Die Anbindung des geplanten Gefängnisses an die B 27 ist kritisch. Der einmündende Verkehr in Richtung Anstalt birgt eine gewisse Gefahr. Aus verkehrstechnischer Sicht ist die vorhandene Zufahrt von der L 424 die bessere Alternative.
Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses wurde die Möglichkeit einer Anbindung der geplanten Justizvollzugsanstalt an die B 27 untersucht. Für die Anbindung des künftigen Anstaltsgebietes sollten die verkehrstechnischen Möglichkeiten der folgenden zwei Szenarien untersucht werden. Szenario 1 beinhaltet einen verkehrstechnischen Entwurf mit einem neuen Anschlusses (Einmündung) an die B 27 einschließlich Überprüfung der verkehrlichen Machbarkeit. Für Szenario 2 war die leistungsfähige Abwicklung des maßgebenden Verkehrsaufkommens über die bereits bestehende Kreuzung an der L 424 zur überprüfen.
Das mit dem Verkehrsgutachten beauftragte Büro führte Verkehrszählungen durch, beurteilte die Anbindungsmöglichkeiten innerhalb der gegebenen und zu schaffenden Knotensituationen und errechnete Verkehrs-Prognosen für die Verkehrssituation bis 2030.
Dem Regierungspräsidium Freiburg wurde ein verkehrstechnischer Entwurf in Form einer zusätzlichen Einmündung in die B27 zur Abstimmung der weiteren Möglichkeiten vorgelegt. Das Regierungspräsidium Freiburg berief sich jedoch, trotz begründeter Darstellung des neuen Verkehrsknotens, auf frühere Aussagen zu diesem Thema. Demnach ist in dem von der Justizvollzugsanstalt kommenden Verkehr das größte Problem zu sehen, da dieser bei Linksabbiegung eine Spur quert und dann beschleunigen muss. Diese Situation wird zu einer Verlangsamung und zu einem gewissen Gefahrenpotential des fließenden Verkehrs führen, zumal weitere Anschlusspunkte dicht hintereinander kommen. Ein neuer Knoten wird kritisch gesehen, zumal an der „vorhandenen Zufahrt“ von der L 424 bereits eine Linksabbiegespur vorhanden ist. Dort müsste „lediglich“ die Zufahrtsstraße dem Anstalts-Verkehr angepasst werden.
Verkehrsgutachten (PDF)