Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gibt letzte Tipps zur Europawahl am 26. Mai 2019 und ruft die Wahlberechtigten im Land dazu auf, von ihrem Strimmrecht Gebrauch zu machen.
Wenige Tage vor der Europawahl am 26. Mai 2019 appellierte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an die rund 8,5 Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, davon rund 7,7 Millionen Deutsche und rund 810.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl stärke die Demokratie und sei auch für den Einfluss und die Bedeutung Baden-Württembergs in der Europäischen Union sehr wichtig.“ Das sagte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch.
Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, dem 24. Mai 2019, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 und § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Ein Wahlbrief, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postweg an die zuständige Stelle übersandt werden soll, sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 23. Mai 2019 bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Ab 24. Mai 2019 sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem hellroten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Stimmabgabe
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Mit der Stimme ist die Partei zu kennzeichnen, die gewählt wird. Die Wählerstimme ist eine Listenstimme; die Europawahl ist in Deutschland eine Verhältniswahl nach Listen. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht verändert werden, wie beispielsweise Namen der Bewerber durchstreichen oder hinzufügen oder die Reihenfolge der Bewerber ändern. Auf dem Stimmzettel dürfen auch keine Vorbehalte, Zusätze oder sonstige Bemerkungen aufgebracht werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Damit die Stimmzettelschablone ohne fremde Hilfe genutzt werden kann, hat jeder Stimmzettel für die Europawahl landeseinheitlich am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke als ertastbare Kennzeichnung.
Im Wahllokal ist der Stimmzettel bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass Außenstehende nicht erkennen können, wie gewählt wurde. Der so gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen; Stimmzettelumschläge gibt es für die Europawahl bei der Urnenwahl nicht.
Wahlzeit
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in besonderen Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.
Repräsentative Wahlstatistik
In 305 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit jeweils mindestens 400 Wahlberechtigten beziehungsweise Wählerinnen und Wählern wird nach dem Wahlstatistikgesetz eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach Altersgruppen und Geschlecht der Wählerinnen und Wähler. In den ausgewählten Bezirken wird mit Stimmzetteln gewählt, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels oben einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt des Bundeswahlleiters, das bei den Bürgermeisterämtern der ausgewählten Wahlbezirke angefordert werden kann; den betroffenen Wahlberechtigten wird es aber auch im Falle der Briefwahl den Briefwahlunterlagen beigefügt beziehungsweise im Wahllokal ausgehändigt. Das Merkblatt und weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich.
Wahlergebnisse
Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl der Abgeordneten zum 9. Europäischen Parlament im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf der Grundlage der Meldungen der Kreis- und Stadtwahlleitungen ermittelt. Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl auf Ebene der Gemeinden und Kreise werden vom Statistischen Landesamt bereitgestellt und laufend aktualisiert. Mit dem Landesergebnis ist vor 23:00 Uhr nicht zu rechnen. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2019.
Der Landeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 13. Juni 2019 feststellen. Das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene wird vom Bundeswahlausschuss voraussichtlich am 24. Juni 2019 festgestellt werden.