Abstimmung

Rechtliche Informationen zum Bürgerentscheid

Für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Rottweil wurde ein Bürgerentscheid durchgeführt. Rechtliche Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie hier.

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Fakten zum Verfahren

Aufgrund eines Bürgerbegehrens gemäß Paragraf 21 Absatz 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg wurde am 20. September 2015 ein Bürgerentscheid über die Ansiedlung einer JVA am Standort Esch in Rottweil durchgeführt. Rechtsgrundlage für die Durchführung von Bürgerentscheiden bilden Paragraf 21 der Gemeindeordnung und Paragraf 41 des Kommunalwahlgesetzes.

Weitere Informationen

Erste Tagung der Begleitgruppe in Rottweil
Abstimmung und Beteiligung

Bürgerentscheid und Begleitgruppe

Am 20. September stimmen die Rottweiler darüber ab, ob am Standort Esch eine Justizvollzugsanstalt gebaut werden soll. Eine Begleitgruppe organisiert die Meinungsbildung im Vorfeld.