Das Land Baden-Württemberg hat der Bundeswehr die Domäne Waldhof als Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte sowie die amerikanischen Streitkräfte angeboten. Es soll dem Absetzen von Fallschirmspringern und Lasten sowie dem Starten und Landen von kleineren Flugzeugen dienen.
Die Nutzung als Absetzgelände setzt voraus, dass das Areal als militärischer Flugplatz luftrechtlich genehmigt wird. Anlage und Betrieb eines Flugplatzes – zivil wie militärisch – bedürfen einer Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz. Für militärische Flugplätze ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit Sitz in Köln zuständig. Es wird auf entsprechenden Antrag hin tätig.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe bereitet im Auftrag des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr diesen Antrag vor. Hierzu sind Unterlagen und Gutachten zu verschiedenen Aspekten des Vorhabens zu erstellen, u.a. zu Umweltschutzbelangen.
Dafür soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes (UVPG) vorbereitet und anschließend durchgeführt werden. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.
Eine sachgerechte Prüfung setzt die Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort voraus. Der Bericht soll aussagekräftig, umfassend und vollständig sein. Es ist daher zweckmäßig, zuvor den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und damit den Untersuchungsrahmen im Rahmen einer Besprechung zu klären.
Diese in § 15 Absatz 3 des UVPG beschriebene Besprechung wird als Scoping-Termin bezeichnet. Scoping leitet sich vom Begriff "scope" (engl. für Umfang) ab.
Der Scoping-Termin findet mit dem Vorhabenträger, hier dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der luftrechtlichen Genehmigungsbehörde und den gemäß
UVPG zu beteiligenden Fachbehörden statt. Anerkannte Umweltverbände sowie sonstige Dritte können hinzugezogen werden.
Das Ergebnis der Besprechung wird dokumentiert und der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Berücksichtigung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung übergeben.
Deren Ergebnisse werden in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) dokumentiert.
Eine inhaltliche Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolgt in dem Scoping-Termin nicht. Diese wird erst nach Vorlage des UVP-Berichts, der Bestandteil des Antrags auf luftrechtliche Genehmigung ist, bei der luftrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgenommen.
Nach Eingang des Antrags auf luftrechtliche Genehmigung des Flugplatzes prüft das Luftfahrtamt der Bundeswehr alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. In einem weiteren Schritt werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Einwendungen und Anregungen werden im weiteren Verfahren abgewogen. Über den Antrag entscheidet das Luftfahrtamt der Bundeswehr mittels Bescheid.