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Mehr als nur Sonderlandeplatz?

Zivile Nutzung des Geländes

Ein Soldat des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) bei einer Sprungübung mit Fallschirm.

Die zukünftige militärische Nutzung kann sich auf die zivile Nutzung, die Anrainer und die Bevölkerung auswirken – wie genau finden Sie nachstehend erläutert.

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen kann der Ackerbau auf den umliegenden, nicht der Staatsdomäne zugehörigen Flächen weiterbetrieben werden. Zudem wird derzeit geprüft, ob die nicht unmittelbar für das Absetzgelände benötigten Flächen der Staatsdomäne weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.

Derzeit wird geprüft, ob und in welchem Umfang die K7129 und K7130 für den Übungsbetrieb (zeitweise) gesperrt werden müssen.

Nach aktuellem Stand der Planungen ist der Wasserturm nicht betroffen, da er außerhalb der Flächen steht, die hindernisfrei sein müssen. Er könnte deshalb bestehen bleiben.

Außerhalb von Übungstagen kann das Gelände auf den bestehenden Fußgänger- und Radwegen durchquert werden. Die Wege im Bereich des Absetzplatzes können nur für wenige Minuten während des Sprungvorgangs aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Der Bundeswehr bekannte Nutzer (zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe im Umfeld) werden vor einem Sprungdienst informiert.