Die vorläufigen landesweiten Endergebnisse der Gemeinderatswahlen und Kreistagswahlen stehen fest. Sie beruhen auf den von den Gemeinden und Landkreisen gemeldeten und vom Statistischen Landesamt zusammengestellten Einzelergebnissen.
Das Innenministerium hat am 4. Juni 2019 die vorläufigen landesweiten Endergebnisse der Gemeinderatswahlen und Kreistagswahlen vom 26. Mai 2019 bekanntgegeben. Sie beruhen auf den von den Gemeinden und Landkreisen gemeldeten und vom Statistischen Landesamt zusammengestellten Einzelergebnissen.
Gemeinderatswahlen
Bei den Gemeinderatswahlen waren in den 1.101 Städten und Gemeinden rund 8,6 Millionen Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 58,6 Prozent und lag damit um 9,5 Prozentpunkte höher als vor fünf Jahren (49,1 Prozent). Ungültig waren 3,2 Prozent der abgegebenen Stimmzettel; die Ungültigkeitsquote blieb damit gegenüber 2014 (3,1 Prozent) fast unverändert.
Da die Wählerinnen und Wähler in den einzelnen Gemeinden abhängig von der Gemeindegröße unterschiedlich viele Stimmen zu Verfügung haben, hat das Statistische Landesamt die auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenen gültigen Stimmen durch die örtlich unterschiedlichen Stimmenzahlen geteilt, um eine Vergleichbarkeit der Stimmenzahlen zu erreichen. Von diesen gleichwertigen Stimmen entfielen auf
| Stimmenanteil 2019 | Veränderung gegenüber 2014 |
CDU | 23,0 Prozent | - 4,9 Prozent-Punkte |
SPD | 13,5 Prozent | - 2,9 Prozent-Punkte |
GRÜNE | 13,5 Prozent | + 5,0 Prozent-Punkte |
FDP | 4,0 Prozent | + 1,2 Prozent-Punkte |
DIE LINKE | 1,4 Prozent | + 0,4 Prozent-Punkte |
AfD | 1,9 Prozent | + 1,0 Prozent-Punkte |
Andere Parteien | 1,8 Prozent | + 1,2 Prozent-Punkte |
Gemeinsame Wahlvorschläge | 3,7 Prozent | - 0,4 Prozent-Punkte |
Wählervereinigungen | 37,0 Prozent | - 0,9 Prozent-Punkte |
Landesweit wurden insgesamt 18.666 Bewerberinnen und Bewerber in die Gemeinderäte gewählt. Darunter sind 5.010 Frauen, was einem Anteil von 26,8 Prozent entspricht (2014: 23,9 Prozent).
1.096 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden durch Mehrheitswahl gewählt, da nur ein oder kein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Dies war in 114 Gemeinden der Fall.
In den anderen 987 Gemeinden wurde durch Verhältniswahl gewählt. Von den dabei insgesamt zugeteilten 17.570 Sitzen (= 100 Prozent der Sitze) entfielen auf
| Ergebnis 2019 | Veränderung gegenüber 2014 | ||
| Sitze | Anteil | Sitze | Anteil |
CDU | 4.104 | 23,4 Prozent | 4.749 | - 2,9 Prozent-Punkte |
SPD | 2.008 | 11,4 Prozent | 2.378 | - 1,8 Prozent-Punkte |
GRÜNE | 1.344 | 7,6 Prozent | 780 | + 3,3 Prozent-Punkte |
FDP | 381 | 2,2 Prozent | 247 | + 0,8 Prozent-Punkte |
DIE LINKE | 68 | 0,4 Prozent | 50 | + 0,1 Prozent-Punkte |
AfD | 120 | 0,7 Prozent | 28 | + 0,5 Prozent-Punkte |
Andere Parteien | 247 | 1,4 Prozent | 38 | + 1,2 Prozent-Punkte |
Gemeinsame Wahlvorschläge | 771 | 4,4 Prozent | 979 | - 1,0 Prozent-Punkte |
Wählervereinigungen | 8.527 | 48,5 Prozent | 8.786 | - 0,2 Prozent-Punkte |
Kreistagswahlen
Bei den Kreistagswahlen waren in den 35 Landkreisen des Landes rund 7,1 Millionen Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 58,6 Prozent und lag damit um 9 Prozentpunkte höher als 2014 (49,6 Prozent). Insgesamt waren 2,9 Prozent der Stimmzettel für die Kreistagswahl ungültig, womit die Ungültigkeitsquote gegenüber 2014 (3,3 Prozent) etwas gesunken ist.
Von den gleichwertigen Stimmen (gültige Stimmen geteilt durch in den Wahlkreisen unterschiedliche Zahl der zu Verfügung stehenden Stimmen) entfielen auf
| Stimmenanteil 2019 | Veränderung gegenüber 2014 |
CDU | 28,3 Prozent | - 7,4 Prozent-Punkte |
SPD | 14,0 Prozent | - 3,6 Prozent-Punkte |
GRÜNE | 17,5 Prozent | + 5,2 Prozent-Punkte |
FDP | 6,2 Prozent | + 1,6 Prozent-Punkte |
DIE LINKE | 2,0 Prozent | + 0,2 Prozent-Punkte |
AfD | 5,5 Prozent | + 4,6 Prozent-Punkte |
Andere Parteien | 0,9 Prozent | - 0,1 Prozent-Punkte |
Gemeinsame Wahlvorschläge | 1,3 Prozent | - 0,6 Prozent-Punkte |
Wählervereinigungen | 24,2 Prozent | - 0,1 Prozent-Punkte |
Landesweit wurden insgesamt 2.254 Bewerberinnen und Bewerber in die Kreistage gewählt; darunter sind 504 Frauen, was einem Anteil von 22,4 Prozent (2014: 19,1 Prozent) entspricht. Die Anzahl der Sitze hat sich somit gegenüber 2014 um 26 Sitze erhöht. Der Kreistag des Landkreises Ludwigsburg ist mit 105 Sitzen der zahlenmäßig größte; der kleinste ist der Kreistag des Landkreises Freudenstadt mit 41 Sitzen.
Von den insgesamt 2.254 Sitzen (= 100 Prozent der Sitze) entfielen auf
| Ergebnis 2019 | Veränderung gegenüber 2014 | ||
| Sitze | Anteil | Sitze | Anteil |
CDU | 642 | 28,5 Prozent | - 158 | - 7,4 Prozent-Punkte |
SPD | 322 | 14,3 Prozent | - 68 | - 3,2 Prozent-Punkte |
GRÜNE | 386 | 17,1 Prozent | + 109 | + 4,7 Prozent-Punkte |
FDP | 138 | 6,1 Prozent | + 31 | + 1,3 Prozent-Punkte |
DIE LINKE | 40 | 1,8 Prozent | + 3 | + 0,1 Prozent-Punkte |
AfD | 125 | 5,5 Prozent | + 107 | + 4,7 Prozent-Punkte |
Andere Parteien | 22 | 1,0 Prozent | + 2 | + 0,1 Prozent-Punkte |
Gemeinsame Wahlvorschläge | 30 | 1,3 Prozent | - 11 | - 0,5 Prozent-Punkte |
Wählervereinigungen | 549 | 24,4 Prozent | + 11 | + 0,2 Prozent-Punkte |
Unter dem Begriff „Wählervereinigungen“ sind sowohl bei den Gemeinderatswahlen als auch bei den Kreistagswahlen alle diejenigen politischen Gruppierungen erfasst, die nicht Parteien sind. Es handelt sich dabei also um Wählergruppierungen unterschiedlicher kommunalpolitischer Richtungen (zum Beispiel Freie Wähler, Grüne Listen, Linksorientierte Listen, Frauenlisten et cetera). Gemeinsame Wahlvorschläge sind solche, die von Parteien und Wählervereinigungen gemeinsam eingereicht wurden.
Das Verhältnis der auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenen Sitze hat bei den Kommunalwahlen mehr Aussagekraft als das Stimmenverhältnis. Die Besonderheiten des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts (unterschiedliche Anzahl von Sitzen und zur Verfügung stehenden Stimmen; häufig wird die Stimmenzahl bewusst nicht voll ausgeschöpft) bieten für das Stimmenverhältnis keine zuverlässige Vergleichsbasis. Ein zuverlässiger landesweiter Vergleich der Stimmenzahlen ist bei den Kommunalwahlen auch deshalb nicht möglich, weil die Parteien und Wählervereinigungen nicht gleichmäßig in allen Gemeinden und Landkreisen angetreten sind. Die Parteien sind überwiegend in den größeren Städten und Gemeinden des Landes vertreten, in denen sie naturgemäß mehr Stimmen auf sich vereinigen können als in den kleineren Gemeinden. Dagegen braucht man in den kleineren Gemeinden weniger Stimmen, um einen Sitz zu erhalten, als in den größeren Städten. Da hier die Wählervereinigungen stark vertreten sind, vielerorts auch nur Wählervereinigungen antreten, können diese dort mehr Sitze erlangen, als ihrem landesweiten Stimmenanteil entspricht. Daraus resultieren die Abweichungen zwischen den Stimmenanteilen und den Anteilen an den Mandaten der Parteien und Wählervereinigungen.
Innenministerium: Vorläufige Ergebnisse der Gemeinderatswahlen 2019 (PDF)
Innenministerium: Vorläufige Ergebnisse der Kreistagswahlen 2019 (PDF)
Statistisches Landesamt: Ergebnisse der Kommunalwahlen 2019 (mit Vergleichsangaben von 2014)