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Vorläufiges landesweites Endergebnis der Kommunalwahlen 2024

Helfer zählen Wahlzettel aus. (Bild: dpa).
Symbolbild

Ohne das Engagement der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre die Durchführung der Wahlen in Baden-Württemberg nicht möglich gewesen. Innenminister Strobl bedankte sich nun bei den Helferinnen und Helfern und gab die vorläufigen landesweiten Endergebnisse der Gemeinderatswahlen und Kreistagswahlen vom 9. Juni 2024 bekannt.

„Die Durchführung der Kommunalwahlen ist eine Mammutaufgabe, die nur gelingen kann, weil sich landesweit rund 80.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich engagieren. Hinzu kommen die unzähligen Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen, die bereits seit Monaten mit der Vorbereitung und Organisation der Wahl befasst sind. Mein herzlicher Dank gilt Allen, die mit ihrem Einsatz und ihrer gewissenhaften Arbeit dazu beigetragen haben, die Kommunalwahlen durchzuführen und damit auch einen Dienst für unsere Demokratie geleistet haben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 17. Juni 2024 bei der Bekanntgabe der vorläufigen landesweiten Endergebnisse der Gemeinderatswahlen und Kreistagswahlen vom 9. Juni 2024.

Für die Spitzen der Kommunalen Landesverbände erklärten der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski gemeinsam: 

„Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben in den vergangenen Monaten und insbesondere am Wahlsonntag die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sichergestellt und unter einem großen Einsatz von Haupt- und Ehrenamtlichen gewährleistet, dass die Wahlen frei, gleich und geheim ablaufen konnten. Es ist daher die Stunde des Dankes an die Rathäuser und Landratsämter sowie an die zahlreichen Haupt- und Ehrenamtlichen, die im ‚Maschinenraum‘ dieser Wahlen maßgeblich mitgewirkt und sich eingesetzt haben. Zuletzt bei der Ermittlung der Wahlergebnisse tage- und zuletzt mancherorts auch nächtelang ihren Beitrag für unser Gemeinwesen geleistet haben. Denn ohne eine funktionierende Wahlhandlung keine Wahl, deshalb ist dieser Einsatz und das Engagement für die Demokratie wichtig für Baden-Württemberg und die Kommunen.“

Die Wahlergebnisse beruhen auf den von den Gemeinden und Landkreisen gemeldeten und vom Statistischen Landesamt zusammengestellten Einzelergebnissen.

Gemeinderatswahl

Bei den Gemeinderatswahlen waren in den 1.101 Städten und Gemeinden rund 8,5 Millionen Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,9 Prozent und lag damit um 2,3 Prozentpunkte höher als vor fünf Jahren (58,6 Prozent). Ungültig waren 3,0 Prozent der abgegebenen Stimmzettel; die Ungültigkeitsquote ist damit gegenüber 2019 (3,2 Prozent) nur geringfügig gesunken.

Da die Wählerinnen und Wähler in den einzelnen Gemeinden abhängig von der Gemeindegröße unterschiedlich viele Stimmen zur Verfügung haben, hat das Statistische Landesamt die auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenen gültigen Stimmen durch die örtlich unterschiedlichen Stimmenzahlen geteilt, um eine Vergleichbarkeit der Stimmenzahlen zu erreichen. Von diesen gleichwertigen Stimmen entfielen auf

 

Stimmenanteil 2024 in Prozent

Veränderung gegenüber 2019 in Prozentpunkten

CDU

24,2

plus 1,4

GRÜNE

11,5

minus 1,4

SPD

11,9

minus 1,5

FDP

3,6

minus 0,3

AfD

4,2

plus 2,3

DIE LINKE

1,1

minus 0,3

Andere Parteien

3,2

plus 2,3

Gemeinsame Wahlvorschläge

3,3

minus 0,3

Wählervereinigungen

36,9

minus 2,3

Landesweit wurden insgesamt 18.540 Bewerberinnen und Bewerber in die Gemeinderäte gewählt. Darunter sind 5.079 Frauen, was einem Anteil von 27,4 Prozent entspricht (2019: 26,8 Prozent).

1.866 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte durch Mehrheitswahl gewählt

1.866 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden durch Mehrheitswahl gewählt, da nur ein oder kein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Dies war in 172 Gemeinden der Fall. Dieses Wahlsystem kam damit häufiger zur Anwendung als bei den letzten Gemeinderatswahlen, bei denen 1.157 Mandate in 114 Gemeinden durch Mehrheitswahl vergeben wurden.

In den anderen 929 Gemeinden wurde durch Verhältniswahl aufgrund von mehreren Wahlvorschlägen gewählt. Von den dabei insgesamt zugeteilten 16.674 Sitzen (gleich 100 Prozent der Sitze) entfielen auf

 

Ergebnis 2024

Veränderung gegenüber 2019

 

Sitze

Anteil in Prozent

Sitze

Anteil in Prozentpunkten

CDU

4.015

24,1

minus 68

plus 0,8

GRÜNE

1.120

6,7

minus 138

plus 0,5

SPD

1.632

9,8

minus 344

minus 1,5

FDP

334

2,0

minus 33

minus 0,1

AfD

342

2,0

plus 225

plus 1,3

DIE LINKE

44

0,3

minus 19

minus 0,1

Andere Parteien

348

2,1

plus 297

plus 1,8

Gemeinsame Wahlvorschläge

634

3,8

minus 108

minus 0,4

Wählervereinigungen

8.205

49,2

minus 655

minus 1,3

Bei den Veränderungen gegenüber 2019 muss auch berücksichtigt werden, dass bei den Gemeinderatswahlen 2024 insgesamt 843 Sitze weniger als vor fünf Jahren durch Verhältniswahl vergeben wurden.

Kreistagswahl

Bei den Kreistagswahlen waren in den 35 Landkreisen des Landes rund 7,2 Millionen Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 61,4 Prozent und lag damit um 2,6 Prozentpunkte höher als 2019 (58,6 Prozent). Insgesamt waren 2,6 Prozent der Stimmzettel für die Kreistagswahl ungültig, womit die Ungültigkeitsquote gegenüber 2019 (2,9 Prozent) geringfügig gesunken ist.

Von den gleichwertigen Stimmen (gültige Stimmen geteilt durch die in den Wahlkreisen unterschiedliche Zahl der zu Verfügung stehenden Stimmen) entfielen auf

 

Stimmenanteil 2024 in Prozent

Veränderung gegenüber 2019 in Prozentpunkten

CDU

30,2

plus 1,9

GRÜNE

12,7

minus 4,8

SPD

12,7

minus 1,3

FDP

5,3

minus 0,9

AfD

11,7

plus 6,2

DIE LINKE

1,3

minus 0,7

Andere Parteien

1,4

plus 0,4

Gemeinsame Wahlvorschläge

0,9

minus 0,3

Wählervereinigungen

23,9

minus 0,5

Landesweit wurden insgesamt 2.272 Bewerberinnen und Bewerber in die Kreistage gewählt; darunter sind 494 Frauen, was einem Anteil von 21,7 Prozent (2019: 22,6 Prozent) entspricht. Die Anzahl der Sitze hat sich gegenüber 2019 um 19 Sitze erhöht. Der Kreistag des Landkreises Ludwigsburg ist mit 105 Sitzen der zahlenmäßig größte; der kleinste ist der Kreistag des Landkreises Tuttlingen mit 42 Sitzen.

Von den insgesamt 2.272 Sitzen (gleich 100 Prozent der Sitze) entfielen auf

 

Ergebnis 2024

Veränderung gegenüber 2019

 

Sitze

Anteil in Prozent

Sitze

Anteil in Prozentpunkten

CDU

694

30,5

plus 52

plus 2,0

GRÜNE

290

12,8

minus 95

minus 4,3

SPD

289

12,7

minus 33

minus 1,6

FDP

111

4,9

minus 27

minus 1,2

AfD

272

12,0

plus 147

plus 6,4

DIE LINKE

23

1,0

minus 17

minus 0,8

Andere Parteien

31

1,3

plus 8

plus 0,3

Gemeinsame Wahlvorschläge

22

1,0

minus 6

minus 0,2

Wählervereinigungen

540

23,8

minus 10

minus 0,6

Unter dem Begriff „Wählervereinigungen“ sind sowohl bei den Gemeinderatswahlen als auch bei den Kreistagswahlen alle diejenigen politischen Gruppierungen erfasst, die nicht Parteien sind. Es handelt sich dabei also um Wählergruppierungen unterschiedlicher kommunalpolitischer Richtungen (zum Beispiel Freie Wähler, Grüne Listen, Linksorientierte Listen, Frauenlisten et cetera). Gemeinsame Wahlvorschläge sind solche, die von Parteien und Wählervereinigungen gemeinsam eingereicht wurden.

Das Verhältnis der auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenen Sitze hat bei den Kommunalwahlen mehr Aussagekraft als das Stimmenverhältnis. Die Besonderheiten des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts (unterschiedliche Anzahl von Sitzen und zur Verfügung stehenden Stimmen; häufig wird die Stimmenzahl nicht voll ausgeschöpft) bieten für das Stimmenverhältnis keine zuverlässige Vergleichsbasis. Ein zuverlässiger landesweiter Vergleich der Stimmenzahlen ist bei den Kommunalwahlen auch deshalb nicht möglich, weil die Parteien und Wählervereinigungen nicht gleichmäßig in allen Gemeinden und Landkreisen angetreten sind. Die Parteien sind überwiegend in den größeren Städten und Gemeinden des Landes vertreten, in denen sie naturgemäß mehr Stimmen auf sich vereinigen können als in den kleineren Gemeinden. Dagegen braucht man in den kleineren Gemeinden weniger Stimmen, um einen Sitz zu erhalten, als in den größeren Städten. Da hier die Wählervereinigungen stark vertreten sind, vielerorts auch nur Wählervereinigungen antreten, können diese dort mehr Sitze erlangen, als ihrem landesweiten Stimmenanteil entspricht. Daraus resultieren die Abweichungen zwischen den Stimmenanteilen und den Anteilen an den Mandaten der Parteien und Wählervereinigungen. 

Statistisches Landesamt: Ergebnisse der Gemeinderatswahlen und Kreistagswahlen (PDF)