Das Vorhaben gliedert sich nach aktuellem Stand im Wesentlichen in das Landbeschaffungsverfahren und das luftrechtliche Genehmigungsverfahren.
Die Abläufe der Verfahren gehen aus den nachfolgenden Darstellungen der Bundeswehr hervor:
Ablaufplan Infrastrukturverfahren (PDF)
Ablaufplan Landbeschaffungsverfahren (PDF)
Luftrechtliche Antrags- und Genehmigungsverfahren
Das Antragsverfahren für ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren wird im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Betriebsleitung Bundesbau eingeleitet und durchgeführt. Die luftrechtliche Genehmigung wird auf der Grundlage des Antrages der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom Luftfahrtamt der Bundeswehr erteilt. Der zukünftige Nutzungsumfang wird in dieser luftrechtlichen Genehmigung bestimmt.
Bezüglich der Umweltauswirkungen konnte bislang nur eine landesseitige Vorprüfung im Rahmen der Standortsuche erfolgen. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie ein Lärmgutachten werden im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens durch externe Gutachter erstellt.
Landbeschaffungsverfahren/Grundstückserwerb
Das Absprunggelände soll letztendlich in das Eigentum des Bundes übergehen. Dazu wird ein Landbeschaffungsverfahren seitens der Bundeswehr durchgeführt. Das Land ist hier einziger Eigentümer und ist bereit, das Eigentum an der Staatsdomäne Waldhof auf den Bund zu übertragen.