des Finanzmarkts, die Verbraucherbildung, den Mobilfunkausbau sowie über den gesundheitlichen Verbraucherschutz beraten.

Unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, haben sich die Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie Verbraucherschutzsenatorinnen der Länder und des Bundes in den vergangenen zwei Tagen zur 19. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Konstanz getroffen. Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts haben dabei über eine Stärkung der Verbraucherrechte beispielswiese im Bereich der Energie und des Finanzmarkts, die Verbraucherbildung, den Mobilfunkausbau sowie über den gesundheitlichen Verbraucherschutz beraten.

Verbraucherschutz in krisenbehafteten Zeit stärken

„Verbraucherinnen und Verbraucher stehen in unserer krisenbehafteten Zeit vor vielen und komplexen Herausforderungen, insbesondere auch im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und den damit verbundenen massiven Auswirkungen auf den Energiemarkt. Die Preise für Strom, Gas und Lebensmittel sind nach wie vor hoch und die Inflationsrate schwächt sich nur langsam ab. Dazu kommen die Maßnahmen der Energiewende angesichts des fortschreitenden Klimawandels. Wichtig ist uns daher, Verbraucherinnen und Verbraucher gut zu informieren und umfassend zu unterstützen. Es gilt die Energiewende verbraucherfreundlich und sozialverträglich zu gestalten. Dieses zentrale Thema wird auf Beschluss der VSMK die Verbraucherschutzministerkonferenz auch künftig noch intensiv beschäftigen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich des Weiteren für einen schnellen Ausbau des Mobilfunkangebots ausgesprochen. Dort, wo offenkundig Versorgungslücken bestehen, muss auf Bundesebene schnell durch ein verpflichtendes nationales Roaming gehandelt werden. Einigkeit herrschte darüber, dass jedes Jahr noch immer zu viele noch genießbare Lebensmittel, gerade in privaten Haushalten weggeworfen werden. Dazu führt Insbesondere auch die aktuelle Ausgestaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums. Hierzu brauchen wir endlich schnelle Lösungen. In Baden-Württemberg setzen wir hier verstärkt auf auch auf die Verbraucherbildung. Bei der VSMK haben wir den Bund gebeten, sich gegenüber der Europäischen Union (EU) dafür einzusetzen, dass über die von der Pflicht zur MHD-Angabe ausgenommenen Lebensmittel hinaus weitere lang haltbare Lebensmittel dieser Ausnahme unterfallen können, soweit aus Gründen der Lebensmittelsicherheit vertretbar ist“, sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Weitere Stimmen

Verbraucherschutzministerkonferenz

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Landes finden Konferenzen der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen der Länder und des Bundes statt. Sie sind ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Verbraucherschutzpolitik und dienen der Koordination und Abstimmung. Von den in der Verbraucherschutzministerkonferenz gefassten Beschlüssen gehen maßgebliche Impulse für die Entwicklung des Verbraucherschutzes in Deutschland und Europa aus.

Am 5. Oktober 2023 und 7. Dezember 2023 finden im Rahmen des baden-württembergischen Vorsitzjahres weitere Verbraucherschutzministertreffen in Berlin zur Verbraucherbildung beziehungsweise in Brüssel zur aktiven Rolle der Verbraucherpolitik beim digitalen und ökologischen Wandel statt.

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