Information der Landesregierung

Eine neue JVA für das südliche Baden-Württemberg

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Information der Landesregierung Eine neue JVA für das südliche Baden-Württemberg

Informationen des Justizministeriums zum Vorhaben des Landes

Die Hafträume sind klein und eng, die Toiletten haben keine Lüftung – und um den Inhaftierten eine Arbeit oder andere Aufenthaltsmöglichkeiten außerhalb des Haftraums anbieten zu können, fehlt regelmäßig der Platz. Die Situation in den vielen alten Vollzugseinrichtungen rund um Rottweil ist angespannt. Das Land plant daher seit längerem, im südlichen Landesteil eine den heutigen Anforderungen entsprechende Vollzugsanstalt mit 400 bis 500 Haftplätzen zu errichten.

Der Landesrechnungshof hat bereits im Jahr 2006 festgestellt, dass das Land im südwürttembergischen Bereich zu viele kleine Vollzugseinrichtungen unterhält, die im Betrieb und im Unterhalt zu teuer und damit unrentabel sind. Hinzu kommt, dass diese kleinen Einrichtungen aufgrund ihrer Lage kein Entwicklungspotential haben und mit ihrer begrenzten und nicht erweiterbaren Infrastruktur einen auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzug nach neuesten nationalen und internationalen Standards nicht ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass es sich bei der Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen um eine Verfassungsaufgabe handelt, die auch verlangt, dass diese Menschen in der Region ihre Strafe verbüßen, in der sie vor der Inhaftierung gelebt haben. Während in nahezu allen anderen Regionen Baden-Württembergs eine regional ausgerichtete, heimatnahe Unterbringung der Strafgefangenen möglich ist, fehlt es im Zuständigkeitsbereich der Landgerichte Rottweil und Konstanz, aber auch Hechingen und Waldshut-Tiengen, an einer entsprechenden Einrichtung des geschlossenen Vollzugs.

In der neuen Einrichtung soll den Untersuchungs- und Strafgefangenen aus diesen Landgerichtsbezirken bei zeitgemäßen Sicherheitsstandards ein modernes Arbeits- und Behandlungsangebot gemacht werden, um deren Resozialisierung weiter zu stärken. Die nicht mehr zeitgemäßen Vollzugseinrichtungen in Waldshut-Tiengen, Rottweil, Villingen, Oberndorf, Hechingen und Tübingen sollen im Gegenzug geschlossen werden.

Aus dem Resozialisierungsauftrag einerseits und dem wirtschaftlichen Zwang andererseits folgte in den Jahren 2012 und 2013 ein Standortsuchlauf im Raum Rottweil, Donaueschingen und Tuttlingen. Nach der Wertungsmatrix, in der projektspezifische, ökologische und kommunalpolitische Anforderungen formuliert waren, erreichten die landwirtschaftlich genutzten Standorte bei Tuningen und Weigheim sowie der Standort „Liapor“ die vorderen Plätze, sodass entschieden wurde, diese näher zu untersuchen. Bei einer Baugrunduntersuchung dieser Standorte im Jahr 2013 ergaben sich Vorteile für die jenseits der Autobahn 81 gelegene und derzeit brach liegende Betriebsfläche der Fa. Liapor, die von den unterbreiteten Standortvorschlägen am besten für die Ansiedlung der neuen Justizvollzugsanstalt geeignet ist.

Errichtet werden soll eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs nach den für den Vollzugsbau geltenden neuesten Standards. Neben Unterbringungsgebäuden sollen insbesondere Arbeitsbetriebe, Räumlichkeiten für Bildung, Sport und Freizeit, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie ein Verwaltungstrakt entstehen.

(Dieser Text ist Teil der zweiten Informationsbroschüre der Gemeinde Tuningen, die Sie untenstehend vollständig herunterladen können.)