Bericht

Ein Jahr Beteiligungsportal-BW.de

Am 14. März 2013 hat die Landesregierung das sogenannte Beteiligungsportal gestartet. Der Blick zurück zeigt, dass das Land auch im Bereich Online-Beteiligung Vorreiter ist.

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Roll Up beim Stand am Tag der Deutschen Einheit

Am 14. März 2013 hat die Landesregierung das sogenannte Beteiligungsportal gestartet. Der Blick zurück zeigt, dass das Land auch im Bereich Online-Beteiligung Vorreiter ist. Neben Informationen rund um die Themen Beteiligung und Demokratie können auf dem Portal Gesetzentwürfe der Landesregierung, die sich in der förmlichen Anhörung befinden, von Nutzerinnen und Nutzern kommentiert werden. Ziel dieser Gesetzeskommentierung ist es, Verfahren und Inhalte transparent darzustellen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu Gesetzesvorhaben zu äußern, genauso wie es auch Verbände und Träger öffentlicher Belange schon immer tun.

„Beteiligung im Internet ist ein wichtiger Baustein einer modernen partizipativen Politik“, so Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, „denn mithilfe des Internets können die Bürgerinnen und Bürger sich einfach und unkompliziert von zu Hause aus einbringen.“ Das Beteiligungsportal sieht sie als Ergänzung zu den vielen anderen Maßnahmen der Landesregierung für mehr Bürgerbeteiligung. In dem letzten Jahr haben über 50.000 Menschen das Portal besucht.

Gesetzesvorlagen kommentieren

Bislang wurden auf dem Beteiligungsportal acht Gesetzesentwürfe kommentiert. Insgesamt wurden dabei 551 Kommentare abgegeben. Die meisten Kommentare hatte bislang das Nationalparkgesetz mit 421 Kommentaren. Während der Kommentierung des Nationalpark-Gesetzes besuchten an manchen Tagen bis zu 1.100 Menschen das Beteiligungsportal. Durchschnittlich wurden die übrigen Gesetzesvorlagen 18 Mal kommentiert.

Besonders kritisch wird von einigen Nutzerinnen und Nutzern hinterfragt, welchen Einfluss die Kommentierung auf einen Gesetzentwurf hat. Dies hängt in erster Linie von der Art der Kommentare ab. Je konstruktiver sich die Kommentare mit dem Vorhaben auseinander setzen, desto wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung. Die Bedeutung des Inhaltes in der öffentlichen Diskussion spielt eine genauso große Rolle wie die Tatsache, ob es bereits eine Art von vorgeschalteter Beteiligung gab. So erhielt das Nationalparkgesetz, am Ende eines schon lange andauernden Diskussionsprozesses, über 420 Kommentare. Viele Anmerkungen waren schon im davor geschalteten Beteiligungsprozess aufgekommen und eingeflossen, deshalb wurde im Gesetz aufgrund der Online-Debatte weniger verändert. Im Gegensatz dazu steht das 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz, welches aufgrund der Online-Anhörung an mehreren Stellen angepasst wurde. Zum Beispiel ist die Orientierungsprüfung zu Beginn des Studiums nun nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Auch wurde die Gebührenpflicht für Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche zurückgenommen: Hochschulen können weiterhin selbst entscheiden, Gebühren zu erheben. „Das Beispiel Hochschuländerungsgesetz zeigt: Entscheidend ist weniger die Quantität als die Qualität der Beiträge. Erfolg mit einem Kommentar hat, wer sich konstruktiv einbringt“, so Staatsrätin Gisela Erler. Man dürfe auch nicht erwarten, dass jedes Gesetzesvorhaben automatisch eine hohe Zahl an Kommentaren nach sich ziehe, denn viele Themen seien wenig strittig und oft sind die Vorteile des Vorhabens offensichtlich.

Über das Kommentieren hinaus

Alle Ministerien können im Bereich „Mitmachen“ eigene Online-Beteiligungsprozesse (Konsultationen) durchführen. Ziel ist es dabei, in einem frühen Stadium eines Gesetzes oder eines sonstigen Vorhabens, eine Online-Beteiligung durchzuführen. Die Ministerien können das auch mit „offline“-Beteiligung kombinieren und den ganzen Prozess auf dem Portal abbilden. Hierzu gab es vier Verfahren mit teilweise 695 Teilnehmern bei Umfragen zu Promotionsvorhaben oder bis zu 260 Kommentare zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz.

Ein Online-Beteiligungsportal einer Landesregierung, welches Online-Bürgerbeteiligung bündelt, ist im bundesweiten Vergleich einmalig. In den kommenden Monaten soll das Informationsangebot des Beteiligungsportals weiter ausgebaut werden. Zudem werden die technischen Grundlagen weiter angepasst.

„Mit dem Beteiligungsportal nutzen wir das Wissen und die Kreativität der Menschen im Land für unsere Politik. Auf diesem Weg haben wir im letzten Jahr bereits viele Impulse für die politische Arbeit der Landesregierung erhalten. Das freut mich sehr“, so Erler.