Für das luftrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 40 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung ist ein detailliertes Gutachten über das Ausmaß des zu erwartenden Fluglärms erforderlich. Das Gutachten wird von einem externen Gutachter erstellt.
Es wird angestrebt, die Lärmbelastung der Anwohner so gering wie möglich zu halten. Deshalb wird unmittelbar nach dem Absetzen die Flugroute auch mit den großen Flächenflugzeugen so gewählt, dass der Abflug von Ortschaften abgewendet wird. Ein Überfliegen von Teilen von Ortschaften ist mit großen Flächenflugzeugen allerdings nicht zu vermeiden. Diese Luftfahrzeuge befinden sich jedoch während des Absetzens im Geradeaus-Flug in gleichbleibender Flughöhe, was die Lärmbelastung deutlich minimiert.
Nach einer ersten Lärmabschätzung liegt der durchschnittliche Dauerschallpegel nicht über 45 dBA. Das entspricht ungefähr einem im Hintergrund laufenden Radio. Vereinzelt können Ereignisse lauter wahrgenommen werden. Die konkret zu erwartenden Auswirkungen werden im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Verfahrens begutachtet werden. Beim bisherigen Absprunggelände in Renningen wurde in unmittelbarer Nähe ein neues Wohngebiet gebaut (Infoblatt 2 zu Haiterbach (PDF)).
Bei der Vor-Ort-Begehung am 27. April 2022 konnten sich Bürgerinnen und Bürger ein erstes Bild über die Lautstärke eines Überflugs mit dem Muster A 400M machen.