: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
An dieser Stelle konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum geplanten Absprunggelände in Haiterbach mitteilen.
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
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Absprunggelände
Ich bin direkt betroffen, am Arbeitsplatz und am Wohnort.
Seit vielen Jahren werden Gelände der Bundeswehr geschlossen. In Calw sind Industriegelände und Wohnorte näher an das Gelände der KSK gerückt.
In Nagold wurde die Kaserne geschlossen und nun soll Privatgrund militärisch genutzt werden. Der Feinstaub und Luftverschmutzung und die extreme Lärmbelastung werden nicht genannt. Ich bin gegen diesen Standort.
Warum wurde ohne Not ein Gelände in Renningen verkauft?
Den Gewinn erhält Renningen und wir den Schmutz und Lärm.
Direkt über Krankenhaus, Altenheim und Schulen und Naturschutzgebieten in Nagold und umliegenden Ortschaften.
An 120 Tagen Tag und Nacht somit an allen sonnigen Tagen.
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
wie Sie richtig erkannt haben, wurden in den vergangenen Jahren viele Kasernen der Bundeswehr geschlossen. Dies steht aber nicht in Widerspruch zu der Errichtung eines Absetzgeländes in Haiterbach/Nagold, da die geschlossenen Kasernen keine Alternative für das Absetzgelände dargestellt hätten. Die Hintergründe zur Schließung des Standortes Renningen finden Sie hier im Portal.
Zu den Themenbereichen „Lärm“ und „Schmutz“ wird es im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens ausführliche Studien geben, die auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Erst anhand dieser Studien lassen sich realistische Aussagen zu den Themen „Lärm“ und „Schmutz“ treffen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, bis die entsprechenden Genehmigungsunterlagen fertiggestellt worden sind. Unabhängig hiervon wird jedoch alles versucht, um die Lärmbelastung sowie die Luftverschmutzung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. So ist beispielsweise gerade nicht geplant, „Tag und Nacht“ oder „an allen sonnigen Tagen“ zu fliegen. Außerhalb der Sommermonate können Flüge für die Absetzübungen im Dunkeln, bereits am späten Nachmittag oder am frühen Abend durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Absetzgelände Haiterbach/Nagold
Wir wohnen "Im Bächlen" gemäß der Planung in dem am meisten genutzten Flugkorridor. Bei den angegebenen Höhen der zum Einsatz kommenden Maschinen wird dies erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen.
Frage: An wieviel Tagen wurde in den letzten 3 Jahren von der Bundeswehr b. z. w. von den Amerikanern in Renningen geflogen?
Frage: Wurde nachts geflogen?
Frage: Welche Sicherheit gibt es, dass Regelungen, die die Bevölkerung vor Lärm schützen, zukünftig von den Nutzern eingehalten werden?
Frage: Bereits im Bebauungsplan des Landkreises Böblingen vom 13.7.2010 für das Bebauungsgebiet Raite III 2010 wird unter Punkt 6 auf die Flugbelästigungen des militärischen Flugplatzes Renningen hingewiesen und keinerlei Rechtsansprüche gegen den Bund, die mit der Beeinträchtigung durch den Flugbetrieb begründet werden, bestehen. Wie erklären Sie es den Bewohnern der betroffenen Gemeinden, dass sie zukünftig den Belästigungen ausgesetzt werden?
Frage: Wieso spricht man in der Baubeschreibung von einem militärischen Flugplatz und Sie lediglich von einem Absetzgelände? Was wurde dort geübt, was in Haiterbach nicht mehr geübt werden soll?
Frage: Für ein Absetzgelände benötigt man keine auf 30 Tonnen ausgelegte Piste? Ich verstehe dies so, dass wir auch mit Überflügen mit Kriegsmaterialien zu rechnen haben, die dort abgesetzt werden sollen, ist das richtig?
MfG
H. Fiedler
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Fiedler,
zu Ihren Anmerkungen und Fragen:
1.) Wir wohnen "Im Bächlen" gemäß der Planung in dem am meisten genutzten Flugkorridor. Bei den angegebenen Höhen der zum Einsatz kommenden Maschinen wird dies erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen.
Antwort:
Die Flugkorridore stehen noch nicht fest. Ob und in welchem Umfang Ihr Wohnort betroffen wäre, kann erst nach Vorliegen des Lärmgutachtens festgestellt werden.
2.) An wieviel Tagen wurde in den letzten 3 Jahren von der Bundeswehr b. z. w. von den Amerikanern in Renningen geflogen?
Antwort:
3.) Wurde nachts geflogen?
Antwort:
Nein.
4.) Welche Sicherheit gibt es, dass Regelungen, die die Bevölkerung vor Lärm schützen, zukünftig von den Nutzern eingehalten werden?
Antwort:
Der militärische Flugbetrieb im deutschen Luftraum wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr, der militärischen Luftfahrtbehörde in Deutschland, überwacht. Dies erfolgt insbesondere unter dem Aspekt, ob die für den Flugbetrieb geltenden Regelungen, die auch dem Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Belästigungen dienen, eingehalten werden. Bei militärischen Übungen der US-Streitkräfte in Deutschland ist zudem eine vorherige Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung erforderlich.
5.) Bereits im Bebauungsplan des Landkreises Böblingen vom 13.7.2010 für das Bebauungsgebiet Raite III 2010 wird unter Punkt 6 auf die Flugbelästigungen des militärischen Flugplatzes Renningen hingewiesen und keinerlei Rechtsansprüche gegen den Bund, die mit der Beeinträchtigung durch den Flugbetrieb begründet werden, bestehen. Wie erklären Sie es den Bewohnern der betroffenen Gemeinden, dass sie zukünftig den Belästigungen ausgesetzt werden?
Antwort:
Es handelt sich bei den Ausführungen zu Punkt 6 um eine übliche Formulierung bei der Ausweisung von Baugebieten im Nahbereich militärischer Einrichtungen. In Fällen, bei denen zivile Planungen mit militärischen Interessen nicht vereinbar sind, wird dem rechtzeitig widersprochen, was bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden muss. Ob und in welchem Umfang Ihre Gemeinde von Belästigungen betroffen sein wird, wird in einem noch zu erstellenden Lärmgutachten ermittelt. Nur wenn alle Grenzwerte eingehalten werden, ist das Vorhaben des Absetzplatzes genehmigungsfähig.
6.) Wieso spricht man in der Baubeschreibung von einem militärischen Flugplatz und Sie lediglich von einem Absetzgelände? Was wurde dort geübt, was in Haiterbach nicht mehr geübt werden soll?
Antwort:
Die Definition eines „Flugplatzes“ ergibt sich aus § 49 der Luftverkehrszulassungsordnung. Vorliegend ist ein „Landeplatz für besondere Zwecke“, nämlich für Zwecke der Bundeswehr geplant. Benötigt wird lediglich eine Start-/Landebahn auf Gras (kein Asphalt, kein Beton) von 80 mal 1.000 Metern, damit kleinere Flugzeuge und Hubschrauber während einer Übung zum Fallschirmabsprung dort landen können. Damit handelt es sich rechtlich um einen „Militärflugplatz“.
Die 400 mal 1.000 Meter große Fläche (das entspricht 40 Hektar), welche nochmals von einem 50 Meter breiten und hindernisfreien Sicherheitsbereich umgeben ist, ist der „Absetzplatz“, die den Fallschirmspringern zum Landen zur Verfügung steht.
Das tatsächlich – über Starts und Landungen kleinerer Flugzeuge und Hubschrauber während der Übungen hinaus – als „Absetzgelände“ für Fallschirmspringer genutzte Gelände ist damit rechtlich ein „Sonder-“ oder „Militärflugplatz“.
Außerhalb des Übungsbetriebs werden vor Ort keine Flugzeuge sein. Gebäude oder eine Einzäunung werden nicht benötigt.
Es gibt im Hinblick auf die Begriffe Absetzplatz und Flugplatz keinerlei Änderungen zu dem, was seit Beginn des Projekts benötigt und kommuniziert wurde.
7.) Für ein Absetzgelände benötigt man keine auf 30 Tonnen ausgelegte Piste? Ich verstehe dies so, dass wir auch mit Überflügen mit Kriegsmaterialien zu rechnen haben, die dort abgesetzt werden sollen, ist das richtig?
Antwort:
Die Tragfähigkeit der Start-/Landebahn dient der Befahrbarkeit mit LKW. Lastenabwurf wird in wenigen Fällen geübt. Dabei wird die Last (beispielsweise eine Palette mit Sandsäcken) entweder im Innenraum von Flächenflugzeugen oder als Außenlast eines Hubschraubers transportiert, die über dem Absetzgelände mit einem Fallschirm abgesetzt wird. Mit Außenlasten werden nie bewohnte Gebiete überflogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Verlegung Absprunggelände Renningen -> Haiterbach
Die Vertragsgrundlagen zur Verlegung des Absprunggelände in Renningen wurden mit BOSCH vor über 10 Jahren gelegt.
In den letzten 1-2 Jahren haben sich die Anforderungen der Automobilindustrie stark geändert. Aktuell baut u.a BOSCH Arbeitsplätze ab, obwohl der Umstieg auf alternative Autoantriebe nicht einmal richtig begonnen hat.
Hat die Verantwortliche im Staatsministerium sich bei BOSCH aktuell bestätigen lassen, dass der Standort unter allen Umständen erweitert werden soll ?
Nach der Informationsveranstaltung in Jettingen habe ich den Eindruck, dass einmal getroffene politische Entscheidungen nicht rückgängig gemacht werden (siehe Stuttgart 21), egal wieviel Steuergelder noch vergeudet werden.
Militärflugplatz Haiterbach - In-sich-Geschäft
Lt. Protokoll des Umwelt-Scopingtermins vom 27.02.2019 ist das BAIUDBw - das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Vorhabenträger dieses Projekts. Es lässt sich durch die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe in Verfahrensstandschaft vertreten. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist die zuständige Genehmigungsbehörde.
a) Bitte erklären Sie erstens, warum das BAIUDBw durch die OFD Karlsruhe in Verfahrensstandschaft vertreten wird.
b) Bitte erklären Sie zweitens, wie es möglich sein kann, dass die eine Bundeswehrbehörde, das BAIUDBw, sich von einer zweiten Bundeswehrbehörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, das Verfahren genehmigen lassen kann.
c) Handelt es sich dabei nicht um ein In-sich-Geschäft?
d) Wo bleibt die nötige Unabhängigkeit?
Birgit Schinkel, Jettingen
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Frau Schinkel,
die Bundeswehr wird für alle Bauvorhaben von der Landesbauverwaltung vertreten, weil dies nach den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ für alle Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland so vorgeschrieben ist. Hier wird also die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) mit der Realisierung der Maßnahme, einschließlich der Einholung von Genehmigungen und der Vertretung im Verfahren (Verfahrensstandschaft), beauftragt. Die Beauftragung der OFD ist also weder ein Sonderfall noch eine Ausnahme, sondern die Regel.
Die Zuständigkeiten für die Planung und Genehmigung von Infrastruktur ist gesetzlich geregelt. Bei einer staatlichen Infrastruktur ist es so, dass es eben einen staatlichen Planer gibt und eine staatliche Genehmigungsbehörde. Private Infrastruktur wird privat geplant und ebenfalls staatlich genehmigt. Das haben wir zum Beispiel auch bei Gewässern oder bei Straßen, wo die eine staatliche Stelle plant und eine andere genehmigt. Wenn eine Kommune bauen will, dann genehmigt auch die kommunale Bauaufsicht. Die Frage der Unabhängigkeit stellt sich hier nicht, denn eine planende wie eine genehmigende Behörde muss sich an geltendes Recht halten. Sie kann nicht voreingenommen Recht einfach wie es ihr passt auslegen oder übergehen. Wenn sie es täte, würde sie Gefahr laufen, das Ergebnis juristisch angreifbar zu machen. Deshalb steht den Betroffenen auch der Rechtsweg offen. Hier steht Ihnen eine unabhängige Instanz zur Verfügung, die Genehmigungen juristisch überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Lärmbelastung
Als Einwohner von Jettinger gehöre ich zu den potentiell betroffenen Bürgern und verfolge daher seit einiger Zeit das Geschehen rund um das Thema.
Gemäß Darstellung auf dem Beteiligungsportal wird für die Beurteilung der Lärmbelastung ausschließlich der äquivalente Dauerschallpegel herangezogen. Diese Vorgehensweise wurde während der Infoveranstaltung in Jettingen am 20. November 2019 von den Vertretern der Bundeswehr und des Landes nochmals bestätigt.
Am 13. Februar 2020 hat Landesverkehrsminister Winfried Herrmann die „Initiative Motorradlärm“ vorgestellt. Die gemeinsame Initiative von Land und Kommunen fordert, dass zur Durchsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen in den vom Motorradlärm besonders betroffenen
Gemeinden statt der jahresbezogenen Mittelwerte die Lärmspitzen berücksichtigt werden sollen.
(Vgl. vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/initiativemotorradlaerm/)
Es scheint also bei der Landesregierung ein Umdenken zum Thema Lärmbelastung stattzufinden. Die Landesregierung erkennt an, dass Lärmspitzen für Mensch und Umwelt belastend sind und
Durchschnittswerte die tatsächliche Lärmbelastung nicht abbilden.
Dieses Umdenken müsste auch bei der Bundeswehr stattfinden. An Übungstagen sind die Menschen in der dicht besiedelten Region um den geplanten Militärflugplatz den Lärmspitzen ohne Schutz ausgeliefert!
Ist es im Jahr 2020 noch zeitgemäß, dass bei der Planung für den Militärflugplatz in Haiterbach ausschließlich Durchschnittswerte betrachtet werden und Lärmspitzen völlig unberücksichtigt bleiben?
Misst die Landesregierung hier mit zweierlei Maß?
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit wird ein Lärmgutachten nach der geltenden Rechtslage erstellt. Das Land hat hier keine Zuständigkeit und nimmt auf das Gutachten und dessen Bewertungen auch keinen Einfluss. Grundsätzlich aber scheinen uns Motorrad-Lärm in besonders davon betroffenen Kommunen und Straßenabschnitten und die Geräuschentwicklung durch die von der Bundeswehr und den US-Streitkräften eingesetzten großen Fluggerät nicht vergleichbar.
Der Motorradlärm tritt vor allem am Wochenende und fast den ganzen Tag über auf. Absetz-Übungen der Bundeswehr am Wochenende sind uns nicht bekannt. Zudem hat die Bundeswehr versichert, dass Nachtsprünge in Herbst- und Winterzeit am späten Nachmittag oder frühen Abend geübt werden. Auch wird maximal an 120 Tagen überhaupt gesprungen. Einmal im Quartal sollen Lasten abgesetzt werden. Sollte das Wetter eine Übung nicht zulassen, verfällt der angesetzte Übungstag ersatzlos. Das führt zu wesentlich weniger tatsächlichen Übungstagen. Die Belastungszeiten sind beim Motoradlärm und bei den Absetzübungen komplett anders. Bei einer Übung der US-Armee in Renningen-Malmsheim konnten wir uns zudem davon überzeugen, dass die Lärmentwicklung bei dem eingesetzten Fluggerät „überschaubar“ war. Wenn Sie Interesse haben, eine solche Übung zu beobachten, können Sie sich gerne an uns wenden. Es sind uns auch kaum Beschwerden über Lärm aus der Gegend um Renningen bekannt.
Im Fluglärmgesetz ist bei der Festlegung eines Lärmschutzbereichs bei der Nacht-Schutzzone auch auf die sechs lautesten Lärmereignisse in den sechs verkehrsreichsten Monaten abzustellen. Insofern kommt bei der Betrachtung des Fluglärms auch Spitzen in Betracht. Gerne betrachten wir aber die Spitzen in dem Lärmgutachten nochmals genauer. Sie müssen aber wissen, dass, wenn Lärmgrenzwerte eingehalten werden, eine Genehmigung des Absetzgeländes nicht aufgrund vorliegender Spitzen verweigert werden kann.
Die Forderung der Initiative Motorradlärm bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen auch Lärmspitzen zu berücksichtigen, weist zunächst darauf hin, dass das Land hier Nachbesserungsbedarf aus Gründen des Schutzes vor Lärm sieht. Aufgrund der oben beschriebenen Situation bei den Absetzübungen, die sich anders darstellt, sehen wir keinen Bedarf etwas nachzubessern.
Grundsätzlich ist es so, dass die Bevölkerung Beeinträchtigung wie Lärm und Staub in einem gewissen Maße hinnehmen muss. Auf der Straße fahren Autos. Kinder in Kindergärten spielen draußen auch laut. Auf Baustellen entsteht Lärm. Flugzeuge starten, fliegen und landen. Über entsprechende Gesetze und Verordnungen wird geregelt, was hingenommen werden muss und was nicht. Zudem können Auflagen gemacht werden, die die Belastungen abmildern. An diese Gesetze und Verordnungen haben sich die Behörden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Lärmgutachten
Laut Beteiligungsportal gibt es noch kein Lärmgutachten (Stand Juni 2019). Während der Infoveranstaltung in Jettingen am 20. November 2019 wurde von den Vertretern von Bundeswehr und Land ebenfalls ausgesagt, dass das Lärmgutachten noch nicht fertig ist.
Wann wird das Lärmgutachten fertiggestellt und wo wird es veröffentlicht?
Sinnhaftigkeit eines neuen MFP`s in Haiterbach
Am 20. November 2019 wurden bei der Infoveranstaltung in Jettingen zum Thema MFP Haiterbach und den geplanten Flugtagen von Seiten der Vertreter von Bund und Land die Aussagen gemacht, dass die im Vorfeld genannten 120 Tage weder eine Obergrenze noch eine Untergrenze darstellen. Zur Anzahl der Flugtage der letzten Jahre in Renningen-Malmsheim wurden keine Angaben gemacht.
Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen:
2017: 10 x US / 0 x BW
2018: 19 x US / 6 x BW
2019: 8 x US / 2 x BW.
Sollten diese Zahlen der Wahrheit entsprechen, drängen sich mir folgende Fragen auf um deren Beantwortung ich bitte:
1. Wie können Bund und Land in ihrer politischen Verantwortung, d.h. nachhaltiges, umweltbewusstes, ökologisches und ökonomisches Handeln im Interesse der Bürger*innen, überhaupt einen Gedanken daran verschwenden, für 8 Flugtage der BW innerhalb von drei Jahren einen Neubau eines MFP quasi auf der „grünen Wiese“ in einem unberührten Naherholungsgebiet zu planen? Worin begründen sich ernsthafte Argumente bzw. liegt eine Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens?
2. Erläutern Sie mir bitte, wie Bund und Land die erforderlichen und bereits getätigten Ausgaben von Steuergelder für ein derartiges ökologisch und ökonomisch unausgewogenes, rechtlich bedenkliches und auch nicht nachhaltig wirkendes Planungsvorhaben, haushaltsmäßig rechtfertigen können?
3. Wieso werden für 45 Flugtage innerhalb von drei Jahren, also 15 Flugtage/Jahr, nicht eine der zahlreichen stillgelegten Militärflächen in dünner besiedelten Gebieten, z. B. auf der Schwäbischen Alb, genutzt? Die Entfernung kann es jawohl nicht sein!
4. Mit der Ankündigung des US-Präsidenten Trump, aus Deutschland weitere US-Truppen abzuziehen zu wollen, entfällt nach meinem Kenntnisstand der Hauptpromotor dieses Vorhabens. Wie lässt sich dann das geplante Vorhaben für einen neuen MFP noch rechtfertigen?
Verwerfen Sie dieses Vorhaben, zeigen Sie politisches Rückgrat und verkünden Sie noch rechtzeitig vor den Wahlen das „Aus“ für das Vorhaben MFP Haiterbach.
Was halten Sie davon?
Klaus Eichler, Jettingen
Nutzung durch KSK?
Zitat:
"Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen:
2017: 10 x US / 0 x BW
2018: 19 x US / 6 x BW
2019: 8 x US / 2 x BW."
Wenn ich mir diese Zahlen ansehe, stellen sich mir verschiedene Fragen:
1. Wie oft verbirgt sich hinter der Abkürzung BW die Calwer KSK?
2. Welche Bundeswehreinheiten übten und von wo kamen sie?
3. Kann es sein, dass das Übungsgelände hauptsächlich für die US-Streitkräfte gebraucht wird? Schließlich hatten diese den weit größten Anteil.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine baldige Beantwortung meiner Fragen.
Vorkommende Tierarten
Im Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin (27.02.2019) für das Absetzgelände Haiterbach steht, dass bereits zwischen 2017 und 2019 Begehungen zur Erfassung des Bestandes verschiedener Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen und Holzkäfer stattgefunden haben.
Welche Ergebnisse haben diese Begehungen erbracht und welche Gebiete wurden untersucht?
Wo wurden die Ergebnisse der Begehungen veröffentlicht und zugänglich gemacht?