Direkte Demokratie

Volksabstimmung zu Stuttgart 21

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Bürgerin bei Wahl

Am 27. November 2011 konnten 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg im Rahmen einer Volksabstimmung darüber entscheiden, ob das Land versuchen sollte, aus der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 auszusteigen. Der Ausstieg wurde damals mehrheitlich abgelehnt.

Worum ging es?

Die beiden Regierungsfraktionen des Landes Baden-Württemberg sind im Konflikt um das Bahnprojekt Stuttgart 21 und dessen Finanzierung unterschiedlicher Meinung und vereinbarten nach der Landtagswahl im Frühjahr 2011, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen. Im Sommer 2011 ließ die Landesregierung eine Vorlage für ein „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21“ (kurz: S21-Kündigungsgesetz) erstellen und legte sie dem Landtag zur Abstimmung vor. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Antrag ab – und ermöglichten so, dass das Volk selbst über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes abstimmen konnte. Schlussendlich ging es um die Frage, ob das Land die mit der Deutschen Bahn AG und den übrigen Projektpartnern getroffene Finanzierungsvereinbarung einseitig aufkündigen sollte oder nicht.

Über das in Artikel 60 Absatz 2 der Landesverfassung vorgesehene Beteiligungsverfahren Volksabstimmung sollten alle in Baden-Württemberg wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. 7,6 Millionen Menschen in Baden-Württemberg konnten sich per Stimmzettel entweder für ein Ja oder für ein Nein zum Kündigungsgesetz aussprechen. Das Procedere verlief wie bei einer Landtagswahl: Alle Beteiligten erhielten die Wahlunterlagen vorab per Post, konnten Briefwahl beantragen oder ihre Stimmzettel am Wahlsonntag, dem 27. November 2011, vor Ort im Wahllokal einwerfen.

Mit welchem Ergebnis?

Die Wahlbeteiligung lag bei 48,3 Prozent. 3,68 Millionen Menschen in Baden-Württemberg gaben ihre Stimme ab und votierten dabei zu 41 Prozent mit Ja, zu 59 Prozent mit Nein. Das Land sollte also keinen Gebrauch von seinen Kündigungsrechten machen und zum damaligen Zeitpunkt nicht versuchen, aus dem Projekt Stuttgart 21 einseitig als Vertragspartner auszusteigen.

Informationsbroschüre zur Volksabstimmung

Da bei einer Volksabstimmung die Sachfrage im Vordergrund steht, war es ein Anliegen der Landesregierung, dass im Vorfeld der Volksabstimmung eine Informationsbroschüre über die Pro- und Contra-Argumente zu einem möglichen Ausstieg informierte. Die Broschüre wurde unter Federführung der Staatsrätin Gisela Erler erstellt und stellte die unterschiedlichen Argumente sachlich dar.

Die Broschüre wurde vor der Volksabstimmung an alle Haushalte in Baden-Württemberg verteilt. Mit dem neuen Volksabstimmungsgesetz ist geregelt, dass solche Informationsbroschüren („Amtliche Mitteilung“) im Vorfeld von Volksabstimmungen verteilt werden sollen.