Stimmt eine Mehrheit mit JA und wird dabei das Abstimmungsquorum erreicht, wird die Gemeinde weitere Schritte unternehmen, damit das Land eine Justizvollzugsanstalt bauen kann, zum Beispiel die Anpassung der Bauleitplanung.
Im Flächennutzungsplan müsste nach einem positiven Bürgerentscheid das Liapor-Gelände als Sondergebiet JVA ausgewiesen werden. Hierfür müsste Tuningen einen Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft stellen, die Tuningen mit der Stadt Villingen-Schwenningen und fünf anderen Kommunen bildet und die für die Flächennutzungsplanung zuständig ist. Die Ablehnung eines solchen Antrags durch die 51 %-Stimmenmehrheit von Villingen-Schwenningen in der Verwaltungsgemeinschaft wäre nur dann möglich, wenn der Bürgermeister durch eine entsprechende Entscheidung des dortigen Gemeinderats beauftragt würde (sogenanntes imperatives Mandat). Das Land rechnet nicht damit, dass nach einem positiven Bürgerentscheid in Tuningen und der eindeutigen Willensbekundung des Landes für den Standort Liapor die Verwaltungsgemeinschaft einen solchen Antrag ablehnt.
Stimmt eine Mehrheit mit NEIN und wird dabei das Abstimmungsquorum erreicht, ist die Gemeinde an diesen Beschluss drei Jahre lang gebunden. Der Gemeinderat darf keine gegenteiligen Beschlüsse fassen. Ohne das Einvernehmen mit der Gemeinde Tuningen würde das Land keine JVA auf der Gemarkung Tuningen planen und bauen.
Einen neuen Suchlauf wird es nicht geben. Das Land würde sich auf die weiteren Standorte in Weigheim, Rottweil und Meßstetten konzentrieren und die Vor- und Nachteile dieser Standorte vertiefend prüfen und untereinander abwägen. Welcher Standort dabei das Rennen machen wird, kann derzeit nicht gesagt werden.