Nach den Erfahrungen von Stuttgart 21 beschloss die Landesregierung, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Vorhaben des Landes neu zu systematisieren und zu strukturieren. Dazu wurde eine Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung (VwV) erlassen und ein Leitfaden für eine neue Planungskultur partizipativ erarbeitet. Es wurde beschlossen, dass die VwV evaluiert wird.
Mit der Evaluation wurde das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer beauftragt. Die Evaluation hat sehr viele positive Ergebnisse im Bereich der Entwicklung einer neuen Planungs- und Beteiligungskultur in Baden-Württemberg und der Wirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben.
- Bürgerbeteiligung ist ein unverzichtbarer und selbstverständlicher Bestandteil bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturvorhaben, wie Straßen oder Wasserprojekten, sowie anderen gesellschaftspolitisch relevanten Themen geworden.
- Ein wichtiges Ergebnis der Evaluation ist auch, dass Öffentlichkeitsbeteiligung zu keiner Verlangsamung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führt.
- Die bisherigen Erfahrungen zeigen dabei: Je früher mit der konsequenten Einbindung der Zivilgesellschaft in einen Planungsprozess begonnen wird, desto bessere Ergebnisse werden erzielt und umso höher ist die Akzeptanz für die politischen Verfahren und Maßnahmen. 47 Prozent der befragten Stakeholder gaben an, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu beiträgt Konflikte zu mindern. 58 Prozent der Befragten sehen eine gesteigerte Akzeptanz des Verfahrens. Bei der Ergebnisakzeptanz nahmen 45 Prozent der Befragten eine erhöhte Akzeptanz war
- Die Wissenschaftler sind unter anderem auch zum Schluss gekommen, dass sich Planungsleitfaden und VwV als Handwerkszeug etabliert haben. Die Vorschrift habe zu einer Professionalisierung, Systematisierung und Institutionalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Vorhaben geführt. Das Zusammenspiel von Planungs- und Beteiligungskultur in Baden-Württemberg und früher Öffentlichkeitsbeteiligung wird zudem als „bundesweit einmalig“ eingestuft.
Baden-Württemberg hat mit der VwV und dem Planungsleitfaden die strukturellen Bedingungen dafür geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger viel stärker in politische Prozesse und Entscheidungen einbezogen werden. Bürgerbeteiligung ist dadurch in Baden-Württemberg unverzichtbar und selbstverständlich bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturvorhaben geworden.
Die Empfehlungen aus der Evaluation wurden umgesetzt. So wurde die Verwaltungsvorschrift verlängert und das Kabinett hat die Gründung einer Servicestelle beschlossen.
Abschlussbericht der Evaluierung der Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung“ (PDF)
Pressemitteilung vom 10. November 2020: "Bürgerbeteiligung hat sich in Baden-Württemberg etabliert“
Verlängerung der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung