Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Im Text auf dieser Seite erklären wir: Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei. Aber wir arbeiten daran. Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile der Internet-Seite gut lesen können.

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Auf dem Bild ist die Zeichnung von fünf Glüh-Birnen zu sehen. Die Glüh-Birne in der Mitte hängt etwas höher. Sie ist gelb. Unter den Glüh-Birnen steht das Wort „Barrierefreiheit“
Auf dem Bild ist die Zeichnung von fünf Glüh-Birnen zu sehen. Die Glüh-Birne in der Mitte hängt etwas höher. Sie ist gelb. Unter den Glüh-Birnen steht das Wort „Barrierefreiheit“

Hallo.
Die Internet-Seite
https://www.beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
soll barriere-frei sein.

Barriere-frei bedeutet:
Alle Menschen können die Internet-Seite gut benutzen.
Zum Beispiel auch:

  • taube Menschen
  • blinde Menschen
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Dafür gibt ein Gesetz.
Gesetze sind Regeln.
Das Staats-Ministerium Baden-Württemberg
muss sich an das Gesetz halten.

Das Gesetz heißt:
Paragraf 10 Absatz 1 von dem Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist L-BGG.

Wir haben geprüft:
Ist die Internet-Seite
vom Beteiligungs-Portal Baden-Württemberg barriere-frei?
Das Ergebnis ist:
Die Internet-Seite ist nicht ganz barriere-frei.

Es gibt im Moment nur 4 Texte in Leichter Sprache.

Auf dem Rest von der Internet-Seite ist nicht alles barriere-frei.
Zum Beispiel:

  • Sie können auf unserer Internet-Seite Dateien herunterladen.
    Das bedeutet:
    Sie können die Dateien auf Ihrem Computer speichern.
    Die Dateien sind pdf-Dateien.
    Das bedeutet:
    Die Dateien sind mit einem bestimmten Computer-Programm gemacht.
    Sie können die Dateien auf Ihrem Computer nicht verändern.
    Diese pdf-Dateien sind teilweise nicht barriere-frei.
  • Es haben nicht alle Videos Unter-Titel.
    Unter-Titel sind zum Beispiel wichtig für taube Personen.
    Unter-Titel sind geschriebene Texte in einem Video.Die Texte stehen unten im Bild.
    Die Unter-Titel zeigen:
    Das sagen die Leute im Video.
  • Es gibt auf unserer Internet-Seite Links.
    Die Links führen Sie zu anderen Internet-Seiten.
    Die anderen Internet-Seiten sind vielleicht nicht barriere-frei.

Unsere Internet-Seite soll barriere-frei werden.
Wir verbessern unsere Internet-Seite immer weiter.

Wir haben diesen Text im Oktober 2020 geschrieben.
Und wir haben den Text im Oktober 2024 noch einmal geprüft.

Vielleicht haben Sie Barrieren auf der Internet-Seite gefunden.
Sie möchten sich bei uns beschweren.
Das ist unsere Adresse:

Staatsministerium Baden-Württemberg
Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

Telefon: 07 11 21 53 0

E-Mail: beteiligungsportal@stm.bwl.de

Sie haben sich schon beschwert.
Aber wir haben Ihnen nicht in einer bestimmten Zeit geantwortet.

Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
Einen Streit beenden.

Zum Beispiel:
Die Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Deshalb streiten Sie sich
mit dem Staats-Ministerium Baden-Württemberg.
Sie möchten nicht weiter streiten.
Die Menschen von der Schlichtungs-Stelle helfen Ihnen.

Die Menschen von der Schlichtungs-Stelle überlegen:
Wie kann der Streit aufhören?
Die Menschen von der Schlichtungs-Stelle
sprechen mit Ihnen
und mit dem Staats-Ministerium Baden-Württemberg.
Dann hört der Streit vielleicht auf.Das ist für Sie kosten-los.

Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Sie können uns auch vor Gericht verklagen.
Es gibt das Verbands-Klage-Recht.
Das bedeutet:
Ein Verein kann für mehrere Menschen zusammen
gegen uns klagen.

Bildrechte

Die Bilder auf diesen Seiten sind von der
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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