Am 6. Juli entscheiden die Tuninger Bürgerinnen und Bürger darüber, ob in Tuningen überhaupt eine JVA angesiedelt werden soll. Die Entscheidung bezieht sich nicht auf einen bestimmten Standort, sondern auf die gesamte Gemarkung.
Nach der Wertungsmatrix des Standortsuchlaufs, in der projektspezifische, ökologische und kommunalpolitische Anforderungen formuliert waren, erreichten die landwirtschaftlich genutzten Standorte bei Tuningen und Weigheim sowie der Standort Tuningen-Liapor die vorderen Plätze, sodass entschieden wurde, diese näher zu untersuchen. Bei einer Baugrunduntersuchung dieser Standorte im Jahr 2013 ergaben sich Vorteile für den Standort „Liapor“, der uneingeschränkt bebaubar ist. Für den Standort „Liapor“ spricht vor allem:
die verkehrsgünstige zentrale Lage im „Herzen“ des Suchdreiecks, das sich aus den Zuständigkeitsbereichen der Landgerichte Waldshut-Tiengen,
Rottweil, Konstanz und Hechingen ergibt,
die Tatsache, dass eine Konversionsfläche genutzt werden kann,
dass kein weiterer Flächenverbrauch notwendig wird,
die günstige Baugrundsituation,
dass keine angrenzende Nachbarbebauung vorhanden ist und
die geschützte Lage.
Der Vertrag, den der Tuninger Gemeinderat in den 60er-Jahren mit der Firma Liapor geschlossen hat, bezieht sich nur auf einen kleinen Teil des Betriebsgeländes. Der Vertrag kann aufgehoben werden, wenn der Gemeinderat entscheidet, dass auf dem Gelände eine andere Nutzung stattfinden soll – zum Beispiel die Ansiedlung einer JVA. Gegebenenfalls wären in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde angemessene Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren.
In diesem Fall muss der Gemeinderat über die weitere Nutzung des Gebietes entscheiden und planungsrechtliche Schritte einleiten. Sowohl eine gewerbliche Weiternutzung wie auch eine Rekultivierung wären denkbar.
Die Landesregierung hat sich nach dem Ergebnis der Reihenfolge der Wertungsmatrix darauf verständigt, zunächst die Standorte auf den vorderen Plätzen näher zu untersuchen, also die landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Tuninger und Weigheimer Gemarkung sowie das Liapor-Gelände. Sollte ein Standort auf Tuninger Gemarkung nicht in Frage kommen, wird das Land die noch verbleibenden Standorte, namentlich Weigheim, Rottweil und Meßstetten, erneut mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen gegeneinander abwägen.