Abstimmung

Rechtliche Informationen zum Bürgerentscheid

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Fakten zum Verfahren

Aufgrund eines Bürgerbegehrens gemäß § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg wird am 20. September 2015 ein Bürgerentscheid über die Ansiedlung einer JVA am Standort Esch in Rottweil durchgeführt. Rechtsgrundlage für die Durchführung von Bürgerentscheiden bilden § 21 der Gemeindeordnung und § 41 des Kommunalwahlgesetzes.

Erste Tagung der Begleitgruppe in Rottweil
Beteiligung

Bürgerentscheid und Begleitgruppe

Am 20. September stimmen die Rottweiler darüber ab, ob am Standort Esch eine Justizvollzugsanstalt gebaut werden soll. Eine Begleitgruppe aus Verwaltung, Kritikern und Befürwortern organisiert die Meinungsbildung im Vorfeld des Bürgerentscheids.

Das baden-württembergische Justizministerium in Stuttgart.

Ministerium : Justizministerium Baden-Württemberg