STANDORTFESTLEGUNG

Entscheidung für den Standort Esch bei Rottweil

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Standort Rottweil-Esch

Die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) im südlichen Landesteil soll am Standort Esch bei Rottweil mit zunächst 400 Haftplätzen gebaut werden. Darauf hat sich die Landesregierung am 21. Juli 2015 verständigt (Pressemitteilung). Grundlage der Entscheidung des Kabinetts war eine Vielzahl von Einzelkriterien, die in den Standorterläuterungen zusammengefasst sind. Die Kommunen Rottweil und Meßstetten hatten im Rahmen des Dialogverfahrens Gelegenheit, die jeweilige Standorterläuterung und auch Themenlandkarten zu ergänzen.

Die Prüfung und Abwägung der Einzelkriterien hat deutliche Vorteile für Rottweil – und damit den Standort Esch – ergeben. Die Festlegung, Bewertung und Gewichtung der Kriterien sind aus den Themenlandkarten ersichtlich.

Vor allem die vollzuglichen Belange und das Ergebnis der Bürgerbeteiligung sprechen für Rottweil. Die Bedeutung dieser Gesichtspunkte kann durch die für Meßstetten sprechende Konversion nach derzeitiger Planungslage nicht aufgewogen werden.

Im Einzelnen:

Das baden-württembergische Justizministerium in Stuttgart.

Ministerium : Justizministerium Baden-Württemberg