Klagen oder Beschwerden von Standortgemeinden sind nicht bekannt. Das Land verfügt bekanntlich über zahlreiche Vollzugseinrichtungen an verschiedensten Orten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen eindeutig, dass eine Beschaffungskriminalität oder das Entstehen eines „Drogenumschlagsplatzes“ am Standort einer Vollzugseinrichtung nicht zu befürchten sind. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für Offenburg beispielsweise belegt, dass dort die Anzahl der begangenen Straftaten seit Eröffnung der Anstalt im Jahre 2009 nicht gestiegen ist.
Richtig ist, dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Gefangenen betäubungsmittelabhängig ist. In vielen Fällen ist die Sucht auch der Grund für die Inhaftierung. Allerdings wirkt sich diese Tatsache nicht auf die allgemeine Sicherheitslage und die Entwicklung der Drogen- und der Beschaffungskriminalität in den Standortgemeinden aus. Alle Beschäftigten im Justizvollzug unternehmen größte Anstrengungen, um das Einschmuggeln von Drogen in geschlossene Einrichtungen zu verhindern. Allerdings sind dem Justizvollzug im Sinne eines humanen und menschenwürdigen Justizvollzugs bei den Kontrollmöglichkeiten gesetzliche Grenzen gesetzt. So können beispielsweise Besucher von Gefangenen nur bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts mit Entkleiden durchsucht werden, so dass das Einschmuggeln von Drogen, beispielsweise in Körperöffnungen, nicht gänzlich zu verhindern ist.
In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von verbrieften Sicherheitsstandards, die selbstverständlich auch beim Bau (u. a. bei der Gestaltung der Hafträume, der Außensicherung, der elektronischen Sicherungssysteme) und dem Betrieb der Anstalt (u. a. Ausbildung und Fortbildung des Personals) eingehalten werden. Ein spezielles Sicherheitskonzept für die neu zu errichtende Anstalt ist nicht geplant. Die Errichtung neuer Justizvollzugsanstalten ist nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht unmittelbar mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage in benachbarten Gemeinden verbunden.