Justiz

Zahl der Verurteilungen im Land steigt erneut

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Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist im Jahr 2019 erneut angestiegen. Insbesondere bei Verkehrsstraftaten und Betäubungsmitteldelikten kam es zu deutlich mehr Verurteilungen. Das geht aus der Strafverfolgungsstatistik 2019 hervor, in der die Tätigkeit der Gerichte erfasst wird, nachdem Anklage erhoben wurde.

Justizminister Guido Wolf hat gemeinsam mit der Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019 vorgestellt. Die Zahl der in Strafverfahren rechtskräftig verurteilten Personen in Baden-Württemberg ist 2019 von insgesamt 109.847 im Vergleich zum Vorjahr (104.797 Verurteilungen) um 4,8 Prozent gestiegen. Damit liegt die absolute Zahl der Verurteilungen wieder auf dem Niveau der Jahre 2010/2011.

Stärkster Anstieg seit 1993

Justizminister Guido Wolf erläuterte: „Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist im Jahr 2019 so stark angestiegen wie seit 1993 nicht mehr. Und das, obwohl wir bereits im Vorjahr mit dem Anstieg um 4,1 Prozent bei den rechtskräftig Verurteilten einen Zuwachs zu verzeichnen hatten, wie es ihn seit mehr als einem Jahrzehnt nicht gegeben hat. Aus diesen Zahlen lassen sich vor allem zwei Schlussfolgerungen ziehen: Die in dieser Legislaturperiode erfolgte massive personelle Verstärkung der Justiz zeigt Wirkung: Mehr Kolleginnen und Kollegen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften können deutlich mehr Verfahren erledigen als in den Jahren zuvor. Und die Verstärkungen kamen zum richtigen Zeitpunkt: Im Zeitraum Ende 2016 bis Ende 2019 ist die strafmündige Bevölkerung in Baden-Württemberg um rund 100.000 Personen beziehungsweise um insgesamt 1,1 Prozent gewachsen.“

Der Zuwachs bei den rechtskräftigen Verurteilungen geht mit einem starken Anstieg der Verfahrenseingänge bei den Staatsanwaltschaften in den vergangenen drei Jahren einher. Justizminister Guido Wolf sagte dazu: „2017 sind bei den Staatsanwaltschaften im Land 517.221 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte eingegangen, 2018 waren es bereits 522.702 und 2019 waren es nun 534.246. Diese hohen Eingänge konnten auch aufgrund der erheblichen Stellenzuwächse bei den Staatsanwaltschaften kompensiert werden: 2019 erfolgten 13.898 Erledigungen mehr als noch 2018.“

Die Strafverfolgungsstatistik 2019 im Überblick

Die Strafverfolgungsstatistik

Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst – nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Bild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden. Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.

Statistisches Landesamt: Zahl der Verurteilten stieg im Jahr 2019 um fast 5.100

Justizministerium: Justiz